
Die Grundlagen zur Elektromobilität umfassen gesetzliche Vorgaben, Akteursrollen und Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur. Vermieter und Eigentümer profitieren von klaren Regeln und gezielten Förderungen. Wer diese kennt, vermeidet Fehlinvestitionen und setzt Ladeprojekte wirtschaftlich um.
Warum Grundlagen zur Elektromobilität für Vermieter entscheidend sind
Mit der wachsenden Zahl an Elektrofahrzeugen steigt auch der Bedarf an privater Ladeinfrastruktur. Für private und gewerbliche Vermieter bedeutet das: Neue gesetzliche Vorgaben beachten, Kosten richtig kalkulieren und mögliche Förderungen nutzen. Wer die Grundlagen Elektromobilität kennt, kann Investitionen planen, ohne unnötige Ausgaben zu riskieren.
Die wichtigsten Grundlagen zur Elektromobilität

Gesetzliche Vorgaben für Ladeinfrastruktur
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
- Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen: Jeder Stellplatz muss Leerrohre für Ladeinfrastruktur erhalten.
- Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen: Jeder dritte Stellplatz mit Leerrohren, mindestens ein Ladepunkt.
- Große Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen: Alle Stellplätze mit Leerrohren ausstatten.
- Ab 1. Januar 2025: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen benötigen mindestens einen Ladepunkt.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
- Jeder Wohnungseigentümer und Mieter mit Stellplatz hat Anspruch auf eine Lademöglichkeit.
- Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.
- Kosten tragen in der Regel die Nutzer bzw. zustimmenden Eigentümer.
Ladesäulenverordnung (LSV)
- Bundesnetzagentur muss informiert werden.
- Gilt für öffentliche Ladeinfrastruktur.
- Regelt Steckertypen, Betriebspflichten, Bezahl- und Abrechnungsstandards.
Wichtige Akteure bei der Umsetzung
- Charge Point Operator (CPO): Verantwortlich für Betrieb, Sicherheit und Wartung der Ladestation.
- Eigentümer der Ladeinfrastruktur: Trägt Kosten, schließt Stromvertrag, sorgt für Wartung.
- Stromlieferant: Liefert Energie, stellt diese in Rechnung.
- Netzbetreiber: Stellt Netzanschluss bereit, muss über Ladeinstallation informiert werden.
- E-Mobility Provider (EMP): Ermöglicht Zugang und Abrechnung, bietet oft Ladekarten.
Besonders die teilweise unbekannten Kosten, die bei der Elektrifizierung und Umrüstung entstehen können, stellen für viele Akteure der Wohnungswirtschaft eine große Hürde dar. Die Bundesregierung sowie die Regierungen verschiedener Bundesländer in Deutschland, bietet daher finanzielle Förderung von verschiedenen Maßnahmen zur Elektrifizierung an. Diese Fördermittel können in bestimmten Zeiträumen unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
Ob Sie und Ihr Projekt gefördert werden können, finden wir gerne gemeinsam mit Ihnen heraus. Im Rahmen unserer Fördermittelberatung übernehmen wir für Sie die Sichtung verschiedener Fördermöglichkeiten sowie die Sicherstellung der Anforderungen und die eigentliche Antragsstellung.

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