Gradtagzahlen in der Heizkostenabrechnung

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Gradtagzahlen in der Heizkostenabrechnung

Wetterdaten in der Heizkostenabrechnung zur Hochrechnung von Verbrauchswerten für Wärme und zur Kostentrennung bei Nutzerwechseln

Grundkosten für Heizung werden bei Nutzerwechseln im Regelfall nach den auch in der Heizkostenverordnung genannten Gradtagzahlen auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt. Verbrauchskosten für Heizung werden dann nach Gradtagzahlen aufgeteilt, wenn eine Zwischenablesung fehlt, wenn sie unsinnig wäre oder wenn sie versäumt wurde. Hier soll erläutert werden, was unter Gradtagzahlen zu verstehen ist und wie eine Heizkostenabrechnung damit funktioniert.

Verwendung finden Gradtagzahlen dann, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode ein Bewohner auszieht und ein anderer einzieht, also ein Nutzerwechsel stattfindet, der nicht zeitgleich mit dem Anfang und Ende des Abrechnungszeitraums für das Gebäude ist. Ohne Nutzerwechsel werden Gradtagzahlen nicht benötigt.

Gradtagzahlen in der Brunata Minol Heizkostenabrechnung: Promilleanteile der Monate
Wintermonate haben einen höheren Gradtagzahlenanteil als Sommermonate. Der kälteste Monat des Jahres ist der Januar. Danach folgen Dezember und Februar.

Heizbedarf unterscheidet sich nach Jahreszeiten

Um zu ermitteln, welchen Anteil der ausziehende und welchen der einziehende Nutzer an den Gesamtkosten der Wohnung hat, muss eine Trennung erfolgen. Nun besteht aber im Winter bei kühlen Außentemperaturen ein wesentlich höherer Heizbedarf als im Sommer. In den kalten Monaten entstehen verständlicherweise mehr Heizkosten als in den warmen Monaten. Es wäre nicht richtig, wenn man die Grundkostenanteile und die Verbrauchseinheiten nach Monaten oder Tagen - also zeitanteilig - aufteilen würde. Das wird bei Warm- und Kaltwasserkosten gemacht, die ja nicht von den Außentemperaturen abhängig sind, nicht aber bei den Heizkosten (auch wenn es prinzipiell nicht verboten ist).

Herkunft von Gradtagzahlen

Das Maß für den Wärmeverbrauch in der Heizperiode nennt man Gradtagzahl (Gt). Die Gradtagzahl ist das Produkt aus der Anzahl der Heiztage und dem Unterschied zwischen der mittleren Raumtemperatur und der mittleren Außentemperatur. Gradtagzahlen werden vom Deutschen Wetterdienst ermittelt und gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Sie stellen damit einen Maßstab für den Temperaturverlauf einer Heizperiode dar. Je höher die Gradtagzahl, desto kälter war es und um so mehr musste geheizt werden. Diese effektiven Gradtagzahlen, die es für jeden Monat eines Jahres und für verschiedene Regionen in der Bundesrepublik gibt, werden aber aus praktischen Erwägungen nicht für Trennungen in Heizkosten­abrechnungen verwendet. Das wäre viel zu aufwendig und durch die Datenfülle für den Verbraucher überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

In der Heizungstechnik und für Wärmekosten­abrechnungen verwendet man deshalb Werte, die aus einem 20-Jahres-Mittel gebildet wurden. Danach hat jeder Monat und jeder Tag einen bestimmten Promilleanteil am gesamten Heizbedarf eines Jahres. Zum Beispiel hat der Januar, als der kälteste Monat des Jahres, den höchsten Anteil mit 170 Promille des Heizbedarfs - der Mai als Frühlingsmonat dagegen nur 40 Promilleanteile.

  

  Zeit­raum Gradtag-
zahlen
Ein­heiten
Bewohner A 01.01. - 31.03. 450 225
Bewohner B 01.04. - 31.12. 550 275
Gesamt 01.01. - 31.12 1.000 500

Rechenbeispiel für eine Aufteilung von Verbrauchs­einheiten für Heizung nach Grad­tagzahlen. Die Wintermonate des ausgezogenen Bewohner A sind stärker gewichtet, weil der Heizbedarf dort entsprechend größer war.

  

Die Kostentrennung auf Vor- und Nachmieter nach Gradtagzahlen ist in § 9b (2) der Heizkostenverordnung geregelt:

Die nach dem erfassten Verbrauch zu verteilenden Kosten sind auf der Grundlage der Zwischenablesung, die übrigen Kosten des Wärmeverbrauchs auf der Grundlage der sich aus anerkannten Regeln der Technik ergebenden Gradtagzahlen oder zeitanteilig und die übrigen Kosten des Warmwasserverbrauchs zeitanteilig auf Vor- und Nachnutzer aufzuteilen.

Grundkosten für Heizung werden bei Nutzerwechsel nach Gradtagzahlen getrennt. Verbrauchskosten für Heizung werden ebenfalls nach Gradtagzahlen aufgeteilt, wenn keine Zwischenablesung vorliegt. Die nach Heizkostenverordnung in § 9b grundsätzliche Möglichkeit der zeitanteiligen Trennung ist prinzipiell zwar zulässig, fachlich sind Gradtagzahlen aber die bessere Wahl.

Rechtliche Definition von Gradtagzahlen

Gradtagzahlen werden aus den Regeln zur Berechnung der Kosten von Wärme­versorgungs­anlagen nach VDI 2067 Blatt 1, Tabelle 22, vom Dezember 1983, abgeleitet. Diese Tabelle wird in der aktuellen Fassung der VDI 2067 Blatt 1 zwar nicht mehr aufgeführt, das führt aber nicht dazu, dass die in der Tabelle enthaltenen Gradtag­zahlen­werte nicht mehr verwendet werden dürften.

Eine anerkannte Regel liegt vor, wenn sie in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt ist, feststeht, sowie durchweg bekannt und aufgrund der praktischen Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt ist. Darüber hinaus muss sich die anerkannte Regel der Technik in der Praxis auch langfristig bewährt haben. Die Praxisbewährung besteht ohne Zweifel, denn seit Jahrzehnten greifen alle Messdienstleister darauf zu, ebenso wie die einschlägige Fachliteratur (vgl. Lammel in Schmidt-Futterer, 13. Aufl., § 9b Rn. 21; Wall in Betriebs- und Heizkosten­kommentar, 4. Aufl., Rn 6606; Lützenkirchen, § 9b Rn. 25). Auch Verbraucher­zentralen verweisen in ihrer „Checkliste für die Prüfung von Heizkosten­abrechnungen“ darauf.

Die in der Abrechnungspraxis bei allen Messdienstleistern zur Anwendung kommende Gradtag­zahlen­tabelle ist als anerkannte Regel der Technik anzusehen. Eine Ablösung durch andere Grad­tag­zahlen­werte zeichnet sich in Ermangelung einer Ausübung in der Abrechnungspraxis derzeit nicht ab.