Brunata Minol informiert
Rauchmelder Minoprotect II
Erläuterung der Funktionen und Störmeldungen Ihrer Rauchwarnmelder mit Tipps zum Selbsttest und zur Stummschaltung bei Täuschungsalarmen
Rauchwarnmeldertest
Zum Ausführen des Selbsttests muss der Rauchwarnmelder richtig an der Grundplatte befestigt sein.
- Den Testknopf kurz drücken und loslassen.
- Der akustische Alarm bestehend aus zwei Zyklen, mit jeweils drei lauten Pieptönen, muss ertönen und dann automatisch stoppen.
- Die rote Kontrollleuchte am Rauchwarnmelder muss während der Wiedergabe des akustischen Signals rasch blinken.
- Die rote LED an der Vorderseite des Rauchwarnmelders sollte nun einmal alle 40 Sekunden blinken, um anzuzeigen, dass er aktiviert ist.
- Der Rauchwarnmelder sollte regelmäßig, am besten einmal wöchentlich, getestet werden.
Achtung: Der elektronische Testknopf überprüft den gesamten Rauchwarnmelder. Versuchen Sie daher nicht, den Melder mit einer offenen Flamme oder Feuer zu testen.
Störmeldungen des Minoprotect II
Rote LED |
Gelbe LED |
Akustisches Signal |
Status |
Erforderliche Maßnahme |
Normalbetrieb | ||||
Blinkt einmal pro Sekunde | Drei laute Signaltöne, wiederholend | Alarm | Kontrollieren Sie ob ein Brand vorliegt, bringen Sie sich ggf. in Sicherheit | |
Blinkt einmal alle 10 Sekunden, bis zu 10 Minuten lang |
Stummschaltung - Die Empfindlichkeit des Rauchmelders ist verringert | Dieser Zustand entsteht, wenn Sie den Rauchmelder bei einem Fehlalarm stummgeschaltet haben. Nach 10 Minuten kehrt der Rauchmelder zu seiner normalen Empfindlichkeit zurück | ||
Blinkt einmal alle 45 Sekunden | Blinkt zur gleichen Zeit wie die rote LED, siehe Hinweise | Einzelner Piepton zur gleichen Zeit, wie die LED blinkt | Niedriger Akkuladestand | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen |
Blinkt einmal alle 45 Sekunden | Blinkt einmal alle 45 Sekunden, 20-25 Sekunden nach der roten LED | Einzelner Piepton zur gleichen Zeit, wie die rote LED blinkt | Fehler | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen |
So vermeiden Sie Täuschungsalarme
- Ein Rauchwarnmelder löst Alarm aus, wenn Rauch- oder Staubpartikel in einer bestimmten Konzentration in die Rauchkammer eindringen. Dies kann auch bei Renovierungsarbeiten der Fall sein, wenn durch Bohren, Streichen oder Schleifen Feinstaub entsteht, der in die Messkammer gelangt. Achten Sie bei Renovierungsarbeiten deshalb darauf, dass der Rauchwarnmelder in dieser Zeit entfernt oder kurzzeitig abgedeckt wird.
- Bemalte Rauchwarnmelder verlieren ihre Funktionstüchtigkeit.
- Täuschungsalarme können auch ausgelöst werden, wenn Qualm (z.B. beim Braten) oder Wasserdampf aus Küche oder Bad in Ihre mit Rauchwarnmeldern ausgestatten anderen Räume dringt. Dies kann vermieden werden, wenn z.B. die Küchentür während des Kochens geschlossen bleibt.
- Ein Abstellen des Täuschungsalarms hat keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Der Rauchwarnmelder ist anschließend wieder vollumfänglich funktionstüchtig.
- Sollte ein Alarm dennoch ausgelöst werden, kann der Rauchwarnmelder mit der Alarm-Stopp-Taste „Stumm“-geschaltet werden. Wichtig ist, dass Sie nach dem Drücken der Stummtaste Ihre Wohnung gut durchlüften.
Was tun, wenn Störungen auftreten?
Sollte das Gerät einen scheinbar grundlosen Alarm auslösen oder gelegentlich piepsen, führen Sie zunächst einen Test des Rauchwarnmelders durch. Drücken Sie dazu den Knopf in der Mitte. Wenn weiterhin eine Störung angezeigt wird, informieren Sie uns bitte gleich über die
Öffnen Sie das Gerät auf gar keinen Fall selbst. Versuchen Sie auch nicht, eine Reparatur selbst durchzuführen. Im Brandfall alarmieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter der Notruf-Nr. 112
Wichtige Hinweise
Die Montageorte von Rauchwarnmeldern sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 verbindlich geregelt. Rauchwarnmelder dürfen deshalb nicht von ihrem ursprünglichen Montageort entfernt und an anderer Stelle montiert werden. Rauchwarnmelder haben die Aufgabe, entstehende Brände durch die Rauchentwicklung frühzeitig zu erkennen und Sie rechtzeitig vor der drohenden Gefahr zu warnen. Achten Sie daher auf die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders - zu Ihrer eigenen Sicherheit. Überstreichen, Tapezieren oder Verdecken des Rauchwarnmelders führt zu Störungen oder gar zum Geräteausfall. Rauchwarnmelder dürfen nicht in Kontakt mit Aerosolen, Wasser und Reinigungsmitteln kommen. Nikotin und Insektenverschmutzungen können einen Täuschungsalarm auslösen. Rauchwarnmelder können keinen Schutz bieten, wenn z.B. im Bett geraucht wird, Kinder mit offenem Feuer spielen, oder bei Explosionen wegen austretendem Gas. Äußere Verschmutzungen mit einem leicht feuchten Tuch entfernen. Die Installation von Rauchwarnmeldern kann nur ein Teil eines Brandschutzkonzeptes sein. Rauchwarnmelder sind kein Ersatz für Versicherungen jeglicher Art. Bei Renovierungen unbedingt beachten: Kleben Sie den Rauchwarnmelder ab, so kann die Funktionsfähigkeit eingeschränkt werden. Verwenden Sie dazu am besten Malerband. Überprüfen Sie daher nach den Arbeiten unbedingt die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders: Funktionstest durchführen, Zugänglichkeit der Raucheintrittsöffnungen prüfen. Sollten Sie den Rauchwarnmelder kurzzeitig demontiert haben, ist dieser wieder am ursprünglichen Montageort anzubringen. Bei Veränderungen der Nutzung des Raumes ist der Montageort durch Brunata Minol zu überprüfen.
Stummschaltung des Minoprotect II
Bei einem unerwünschten Alarm ausgelöst durch Küchen- oder Wasserdämpfe, kann der Rauchwarnmelder bequem über die Alarm-Stopp-Taste für ca. 10 min. "Stumm"-geschaltet werden. In dieser Phase blinkt die rote LED ca. einmal alle 10 Sekunden. Die Stummschaltung ist z.B. mit einem Besenstiel sehr einfach möglich und reduziert die Ansprechempfindlichkeit des Rauchwarnmelders. Trotzdem ist der Rauchwarnmelder noch aktiv! Bei Stummschaltung bei Fehlalarm erfolgt ein Reset bereits nach 10 Minuten! Der Normalzustand ist wieder hergestellt.
Quelle: www.minol.de/minoprotect2-technik.html - Stand vom: 12.12.2024