Glücklicher Businessman sitzt am Handy und nutzt einen Laptop
B.One Billing

Nebenkostenabrechnung einfach erstellen lassen.

Nebenkosten, bestehend aus Heizkosten und kalten Betriebskosten, aus einer Hand abrechnen lassen. Einfach beauftragen. Den Rest übernimmt Brunata Minol.

In drei Schritten zur Nebenkostenabrechnung

1. Angebot anfordern

Brunata Minol erstellt mit wenigen Angaben zu Ihrer Immobilie ein individuelles und unverbindliches Angebot.

2. Daten übermitteln

Sie übermitteln Ihre Mieterdaten und die angefallenen Kosten ganz einfach digital im Kundenportal.

3. Fertige Abrechnung

Nach der Plausibilitätsprüfung erstellt Brunata Minol Ihre rechtssichere Heiz- und Betriebskostenabrechnung.

Brunata Minol ist ausgezeichnet in hoher Kundenzufriedenheit.
Heiz- und Betriebskostenabrechnung von Brunata Minol.

Warum die Abrechnung an Brunata Minol übergeben?

  • Heiz- und Betriebskostenabrechnung aus einer Hand
  • Ein Ansprechpartner für Ihre Abrechnung
  • Weniger Aufwand durch digitale Prozesse
  • Rechtssichere Abrechnung für Ihre Mieter
  • Über 70 Jahre Erfahrung und hohe Kundenzufriedenheit
  • Unterstützung bei Fragen rund um die Abrechnung

Mehr Zeit für Ihre Immobilie. Weniger Aufwand bei der Abrechnung.

Familiengeführtes Unternehmen

Brunata Minol wurde vor über 70 Jahren in Baden-Württemberg gegründet und erstellt jährlich über 1,7 Mio. Abrechnungen.

Alles aus einer Hand

Moderne Messtechnik, rechtssichere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sowie digitale Lösungen für Ihre Immobilie.

Digitale Prozesse

Alle Unterlagen stehen digital im Kundenportal bereit und sind dort langfristig archiviert.

Entlastung im Alltag

Die Brunata Minol-Hotline unterstützt Sie bei Rückfragen. Zusätzlich steht Ihnen das Online-Portal 24 Stunden zur Verfügung.

Musterabrechnung Heizkostenabrechnung Betriebskosten Minol: Gesamtabrechnung

Was sind Nebenkosten und Betriebskosten?

Im allgemeinen Sprachgebrauch unterscheiden viele nicht zwischen Nebenkosten und Betriebskosten. Nebenkosten oder auch Betriebskosten umfassen alle Kosten, die zusätzlich zur Kaltmiete entstehen. Es handelt sich um die laufenden Kosten eines Mietobjekts, die Vermieter nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf Mieterinnen und Mieter umlegen dürfen.

Bei der Nebenkostenabrechnung unterscheidet man wiederum zwischen warmen und kalten Betriebskosten. Zu den warmen Betriebskosten zählen die Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnung). Kalte Betriebskosten umfassen alle weiteren umlagefähigen Kosten, beispielsweise:

  • Grundsteuer
  • Wasser und Abwasser
  • Müllentsorgung

Weitere umlagefähige Betriebskosten

Nebenkostenabrechnung beauftragen

Profitieren Sie von einem durchgängigen Abrechnungsprozess. Heizkosten und kalte Betriebskosten in einer optimal aufeinander abgestimmten Gesamtabrechnung.

Häufig gestellte Fragen