Frau mit Laptop auf dem Schoß schaut sich die Heizkostenabrechnung darauf an.

Das Entfernen oder Stilllegen von Heizkörpern in Wohnungen hat nicht automatisch Auswirkungen auf die Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung. Warum das so ist und worauf Vermieter, Eigentümer und Mieter achten sollten, erklären wir in diesem Beitrag.

Kein Anspruch auf Reduzierung der Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung

Viele Wohnungsnutzer gehen davon aus, dass mit dem Ausbau einzelner Heizkörper auch die zu zahlenden Grundkostenanteile sinken. Dies ist jedoch fachlich nicht korrekt. Die Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung decken unter anderem die Kessel-, Verteil- und Bereitschaftsverluste der zentralen Heizungsanlage ab. Diese Verluste bleiben trotz der Stilllegung einzelner Heizkörper unverändert oder können sogar steigen.

Die zentrale Heizungsanlage ist so ausgelegt, dass sie das gesamte Gebäude auch unter kalten Bedingungen versorgt. Wird die Heizleistung einzelner Wohnungen reduziert, arbeitet die Anlage ineffizienter und verursacht höhere Verluste. Eine Reduzierung der Grundkostenanteile aufgrund ausgebauter Heizkörper ist daher nicht gerechtfertigt.

Montage von Heizkostenverteilern -  Das ist bei Stillegung von Heizkkörpern bzgl. der Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung erlaubt.

Definition der beheizten Fläche und Auswirkung auf die Grundkostenanteile

Eine häufige Diskussion betrifft die Frage, ob die beheizte Fläche bei stillgelegten Heizkörpern geringer bewertet werden kann, um die Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung zu senken. Laut allgemein anerkannter Definition der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasser­kostenverteilung e.V. gehören zur beheizten Fläche nicht nur Räume mit Heizkörpern, sondern auch angrenzende, indirekt beheizbare Räume. Die Nutzfläche einer Wohnung definiert sich somit nicht ausschließlich durch vorhandene Heizkörper.

Daher besteht kein Anspruch darauf, die beheizte Fläche zur Berechnung der Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung bei Ausbau von Heizkörpern zu reduzieren.

Rechtliche Aspekte zur Stilllegung von Heizkörpern

Mieter dürfen ohne Zustimmung des Vermieters keine Heizkörper entfernen. Auch Eigentümer sollten vor dem Ausbau von Heizkörpern prüfen, ob dies zulässig ist. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen, dass eigenmächtiges Entfernen von Heizkörpern nicht erlaubt ist, da dies die gemeinschaftliche Heizanlage beeinträchtigen kann.

Frau mit geschlossenen Augen und entspanntem Gesichtsausdruck lehnt an einer Heizung, sie hält ein Tablet in der Hand.

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Fazit: Grundkostenanteile bleiben trotz Stilllegung bestehen

Der Ausbau oder die Stilllegung einzelner Heizkörper in Wohnungen führt nicht automatisch zu einer Senkung der Grundkostenanteile in der Heizkostenabrechnung. Die Verluste der zentralen Heizungsanlage bleiben bestehen und müssen gerecht auf alle Nutzer verteilt werden. Auch rechtlich ist das Entfernen von Heizkörpern nur eingeschränkt erlaubt. Vermieter, Eigentümer und Mieter sollten diese Aspekte berücksichtigen, um Konflikte und falsche Abrechnungen zu vermeiden.

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