Die CO₂-Preise von Fernwärmeversorgern mit Feuerungsanlagen über 20 Megawatt unterliegen nicht dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sondern dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Die CO₂-Preise werden jedes Jahr spätestens am 31.03. für das Vorjahr vom Umweltbundesamt ermittelt und veröffentlicht.
Dies kann dazu führen, dass auf der Rechnung des Fernwärmelieferanten unterschiedliche Preise zu finden sind. Entscheidend für Aufgabe in der Heizkostenabrechnung sind die CO₂-Kosten die Sie auf der Rechnung unter Bezugnahme des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz finden.
Weiterhin kann ein höherer CO₂- Preis anfallen, wenn für die Erzeugung von Energie Müll verbrannt wird. Während in dem Jahr 2023 ein Preis von 30 € je Tonne festgesetzt wurde, lag dieser bei einigen Nah- bzw. Fernwärmeanbietern bei 80 € je Tonne. Da wir Ihre Eingaben auf Plausibilität prüfen, kann bei einer Abweichung dieser Art eine Hinweismeldung erscheinen. Sofern Ihre Angaben richtig sind, können Sie diese Meldung ignorieren.