Tippapatt - istock.comFür Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, sind laut der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) Verbrauchsvergleiche und Angaben zum Energieverbrauch verpflichtend.
Leinfelden-Echterdingen, November 2022: Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Neben der Verpflichtung zum Einsatz fernauslesbarer Messausstattungen, der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) und der ab 1. Dezember 2022 vorgeschriebenen Anbindbarkeit an das Smart Meter Gateway, sind Heizkostenabrechnungen mit weiteren Informationen anzureichern.
Erstmals wichtige Erkenntnisse zum Verbrauch
Der Messdienstleister Minol hat die Anforderungen bereits umgesetzt. Allen Heizkostenabrechnungen, auch in Liegenschaften ohne fernauslesbare Messtechnik, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, werden zwei weitere Seiten hinzugefügt. Wohnungseigentümer und Mieter können erstmals wichtige Erkenntnisse zu ihrem Verbrauchsverhalten direkt aus der Abrechnung gewinnen. So können die Bewohner mithilfe der erweiterten Informationen ihren Verbrauch mit dem Vorjahr oder einem normierten Durchschnittsnutzer vergleichen. Des Weiteren sind Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes auszuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Treibhausgasemissionen und Informationen zum Energiemix. Unterjährig bietet Minol für Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik die Verbrauchsinformationen über das Produkt „Minol eMonitoring“ an. So kann sich der Nutzer einer Wohnung zusätzlich auch monatlich über die Entwicklung seines Verbrauchs informieren.
Bessere Aufklärung der Verbraucher
Der Gesetzgeber erwartet sich von diesen erweiterten Informationen in der Abrechnung eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Mit den genaueren Kenntnissen können Wohnungsnutzer ihren Verbrauch einordnen und sollen bestenfalls dazu ermutigt werden, weiteres Sparpotenzial zu nutzen.

Die Verbrauchsvergleiche mit Vorjahresdaten in einem Muster von erweiterten Informationen auf der jährlichen Abrechnung. Quelle: Minol

Muster von erweiterten Informationen auf der jährlichen Abrechnung mit Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes. Quelle: Minol

Mit passender Software lassen sich die jährliche Abrechnung und auch unterjährige Verbrauchsinformationen einfach online abrufen. Unterjährig bietet Minol für Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik die Verbrauchsinformationen über das Produkt „Minol eMonitoring“ an. Quelle: Zhu difeng – Fotolia
Über Minol
Die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG ist ein weltweit führender Lösungsanbieter für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Rund um die Heizkostenabrechnung bietet Minol innovative Lösungen, um die Betriebskosten zu minimieren und Immobilien digital, nachhaltig und rechtssicher zu verwalten. Minol erstellt jährlich alleine in Deutschland rund 1,7 Millionen Abrechnungen. Mit Lösungen zur Digitalisierung von Immobilien, Angeboten in den Bereichen Elektromobilität, Energiemanagement und Smart-Building-Systemen unterstützt Minol die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bei der zukunftsfähigen und nachhaltigen Modernisierung von Liegenschaften.
Vor mehr als 70 Jahren gegründet, hat das familiengeführte Unternehmen seinen Hauptsitz in Leinfelden-Echterdingen und betreibt bundesweit rund 20 Serviceniederlassungen. Minol gehört zur internationalen Minol-ZENNER-Gruppe, die weltweit mehr als 4.400 Mitarbeiter beschäftigt und in über 100 Ländern mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern vertreten ist.
Mehr Informationen unter www.minol.de und https://www.minol.de/unternehmensgruppe/
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