Wasserzähler sind Geräte zur Messung des Wasserverbrauchs in Haushalten oder Gebäuden. Sie erfassen die durchfließende Wassermenge und messen sie in Litern oder Kubikmetern, um den individuellen Verbrauch zu ermitteln und Abrechnungen zu erstellen. Für kleinere Zapfmengen werden typischerweise Wohnungswasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 1,5 m³ pro Stunde eingesetzt, die in verschiedenen Bauformen erhältlich sind und für verschiedene Einsatzzwecke geeignet sind. Wasserzähler müssen geeicht sein, und gemäß den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sowie der Mess- und Eichverordnung (MessEV) müssen Warmwasser- und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden (früher galt für Warmwasserzähler eine Eichfrist von fünf Jahren bis zum 3. November 2021).