Prinzipiell steht es dem Verwalter frei, direkt die jeweiligen Mieter als Adressaten der unterjährigen Verbrauchsinformation in der Rechteverwaltung des eMonitorings zu hinterlegen.

In der Regel sind dem Verwalter die tatsächlichen Mieter jedoch gar nicht bekannt. Daher bietet das eMonitoring einem freigeschalteten Nutzer die Möglichkeit, einen „Unternutzer“ einzurichten. Für Verwalter entsteht somit kein zusätzlicher Mehraufwand. Sie können ganz einfach die ihnen bekannten Eigentümer hinterlegen. Die Verantwortung zur Bereitstellung der uVI an die Mieter geht damit auf die Eigentümer über.

Diese haben dann wiederum die Möglichkeit über ihren Nutzerzugang im Minol Online Portal einen Unterzugang für ihren Mieter zu erstellen. Hierbei müssen sie sowohl die E-Mailadresse des Mieters hinterlegen als auch den Zeitraum seiner Zugriffsberechtigung. Im Falle von Mieterwechseln können diese ebenfalls an der Stelle gepflegt werden. Mit Beendigung der Zugriffsberechtigung des Eigentümers (z.B. bei Verkauf der Wohnung) wird stets auch automatisch der Zugang des Unternutzers (Mieter) abgegrenzt. Die dazugehörige Funktion „Nutzerverwaltung“ ist für den registrierten Nutzer unter dem Reiter „Profil“ aufrufbar.