Smart City SystemEine zusätzliche Anfahrt verursacht individuelle Kosten
Fahrtkosten für Zweitanfahrten entstehen, wenn zusätzliche Ablesetermine erforderlich sind. Diese Kosten trägt derjenige, der die Zusatzanfahrt verursacht, nicht die Allgemeinheit.
Wann entstehen zusätzliche Fahrtkosten?
Bei der turnusmäßigen Ablesung von Heiz- und Wasserzählern ist die erste Anfahrt durch die vereinbarte Fahrtkostenpauschale abgedeckt. Wenn Mieter oder Eigentümer beim Termin nicht anwesend sind oder individuelle Zwischenablesungen vereinbart werden, fallen zusätzliche Fahrtkosten an. Häufig führt dies zu Missverständnissen, da manche Quellen den Eindruck vermitteln, dass Nachtermine immer kostenlos seien.
Wer trägt die Kosten für Zweitanfahrten?
- Zusätzliche Anfahrten entstehen nur bei Bedarf.
- Die Kosten für diese Nach- oder Sonderablesungen trägt der Verursacher.
- Standardgebühren decken lediglich die erste, turnusmäßige Anfahrt ab.
Rechtliche Absicherung
Gerichtsurteile bestätigen diese Praxis:
- Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.08.1997 (Az.: 2 C 22/97)
- Eine Mieterin war bei der Hauptablesung nicht zuhause.
- Die Kosten für den zweiten Termin (21 Euro) wurden dem Verursacher zugerechnet.
- Nach § 7 Abs. 1 Heizkostenverordnung sind Kosten für Verbrauchserfassung umlegbar. Die Höhe der Kosten wurde als angemessen beurteilt.
- Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 26.10.1993 (Az.: 32 C 359/93)
- Kosten für Zwischenablesungen sind ebenfalls vom Verursacher zu tragen.
Missverständnisse durch Medienberichte
- Das Landgericht München 2001 befasste sich mit speziellen Vertragsänderungen eines Messdienstleisters, nicht mit der generellen Umlagefähigkeit von Fahrtkosten für Zweitanfahrten.
- In diesem Fall hatte das Unternehmen Zweitanfahrten bisher kostenlos angeboten und die Bedingungen einseitig geändert.
- Das Gericht bemängelte nur die einseitige Vertragsänderung, nicht die grundsätzliche Berechnung von Fahrtkosten für Nachablesungen.
Praktische Umsetzung für Vermieter und Dienstleister
- Die erste Anfahrt ist in der Pauschale kalkuliert.
- Jede zusätzliche individuelle Anfahrt verursacht Kosten, die dem verursachenden Mieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
- Eine generelle Erhöhung der Pauschale, um alle Zweitanfahrten abzudecken, ist aus Sicht der Mehrheit der termingerechten Bewohner nicht sinnvoll.
Fazit
Fahrtkosten für Zweitanfahrten sind gerechtfertigt, rechtlich abgesichert und praxisnah. Die Kosten trägt derjenige, der die Zusatzanfahrt verursacht. Diese Regelung schützt die Allgemeinheit vor unnötigen Kosten und ist für Vermieter sowie Messdienstunternehmen praktikabel.
InsideCreativeHouse – AdobestockImmer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an