Bedarfsbasierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis – welchen brauche ich?
17. Okt. 2025
FAQs Bedarfsbasierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis – welchen brauche ich?
- Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.
- Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig, also bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977.