Ein günstiger verbrauchs­basierter Energie­ausweis bzw. Energie­pass, der auf den Daten der letzten Heiz­kosten­abrech­nun­gen basiert, ist zu­lässig für alle Mehr­familien­häuser ab fünf Wohn­ungen, oder für Ge­bäude mit weniger als fünf Wohn­ungen, die nach 1977 gebaut oder gemäß der 1. Wärme­schutz­ver­ord­nung vom 11.09.1977 ener­getisch modernisiert wurden.