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Manipulationen an Heizkostenverteilern
Lässt sich die Verbrauchsanzeige tatsächlich beeinflussen?
Kurz & knapp
Messergebnisse von älteren Verdunsterröhrchen oder elektronischen Verteilgeräten lassen sich auch durch vermeintliche Tricks nicht senken. Maßnahmen zur Manipulation von Verbrauchszählern gelten zudem strafrechtlich als Betrugsversuch und können zur Kündigung der Wohnung führen.
Es kursiert immer wieder die Behauptung, insbesondere Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten, seien durch Bewohner mit einer gewissen kriminellen Energie manipulierbar. Es wird behauptet, dass das Abdecken des Gerätes mit einem feuchten Tuch die Verbrauchsanzeige senken und zu zweifelhaftem "Sparen" führen könne. Wie viel Wahrheit steckt hinter diesen weit verbreiteten Thesen? Existieren tatsächlich wirksame Methoden, um die Verbrauchsanzeige an Heizkostenverteilern zu manipulieren?
Auf diesem Gebiet herrscht häufig erhebliche Unwissenheit, und das fachlich unsinnige Vorurteil ist leider schwer aus der Welt zu schaffen. Im Gegenteil: Mit steigenden Energiepreisen geben sich immer mehr sogenannte Ratgeber im Internet dazu berufen, vermeintlich wirksame Tipps zu verbreiten. Um es kurz zu machen: Nachweislich lassen sich die in Europa nach EU-Normen zugelassenen Heizkostenverteiler durch gängige Maßnahmen nicht zu einer verminderten Verbrauchsanzeige bringen. Dies gilt sowohl für ältere Verdunstergeräte als auch für moderne elektronische Heizkostenverteiler gleichermaßen.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Viele Versuche, Verdunstungsheizkostenverteiler zu manipulieren, führen zu einer Erhöhung der Anzeigeergebnisse. Ob die Heizkostenverteiler nun mit trockenen oder feuchten Tüchern, Aluminiumfolie oder Zeitungspapier umwickelt werden: Alle Experimente dieser Art führen zu einer Zunahme der Verbrauchsanzeige.
Die Ursache für die Erhöhung lässt sich einfach erklären: Die vom Heizkörper auf den Heizkostenverteiler übertragene Wärme kann nicht effektiv vom Gerät abgeführt werden, was zu einer Intensivierung der Hitzeeinwirkung führt. Einzig das kontinuierliche Anblasen des Heizkostenverteilers mit einem Ventilator führt zu einem geringeren Anzeigeergebnis. Allerdings verwandeln die dabei entstehenden Stromkosten den vermeintlichen Vorteil schnell in einen Nachteil. Alles in allem ist diese Methode kostspieliger.
Elektronische Heizkostenverteiler
Elektronische Heizkostenverteiler reagieren äußerst sensibel auf thermische, elektrische und magnetische Manipulationsversuche. Bei von außen beeinflussten Geräten schalten sie in den Fehlermodus und unterbrechen die Verbrauchserfassung. Bei der nächsten Ablesung lässt sich dann präzise feststellen, wann und auf welche Weise ein Manipulationsversuch stattgefunden hat. Die Verbrauchsanzeige von Geräten, bei denen eine Manipulation versucht wurde, wird nicht für die Heizkostenabrechnung herangezogen. Stattdessen erfolgt eine Schätzung des Verbrauchs.
Verwendung von Ventilatoren an Heizkörpern mit Heizkostenverteilern
Die von einigen Herstellern angebotenen Konstruktionen von Kleinventilatoren, die nachträglich unter oder über dem Heizkörper installiert werden sollen, dürfen in Verbindung mit Heizkostenverteilern für die Verbrauchserfassung nicht verwendet werden. Obwohl sie eine schnellere Erwärmung eines kalten Raumes ermöglichen können, kann die Veränderung der durch Ventilatoren erzielten Norm-Wärmeleistung des Heizkörpers als potenzielle Manipulation betrachtet werden, was ihre Anwendung zumindest zweifelhaft macht. Zudem entstehen dabei nicht zu vernachlässigende Stromkosten.
Heizkörper, die ab Werk mit Ventilatoren ausgestattet sind, wie beispielsweise Wärmepumpen-Heizkörper, können und dürfen nicht mit herkömmlichen Heizkostenverteilern verwendet werden. Keine Art von Heizkostenverteilern ist in der Lage zu erkennen, ob die Wärmeleistung durch eingeschaltete Ventilatoren erhöht wird oder nicht. Wenn Heizkörper ab Werk mit Lüftern ausgerüstet sind, kann die Verbrauchserfassung nur mit Wärmezählern erfolgen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Heizkörper einer Nutzeinheit einen geschlossenen Ring bilden. Die Verwendung eines Wärmezählers für jeden Heizkörper wäre theoretisch möglich, aber wirtschaftlich wenig sinnvoll.
Schutz vor äußerer Beeinflussung ist Pflicht
Die Europäischen Normen DIN EN 834 und 835 legen fest, dass Gerätehersteller für die Zulassung von Heizkostenverteilern unter anderem den Nachweis der Manipulationssicherheit erbringen müssen. Geräte, die dieses Kriterium nicht erfüllen, erhalten in Europa keine Zulassung und dürfen nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden. Dies stellt sicher, dass die Gefahr von betrügerischen Absichten von Verbrauchern, die ihren Mitbewohnern Schaden zufügen könnten, weitgehend ausgeschlossen ist.
Manipulationsversuche sind kein Kavaliersdelikt
Heizkostenverteiler sind durch Plomben vor unbefugten Eingriffen von außen geschützt. Um an die Ampulle bei Verdunstergeräten oder die Bauteile bei elektronischen Heizkostenverteilern heranzukommen, muss die Plombe entfernt und somit zerstört werden. Eine beabsichtigte oder gewaltsame Öffnung des Gerätes kann dadurch nachgewiesen werden. Darüber hinaus sollte sich jeder, der ernsthaft über Manipulation nachdenkt, im Klaren darüber sein, dass dies als Straftat gilt. Gemäß § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt jeder Manipulationsversuch den Tatbestand des Betrugs oder zumindest des versuchten Betrugs mit allen sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen. Es gibt zahlreiche Beispiele von Verurteilungen aufgrund von Manipulationsversuchen an Heizkostenverteilern, die erhebliche finanzielle Strafen für die Angeklagten nach sich zogen. Ein Betrugsversuch kann zudem zu mietrechtlichen Konsequenzen führen und zur fristlosen Kündigung der Wohnung führen.
Betrugsversuch zu Lasten der Nachbarn
Wer versucht, Messgeräte zu seinen Gunsten zu manipulieren, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er damit beabsichtigt, seine Mitbewohner zu schädigen, indem er auf deren Kosten Wasser oder Wärme verbraucht. Das Verteilprinzip in Heiz- und Wasserabrechnungen basiert darauf, dass die entstandenen Gesamtkosten durch die Summe der gemessenen Verbrauchseinheiten für Wärme und Wasser geteilt werden. Wenn ein manipulierender Nutzer insgesamt weniger Verbrauchseinheiten erzeugt, sinken die Gesamtkosten nicht – es wird schließlich nichts eingespart. Stattdessen würde sich der Preis je Verbrauchseinheit erhöhen, wodurch alle anderen Mitbewohner den Verbrauch des Betrügers mittragen müssten. Die oft gehörte Ausrede, der Schaden treffe nur den Vermieter, ist ähnlich verwerflich wie ein Versicherungsbetrug, bei dem manche irrtümlich glauben, dass dieser nur die Versicherung betrifft.
Eine Senkung des Verbrauchs durch Manipulation ist nicht möglich. Einzig angepasstes und sinnvolles Verbraucherverhalten führt zu niedrigen Wärmekosten.
Quelle: www.minol.de/manipulationen-an-heizkostenverteilern.html - Stand vom: 12.12.2024