Rauchwarnmelder-Anwendungsnorm DIN 14676

Brunata Minol informiert

Rauchwarnmelder Anwendungsnorm DIN 14676

Informationen zur novellierten Version vom Dezember 2018

Das Novellierungsverfahren für die DIN 14676 wurde im Juli 2018 abgeschlossen. Die geänderte Norm ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Sie ist in zwei Teilen erhältlich und kann beim Beuth-Verlag unter https://www.beuth.de/de bezogen werden:

  • DIN 14676-1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung (Anwendungsnorm)
  • DIN 14676-2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer (Dienstleistungsnorm)

Ohne Fachbucherwerb verfügbare Informationen sind auf Wikipedia erhältlich

Anwendungsnorm DIN 14676-1

Instandhaltung

Die Erläuterung relevanter Begriffe wurde erweitert und präzisiert. So wurde zum Beispiel in früheren Fassungen der DIN 14676 für die „Instandhaltung“ auch der Begriff „Wartung“ beziehungsweise für die „Wartung“ der Begriff „Funktionsprüfung“ verwendet. Der Begriff Instandhaltung wird nun in der novellierten DIN eindeutig definiert und umfasst nun

  • die Inspektion,
  • die Wartung und
  • die Instandsetzung

Normative Bedeutung der Instandhaltung

Bisher Neu Veränderung

a. Inspektion und Wartung
b. Funktionsprüfung der Warnsignale

Inspektion

Als Inspektion zusammengefasst und inhaltlich erweitert

Austausch von Batterien Wartung Batterie- / Akkutausch = Wartung
  Instandsetzung Neuer separater Punkt mit Verweis auf geeignete Maßnahmen hinsichtlich des Schutzziels der Rauchwarnmelder
Austausch des Rauchwarnmelders Austausch des Rauchwarnmelders „nach Herstellerangaben“ ergänzt

Rauchwarnmelder-Bauweise und Inspektionsverfahren

In der neuen Norm werden Rauchwarnmelder in drei Bauweisen unterteilt:

  • Bauweise A: Rauchwarnmelder ohne Ferninspektion (z. B. Minoprotect 3)
  • Bauweise B: Rauchwarnmelder mit Teil-Ferninspektion (aufgrund der vorhandenen Brunata Minol-Gerätetechnologie nicht relevant)
  • Bauweise C: Rauchwarnmelder mit kompletter Ferninspektion (z. B. Minoprotect 3 radio oder Minoprotect 4 radio)

Somit gibt es Klarheit bezüglich der DIN-Konformität einer Ferninspektion von Rauchwarnmeldern.

Erweiterung der informativen Anhänge

Folgende Themenpunkte wurden in den Anhängen ergänzt:

  • Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern in „Smart-Home-Systemen“
  • Anwendung von weiteren Meldern, wie Kohlenmonoxidwarnmelder oder Hitzewarnmeldern
  • Hinweise für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
  • Unterteilung in 3 Rauchwarnmelderbauweisen und deren Inspektionsmöglichkeit

Dienstleistungsnorm DIN 14676-2

Der zweite Teil der DIN 14676 befasst sich mit der Qualifizierung von Dienstleistungserbringern. Dieser Punkt war seither auch schon Bestandteil der DIN. Da jedoch Maßnahmen zur Qualifizierung nicht mehr in Anwendungsnormen beschrieben werden dürfen, hat man diese Trennung vorgenommen. Hierin ist der Kompetenznachweis beschrieben sowie die damit verbundenen Anforderungen an den Erbringer der Dienstleistung. Die bedeutende Rolle von Servicefachkräften wird hiermit hervorgehoben.