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Niederschlagswasser richtig abrechnen

Vom Grundstück in die Kanalisation abgeflossenes Regenwasser muss getrennt vom Schmutzwasser ausgewiesen werden

Kurz und knapp

Abwassergebühren sind in der Betriebskosten­abrechnung zu splitten: Schmutzwasser­gebühren sind nach Verbrauch, Gebühren für Niederschlags­wasser sind dagegen nach Wohnfläche abzurechnen.

Von Städten und Gemeinden wird verstärkt eine verursachungs­gerechte Ab­rech­nung von Ab­wasser­ge­bühren gefordert. In diese Richtung zielte zu­letzt auch das Ur­teil des Ver­waltungs­gerichtshofs Mannheim vom 11. März 2010, das alle baden-württembergischen Kommunen dazu auf­fordert, un­ver­züglich neue Ab­wasser­gebühren­ordnungen zu er­lassen. Wo noch nicht geschehen, müssen Kommunen den Gebäude­eigen­tümern die Ab­wasser­ge­bühren jetzt ge­trennt nach Schmutz und Nieder­schlags­wasser berechnen. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen das auf die Betriebskosten­ab­rechnung für Wohnungs­eigen­tümer und Mieter hat.

Die bislang oft geltende Regelung, wonach die Gebühren für die Behandlung und Reinigung von Abwasser allein nach der Menge des gelieferten Frisch­wassers ermittelt werden konnte, ist nach der Entscheidung des Gerichts nicht mehr zulässig. Vom Grundstück in die Kanalisation abgeflossenes Regen­wasser muss getrennt vom Schmutz­wasser aus­gewiesen werden (siehe Grafik unten). Gebäude mit großen versiegelten Flächen werden dann mehr Nieder­schlags­wassergebühren bezahlen, als kleinere Grund­stück mit unver­siegelten Flächen. Auch das neue Wasser­haus­halts­gesetz trägt dem gesetz­geberischen Willen in § 55, Absatz 2 bereits Rechnung.

Wozu dient die gesplittete Abwassergebühr?

In den meisten Regionen Deutsch­lands ist die ge­trennte Be­rechnung von Ab­wasser­gebühren nach einem ver­brauchs­ab­hängigen Schmutz­wasser­anteil - ent­sprechend der ge­lieferten Frisch­wasser­menge - und eine Nieder­schlags­wasser­gebühr - ent­sprechend der ver­siegelten Grund­stücks­fläche - bereits bewährte Praxis. Wo das noch nicht der Fall ist, soll die nun vor­geschriebene ge­splittete Ab­wasser­gebühr An­reize für den Ge­bäude­eigen­tümer schaffen, Regen­wasser verstärkt lokal zu nutzen und dafür zu sorgen, dass es erst gar nicht in die Kana­lisation ab­fließt. Während die verbrauchs­ab­hängige Ab­rechnung von Frisch­wasser für eine ge­rechte Ab­rechnung und spar­samen Ver­brauch sorgt, gilt es mit der ge­splitteten Ab­wasser­gebühr nun, Regen­wasser besser zu nutzen.

Die Splittung der Abwassergebühren in Schmutz- und Niederschlagswasser erfordert eine geänderte Abrechnung: Niederschlagswasser ist nicht nach Verbrauch, sondern nach einem pauschalen Schlüssel zu verteilen. Vermieter müssen ihre Mieter darüber informiere
Die Splittung der Ab­wasser­gebühren in Schmutz- und Nieder­schlags­wasser erfordert eine ge­änderte Ab­rechnung: Nieder­schlags­wasser ist nicht nach Ver­brauch, sondern nach einem pauschalen Schlüssel zu verteilen. Ver­mieter müssen ihre Mieter darüber informieren und die miet­ver­trag­lichen Regelungen anpassen.

Wie lassen sich Gebühren senken?

Wer versiegelten Boden durch­lässiger gestaltet, indem er beispiels­weise asphaltierte Flächen mit Rasen­gitter­steinen belegt, sorgt dafür, dass mehr Regen­wasser versickern kann und senkt damit die Gebühren für Nieder­schlags­wasser. Ebenso kann die Nutzung einer Regen­wasser­zisterne Nieder­schlags­wasser­gebühren senken. Kann Regen­wasser aufgrund baulicher Ein­schränkungen nicht im Haus­halt genutzt werden, so ist doch oftmals eine Nutz­ung auf dem Grund­stück, beispiels­weise für die Garten­be­wässerung möglich. Damit sinken nicht nur die Ge­bühren für die Ent­sorgung, sondern es wird auch wert­volles Trink­wasser gespart. Weil gebühren­senkende Regel­ungen regional unter­schiedlich sind, sollte man sich nach den je­weiligen örtlichen Vor­schriften erkundigen.

Wie funktioniert die Umstellung?

Bedingt durch das Urteil des Verwaltungs­gerichtshofs Mannheim vom 11. März 2010 führen baden-württembergische Kommunen Zug um Zug die ge­splittete Ab­wassergebühr ein. Dazu werden über Luft­bild­auf­nahmen des Grund­stücks und Frage­bögen an Gebäude­eigen­tümer die je­weiligen Grund­stücks­flächen und ihre Regen­durch­lässig­keit ermittelt. Ebenso werden be­stehende Regen­wasser­nutzungen ab­gefragt. Nach der Er­hebung kann die Ab­wasser­gebühr ge­trennt nach Schmutz- und Nieder­schlags­wasser erhoben werden. Gebäude­eigentümer werden von ihren Kommunen individuell an­gefragt und vom Ergebnis ent­sprechend informiert – auch darüber, ab wann die geänderte Gebühren­be­rechnung wirksam wird.

Wie die Kommunen betonen, wird durch die Umgestaltung keine versteckte zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern die bestehende Gebühr wird so aufgeteilt, dass zwei getrennte Gebührenarten auf der Abwasserrechnung zu sehen sind:

  • Die Schmutzwassergebühr, die sich weiterhin nach der gelieferten Frischwassermenge berechnet.
  • Die Niederschlagswassergebühr, die auf Grundlage der bebauten und darüber hinaus versiegelten Flächen des Grundstückes berechnet wird, wenn die Flächen an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen sind.

Wie ist Niederschlagswasser abzurechnen?

Mit Inkrafttreten der gesplitteten Ab­wasser­ge­bühren­be­rechnung ist der geeignete Zeit­punkt gekommen, Mieter und Wohnungs­eigentümer in Mehr­familien­häusern über die bevor­stehende Änderung der Ab­rechnung zu informieren. Miet­vertragliche Ver­einbarungen sind so an­zu­passen, dass die Kosten­übernahme der Gebühren für Nieder­schlags­wasser durch Mieter von Anfang an sicher­gestellt ist. Auch Ver­walter von Eigentümer­ge­mein­schaften sollten entsprechende Be­schlüsse über die Umlage­modalitäten für Nieder­schlags­wasser­gebühren fassen.

Tipp

Rechnen Sie auch Betriebs­kosten mit Minol ab. So ist auch die Um­lage der Ge­bühren für Nieder­schlags­wasser einfach möglich.

Die Änderung besteht darin, dass die Gebühren für Niederschlagswasser nicht nach dem erfassten Verbrauch der Wohnungswasserzähler verteilt werden dürfen. Sofern keine anderslautenden Bestimmungen in Mietverträgen und Teilungserklärungen vorhanden sind, empfiehlt sich die Umlage der Gebühren für Niederschlagswasser nach Quadratmetern Wohn bzw. Nutzfläche.

Diese Abrechnung kann Minol für Sie durchführen - idealerweise im Rahmen der sowieso bereits zu erstellenden Abrechnung für Heizung, Warm- und Kaltwasser. Ergänzen Sie Ihre Abrechnung einfach um eine Minol-Betriebskostenabrechnung, in der Sie nicht nur die Gebühren für Niederschlagswasser, sondern auch alle anderen mietvertraglich vereinbarten “kalten Nebenkosten” umlegen können. Ihre Mieter erhalten so eine übersichtliche und komplette Gesamtabrechnung und Sie stellen damit die Umlage aller Betriebskosten sicher. Für Fragen dazu steht Ihnen Ihr Ansprechpartner in der Abrechnung gerne zur Verfügung.