Die Minol Messtechnik erbringt im Auftrag von Auftraggebern wie Gebäudeeigentümer, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften verschiedene Dienstleistungen. Dazu überträgt der Auftraggeber auch personenbezogene Daten, die von der Minol Messtechnik verarbeitet werden. Somit liegt eine Auftragsverarbeitung vor.

Die Minol Messtechnik sowie die anderen Messdienstleister werden von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden entsprechend als „klassische“ Auftragsverarbeiter eingestuft. In dieser Konstellation greift Artikel 28 – EU-DSGVO – Auftragsverarbeiter unmittelbar.

In der Ihnen vorliegenden Vereinbarung sind zwischenzeitlich auch Rückmeldungen von Datenschutzbeauftragten unserer Kunden berücksichtigt, sodass die gesetzlichen Belange und die branchenspezifischen Notwendigkeiten umfassend berücksichtigt sind.