
Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Mietwohnungen ausreichend zu beheizen. Auch bei Kälteeinbrüchen außerhalb der Heizperiode müssen bestimmte Raumtemperaturen gewährleistet sein. Bei zu niedrigen Temperaturen drohen Mietminderungen oder Schäden an der Bausubstanz.
Warum gibt es Streit um Raumtemperaturen?
In vielen Mietshäusern sorgt das Thema Heizen regelmäßig für Konflikte – besonders im Frühjahr und Herbst. Während einige Mieter über kalte Räume klagen, möchten Vermieter Heizkosten sparen und die Anlage frühzeitig abschalten. Doch wie viel darf eingespart werden, ohne die Rechte der Mieter zu verletzen?
Welche Raumtemperaturen müssen Vermieter sicherstellen?

Heizpflicht während der Heizperiode
- Vermieter müssen die Heizung während der gesamten Heizperiode in ortsüblicher Weise betreiben.
- Fehlt eine vertragliche Regelung, gilt als Heizperiode der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April.
- Temperaturen unter 18 °C gelten als unzumutbar.
- Mieter dürfen tagsüber in der Regel 20 bis 22 °C erwarten.
- Bei nur 16 bis 18 °C Raumtemperatur kann eine Mietminderung von bis zu 30 % gerechtfertigt sein.
Tipp: Die Raumtemperatur wird standardgemäß in der Raummitte, etwa 1,5 Meter über dem Boden, gemessen – nicht an der Wand.
Heizen außerhalb der Heizperiode
Auch außerhalb der Heizperiode sind Vermieter unter bestimmten Bedingungen zum Heizen verpflichtet:
- Mieter dürfen tagsüber mindestens 20 °C erwarten, teilweise wurden sogar 22 °C zugesprochen.
- Sobald die Außentemperatur drei Tage in Folge um 21 Uhr unter 12 °C liegt, ist Heizen erforderlich.
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Kälte sind zu vermeiden.
- Bei mehrheitlicher Klage der Mieter ist die Heizung hochzufahren.
Nachtabsenkung der Heizung
- Eine nächtliche Absenkung ist erlaubt, darf jedoch nicht unter 15 bis 17 °C führen.
- Als angemessener Zeitraum für die Absenkung gilt heute 24 bis 6 Uhr.
- Einzelne Mieter mit besonderen Bedürfnissen können keine individuelle Anpassung der Heizzeiten verlangen.
- Ein elektrischer Zusatzofen kann in solchen Fällen eine sinnvolle Lösung sein.
Müssen auch Mieter für Raumtemperaturen sorgen?
Ja – Mieter sind ebenfalls verpflichtet, Schäden durch zu geringe Raumtemperaturen zu vermeiden:
- Heizungs- und Wasserleitungen dürfen nicht einfrieren.
- Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden müssen durch ausreichendes Heizen und Lüften verhindert werden.
- Eine vorgeschriebene Mindesttemperatur für Mieter gibt es jedoch nicht.
Wichtig: Selbst wenn ein Mieter aus Spargründen kaum heizt, darf dies nicht zu höheren Heizkosten bei Nachbarn führen.
Fazit: Raumtemperaturen sind keine Verhandlungssache
Gerichte sehen Raumtemperaturen von 20 bis 22 °C als Standard an, unabhängig von Heizperiode oder Außentemperatur. Vermieter, die zu früh abschalten oder zu niedrig heizen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Mietminderungen.
Handlungsempfehlung für Vermieter
- Heizzeiten klar im Mietvertrag definieren.
- Raumtemperaturen regelmäßig kontrollieren.
- Bei Beschwerden zügig reagieren.
- Übergangszeiten berücksichtigen und flexibel auf Wetterumschwünge reagieren.

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