Option 1: Es erfolgt keine CO₂-Aufteilung für diese Liegenschaften.
Option 2: Die Liegenschaft wird so wie eine Mietverwaltung behandelt und es erfolgt ein Abzug des „Vermieteranteils“ für alle Bewohner.
Option 3: Wird das WEG-Kennzeichen gesetzt, wird der „Vermieteranteil“ nicht in Abzug gebracht, aber es erfolgt die Stufeneinteilung und der Anteil auf Nutzerebene wird angedruckt. Damit wird der Wohnungseigentümer in die Lage versetzt, den Abzug mit seinem Mietern selbst durchzuführen.
Optional kann uns in der Nutzeraufstellung mitgeteilt werden, ob eine Wohnung vermietet ist.