Ein günstiger verbrauchsbasierter Energieausweis bzw. Energiepass, der auf den Daten der letzten Heizkostenabrechnungen basiert, ist zulässig für alle Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen, oder für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die nach 1977 gebaut oder gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.09.1977 energetisch modernisiert wurden.