Die Abrechnung von Warmwasser bei Gewerberäumen in Mischobjekten mit Wohn- und Gewerbenutzung erfordert angepasste Berechnungsmethoden. Vollflächige Grundkosten führen oft zu Ungerechtigkeiten. Lösungen sind Sondervereinbarungen, nutzungsbasierte Flächenverteilung oder individuelle Verteilerschlüssel.

Warum ist die Abrechnung von Warmwasser bei Gewerberäumen oft problematisch?

In Gebäuden mit gemischter Nutzung, wie Wohn- und Gewerbeeinheiten, gibt es oft sehr unterschiedliche Verbrauchsmuster. Ein Büro oder ein kleiner Supermarkt benötigt zum Beispiel kaum Warmwasser im Vergleich zu mehreren Wohnungen im gleichen Haus. Die Heizkostenverordnung berücksichtigt diese Unterschiede bei den Grundkostenanteilen jedoch nicht. Das führt zu falschen Kostenbelastungen und Ungerechtigkeiten bei der Abrechnung von Warmwasser bei Gewerberäumen.

Wie können Vermieter Warmwasserkosten bei Gewerberäumen fair verteilen?

Folgende Lösungsansätze bieten sich an:

  • Sondervereinbarung nach § 10 Heizkostenverordnung:
    Die Warmwasserkosten werden zu 100 % nach Verbrauch verteilt. So vermeiden Sie die Belastung kleiner Gewerbenutzer mit unverhältnismäßig hohen Grundkosten.
  • Nutzungsbasierte Flächenberechnung:
    Nur die Flächen mit tatsächlichen Warmwasserzapfstellen werden anteilig in den Grundkosten berücksichtigt. Das bedeutet, dass Gewerbeflächen mit minimalem Warmwasserverbrauch nicht vollständig angesetzt werden.
  • Individueller Verteilerschlüssel:
    Ein Schlüssel rechnet Warmwasserzapfstellen in zulässige Quadratmeter um. Zum Beispiel: Pro „Zapfstelle“ werden 10 m² angerechnet, wodurch Gewerberäume mit wenigen Zapfstellen geringer belastet werden.

Bei extremem Verbrauch, zum Beispiel bei Friseuren oder Gaststätten in gemischten Gebäuden, empfiehlt sich eine Nutzergruppentrennung. Mittels Zwischenzählern werden Großverbraucher separat abgerechnet. Die restlichen Nutzer zahlen dann regulär nach Grund- und Verbrauchskosten.

Fazit: Für faire Kostenverteilung ist individuelle Abrechnung entscheidend

Die Standardregelungen der Heizkostenverordnung reichen bei der Abrechnung von Warmwasser bei Gewerberäumen oft nicht aus. Vermieter sollten deshalb auf Sondervereinbarungen, nutzungsorientierte Flächenansätze oder Verteilerschlüssel setzen, um gerechte Kosten zu gewährleisten. Nur so vermeiden Sie unnötige Mehrkosten für kleine Gewerbenutzer.

Handlungsempfehlung: So setzen Sie eine gerechte Warmwasserabrechnung um

  • Prüfen Sie, wie viel Warmwasser die gewerblichen Nutzer tatsächlich verbrauchen.
  • Vereinbaren Sie gegebenenfalls eine Sonderregelung nach § 10 Heizkostenverordnung.
  • Erfassen Sie Zapfstellen und berechnen Sie Grundkosten nach deren Anzahl und Nutzung.
  • Nutzen Sie Zwischenzähler bei Großverbrauchern für klare Abgrenzungen.
  • Holen Sie bei Bedarf Unterstützung von erfahrenen Abrechnungsprofis ein.
Eine Frau sitzt an einem Tisch mit geöffnetem Laptop vor ihr. In der Hand hält sie eine Brille während sie auf den Bildschirm schaut.

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