Die Pflicht zur Bereitstellung von unterjährigen Verbrauchsinformationen ist in § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen der Heizkostenverordnung festgelegt. Mit der neuen Heizkostenverordnung wurden die Vorgaben der EU Energieeffizienzrichtlinie, kurz auch „EED“ (Energy Efficiency Directive) in deutsches Recht umgesetzt.