Wärmepumpen an einer Hauswand in einem Garten

Immer mehr Wohngebäude werden heute mit regenerativen Energien beheizt – ob Solarthermie, Wärmepumpe oder Kraft-Wärme-Kopplung. Für Hausverwalter stellt sich damit eine neue Herausforderung: Wie funktioniert die Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien, wenn die Vorgaben der Heizkostenverordnung (HKVO) nicht in vollem Umfang greifen? Und wie kann die Abrechnung rechtssicher, transparent und verbrauchsabhängig erfolgen?

Durch gesetzliche Vorgaben, wie die Integration des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in das Gebäudeenergiegesetz (GEG), steigt der Anteil regenerativer Heizsysteme kontinuierlich. Verwalter müssen sich daher intensiv mit der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien auseinandersetzen.

Heizkostenverordnung und ihre Ausnahmen bei regenerativen Energien

Die HKVO schreibt in § 9 Absatz 1 vor, dass Heiz- und Warmwasserkosten zu mindestens 50 %, höchstens aber 70 % nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden müssen. Die übrigen Kosten sind verbrauchsunabhängig umzulegen.

Für Heizsysteme mit erneuerbaren Energien greift jedoch eine Ausnahme nach § 11 Absatz 1 Punkt 3:

„Nicht anzuwenden auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden mit Wärme aus Wärmepumpen-, Solaranlagen oder KWK-Anlagen, sofern der Wärmeverbrauch nicht erfasst wird.“

Trotzdem empfiehlt sich auch hier eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, denn sie fördert das Bewusstsein für den Energieverbrauch und unterstützt energieeffizientes Verhalten.

So erfassen Sie Verbrauchswerte für die Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien: idealerweise per Fernablesung

Bei Neubauten erfolgt die erste Bewertung anhand rechnerischer Verbrauchswerte. Nach der ersten Heizperiode können die realen Werte gemessen und überprüft werden. Bei Bestandsanlagen mit erneuerter Technik dienen vorhandene Messdaten der Zuordnung.

Moderne Messsysteme wie Minol Connect mit LoRaWAN®-Technologie ermöglichen eine präzise, fernausgelesene Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien, ganz ohne Wohnungszugang. Das schafft Transparenz und reduziert Aufwand für Verwalter und Bewohner.

Mann, Business Casual, lehnt an einer Hauswand und schaut auf sein Handy - Brunata Minol Connect hilft bei der Fernablesung

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Eine Hand, die auf einem Solarpanel liegt

Heizkostenabrechnung bei Solarthermieanlagen

Bei solarthermischer Unterstützung zählen nicht alle Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten. Relevante Positionen sind:

  • Stromkosten für Pumpen und Regelungen (per geeichtem Stromzähler nachzuweisen)
  • Wartungskosten der Solaranlage

Die Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 gibt konkrete Hinweise zur messtechnischen Ausstattung solcher Anlagen und unterstützt die verursachungsgerechte Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien.

Heizkostenabrechnung bei KWK-Anlagen

Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Umlagefähig sind jedoch ausschließlich die Kosten für die Wärmeerzeugung.

Zur Auswahl stehen:

  • Rechnerische Methode (nur bei geprüften Anlagen mit Prüfprotokoll)
  • Messtechnische Methode (empfohlen, da transparenter und weniger fehleranfällig)

VDI 2077 Blatt 3.1 regelt die Umlagefähigkeit bei KWK-Anlagen. Besonders wichtig: Nur Anlagen außerhalb der Fernwärmelieferung (AVBFernwärmeV) sind betroffen.

Heizkostenabrechnung bei Wärmepumpen

Auch Wärmepumpen benötigen Strom oder Gas, rund 25 % des Energieeinsatzes bei optimaler Effizienz. Umlagefähig sind nur die anteiligen Betriebskosten, die durch die Heiznutzung entstehen.

Für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien müssen folgende Zähler installiert sein:

  • Energiezähler (z. B. Stromzähler) vor der Wärmepumpe
  • Wärmezähler nach der Wärmepumpe zur Erfassung des erzeugten Wärmeeintrags

Ergänzend: Heizstäbe im Speicher müssen separat erfasst werden. Grundlage für die Abrechnung ist die Jahresarbeitszahl (JAZ), die das Verhältnis von eingesetzter zu gewonnener Energie abbildet.

Fazit: Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien transparent und gesetzeskonform umsetzen

Auch wenn die HKVO bei regenerativen Heizsystemen Ausnahmen zulässt, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung stets zu empfehlen. Die richtige Messtechnik, klare Richtlinien (VDI 2077) und eine strukturierte Dokumentation sorgen für Transparenz, Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit, sowohl für Verwalter als auch für Mieter und Eigentümer.

Brunata Minol unterstützt Verwalter mit moderner Technik, individueller Beratung und rechtssicheren Lösungen rund um die Heizkostenabrechnung bei alternativen Energien.

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