Bei den Gebühren für die Leistung unterscheiden wir nicht nach der Art der Nutzung. Auch für eine WEG erfolgt die Stufeneinteilung, die Berechnung der evtl. Mieteranteile und der Ausweis der Berechnungsgrundlage im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass wir den CO₂-Kostenanteil des Vermieters nicht in Abzug bringen.