Die Messung des Verbrauchs von Heizung und Warmwasser erfolgt in der Regel mit Heizkostenverteilern und Wasserzählern. Die Verbrauchsanzeigen dieser Geräte sind Einheiten und Kubikmeter. Nach § 6a Absatz 2 Satz 1 der Heizkostenverordnung ist eine Umrechnung des Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh) erforderlich. Das erfolgt deutschlandweit über eine brancheneinheitliche Umrechnungsformel. Verwalter und Bewohner können über einen entsprechenden Button zwischen der Darstellung von Einheiten und Kilowattstunden (kWh) bzw. Kubikmetern (m³) und Kilowattstunden (kWh) wechseln. Diese Funktion ist im eMonitoring sowohl in der Web-Ansicht, als auch in der Bewohner-App der unterjährigen Verbrauchsinformation verfügbar. Auf den PDF-Dokumenten wird lediglich der durch den Gesetzgeber geforderte Verbrauch in kWh ausgewiesen.
Weil der tatsächliche Primärenergieeinsatz des Gebäudes zum Zeitpunkt der unterjährigen Umrechnung noch nicht bekannt ist, können die ausgewiesenen Verbräuche in kWh von denen der kommenden Jahresabrechnung abweichen. Das hat für keinen Bewohner Nachteile, weil unterjährige Verbrauchsinformationen lediglich eine vergleichende Funktion haben. Die Höhe der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wird damit nicht festgelegt.