1. Direktverbrauch

Der Strom, den Ihre Mieter direkt vom Dachstrom nutzen, ohne dass er erst ins öffentliche Netz eingespeist wird. Strom, den Ihre Mieter direkt verbrauchen, können Sie zu einem eigenen Preis verkaufen, unter der Voraussetzung, dass er 10 % unter dem örtlichen Grundversorgungstarif liegt.

2. Mieterstromzuschlag

Ein gesetzlich möglicher Zuschlag pro kWh, den Vermieter zusätzlich für Strom aus eigener PV-Anlage von den Mietern erhalten können. Er steigert den Gewinn auf jede Kilowattstunde Strom, die Sie selbst erzeugen und verkaufen, ohne dass der Mieter wesentlich mehr zahlt.

3. Reststrommarge

Strom, den ein Vermieter oder Anbieter zusätzlich verkauft, weil die selbst erzeugte Energie (z. B. aus Photovoltaik) nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der Mieter zu decken. Sie können auf diesen „Reststrom“ eine kleine Marge (Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis) verdienen, sodass auch Strom, der nicht selbst erzeugt wurde, zusätzliches Einkommen generiert.

4. Grundgebühren

Feste Gebühren, die jeder Mieter für Strom zahlt, unabhängig vom Verbrauch (oft im Mieterstromvertrag enthalten). Dadurch erhalten Mieterstrom-Anbieter (Vermieter) stabile, regelmäßige Einnahmen, auch wenn der Verbrauch mal schwankt.

5. Netzeinspeisung

Überschüssiger Strom, der nicht von den Mietern verbraucht wird und ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung vom Netzbetreiber.