Verdunstungsheizkostenverteiler sind seit Dezember 2021 bei Neuinstallationen nicht mehr zulässig. Bestandsgebäude müssen bis Ende 2026 auf elektronische Funk-Heizkostenverteiler umrüsten. Die Umrüstung ist wichtig, um aktuelle gesetzliche Vorgaben und technische Anforderungen zu erfüllen und eine genaue Verbrauchserfassung sicherzustellen.

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip wurden erstmals in den 1930er Jahren in Deutschland und Dänemark entwickelt. Das relativ einfache Funktionsprinzip blieb lange Zeit erhalten, jedoch wurden über die Jahrzehnte hinweg kontinuierlich verfeinerte und präzisere Formen entwickelt. Unbestritten ist, dass die Verbrauchserfassung mit elektronischen Heizkostenverteilern seit den 1990er Jahren als technisch anspruchsvollere Alternative zu diesem Gerätetyp gilt. Die letzten bedeutenden Weiterentwicklungen bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip fanden bei den meisten Herstellern in den 1980er Jahren statt. Seitdem sind die technischen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.
Ausgangssituation: Sind Verdunstungsheizkostenverteiler noch erlaubt?
Verdunstungsheizkostenverteiler waren lange eine kostengünstige Lösung zur Verbrauchserfassung. Die Technik wurde in den 1930er Jahren entwickelt und hat sich bis in die 1980er Jahre nur geringfügig verändert. Seitdem gilt die Technologie als technisch weitgehend ausgereizt.
Die Neufassung der Heizkostenverordnung (HKVO) von Dezember 2021 schreibt vor:
- Nur noch elektronische Heizkostenverteiler mit Funkübertragung sind bei Neuinstallationen zulässig
- Bestandsgebäude müssen bis Ende 2026 umrüsten
- Ziel ist die Einhaltung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie mehr Klimaschutz
Warum ist die Umrüstung auf Funk-Heizkostenverteiler notwendig?
- Verdunstungsheizkostenverteiler messen Verbrauch nur über Verdunstung einer Flüssigkeit
- Elektronische Funk-Heizkostenverteiler erfassen Temperaturdaten präzise und übermitteln sie automatisch
- Fernablesung reduziert Aufwand bei Jahresablesungen und Nutzerwechseln
- Unterjährige Verbrauchsinformationen sind jederzeit verfügbar
- Montage der Funkgeräte ist meist unkompliziert, vorhandene Montageplatten können weiterverwendet werden
So funktioniert die Umrüstung auf Funkauslesung
Nach Beauftragung werden die bestehenden Heizkostenverteiler und Wasserzähler durch Minol Connect Funk-Geräte ersetzt. In den meisten Fällen können die vorhandenen Montageplatten der zu ersetzenden Verdunstungsheizkostenverteiler für die neuen elektronischen Funk-Heizkostenverteiler weiterverwendet werden. Dadurch sind keine größeren Montagearbeiten erforderlich, und es entstehen keine unschönen Flecken am Heizkörper. Nach der Installation entfallen vollständig Terminabsprachen für Jahresablesungen. Bei Nutzerwechseln sind keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr erforderlich, da eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung jederzeit möglich ist. Auch Schätzungen sind in Zukunft nicht mehr nötig, da alle Messstellen für die Verbrauchserfassung bei der Funkauslesung erreicht werden.
Mit dem Minol Connect Funk-Geräte erfüllen Sie alle Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung. Die Verbrauchswerte werden unterjährig fernausgelesen und sicher in einer in Deutschland betriebenen Cloud übertragen. Dort stehen sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung, einschließlich der Erzeugung von unterjährigen Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner.
Jacob Ammentorp Lund – stock.adobe.comJetzt umrüsten auf Funk!
Mit dem LoRaWAN-Funksystem Brunata Minol Connect schaffen Sie die Basis für die digitale Heizkostenabrechnung.
So erfassen Vermieter und Verwalter Verbrauchsdaten sicher, digital und transparent.
Was passiert, wenn nicht umgerüstet wird?
- Nach 2026 sind Abrechnungen mit Verdunstungsheizkostenverteilern zulässig, aber Mieter können die Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen
- Diese Kürzung kann bei steigenden Energiekosten zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Vermieter führen
- Rechtzeitige Umrüstung vermeidet Konflikte und ermöglicht moderne, komfortable Verbrauchserfassung
Fazit: Verdunstungsheizkostenverteiler sind nicht mehr zulässig – handeln Sie rechtzeitig
Die Umrüstung auf elektronische Funk-Heizkostenverteiler ist gesetzlich vorgeschrieben und technisch notwendig. Vermieter und Eigentümer sollten nicht bis zur letzten Minute warten, da die Umrüstung Millionen Wohnungen betrifft. Frühzeitiges Handeln sichert eine rechtssichere und moderne Verbrauchserfassung.
Handlungsempfehlung für Vermieter und Eigentümer
- Prüfen Sie frühzeitig Umrüstungsangebote und planen Sie die Modernisierung bis spätestens 2024
- Informieren Sie Mieter transparent über die Umstellung und Vorteile der Funkablesung
- Nutzen Sie den Geräte-Mietservice von Brunata Minol für einfache und kosteneffiziente Umrüstung
- Vermeiden Sie Kostenrisiken durch eventuelle Mietminderungen
InsideCreativeHouse – AdobestockImmer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an