Brunata Minol informiert
Rauchwarnmelder Anwendungsnorm DIN 14676
Informationen zur novellierten Version vom Dezember 2018
Das Novellierungsverfahren für die DIN 14676 wurde im Juli 2018 abgeschlossen. Die geänderte Norm ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Sie ist in zwei Teilen erhältlich und kann beim Beuth-Verlag unter https://www.beuth.de/de bezogen werden:
- DIN 14676-1: Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung (Anwendungsnorm)
- DIN 14676-2: Anforderungen an den Dienstleistungserbringer (Dienstleistungsnorm)
Ohne Fachbucherwerb verfügbare Informationen sind auf Wikipedia erhältlich
Anwendungsnorm DIN 14676-1
Instandhaltung
Die Erläuterung relevanter Begriffe wurde erweitert und präzisiert. So wurde zum Beispiel in früheren Fassungen der DIN 14676 für die „Instandhaltung“ auch der Begriff „Wartung“ beziehungsweise für die „Wartung“ der Begriff „Funktionsprüfung“ verwendet. Der Begriff Instandhaltung wird nun in der novellierten DIN eindeutig definiert und umfasst nun
- die Inspektion,
- die Wartung und
- die Instandsetzung
Normative Bedeutung der Instandhaltung
Bisher | Neu | Veränderung |
a. Inspektion und Wartung |
Inspektion |
Als Inspektion zusammengefasst und inhaltlich erweitert |
Austausch von Batterien | Wartung | Batterie- / Akkutausch = Wartung |
Instandsetzung | Neuer separater Punkt mit Verweis auf geeignete Maßnahmen hinsichtlich des Schutzziels der Rauchwarnmelder | |
Austausch des Rauchwarnmelders | Austausch des Rauchwarnmelders | „nach Herstellerangaben“ ergänzt |
Rauchwarnmelder-Bauweise und Inspektionsverfahren
In der neuen Norm werden Rauchwarnmelder in drei Bauweisen unterteilt:
- Bauweise A: Rauchwarnmelder ohne Ferninspektion (z. B. Minoprotect 3)
- Bauweise B: Rauchwarnmelder mit Teil-Ferninspektion (aufgrund der vorhandenen Brunata Minol-Gerätetechnologie nicht relevant)
- Bauweise C: Rauchwarnmelder mit kompletter Ferninspektion (z. B. Minoprotect 3 radio oder Minoprotect 4 radio)
Somit gibt es Klarheit bezüglich der DIN-Konformität einer Ferninspektion von Rauchwarnmeldern.
Erweiterung der informativen Anhänge
Folgende Themenpunkte wurden in den Anhängen ergänzt:
- Anwendung von vernetzungsfähigen Rauchwarnmeldern in „Smart-Home-Systemen“
- Anwendung von weiteren Meldern, wie Kohlenmonoxidwarnmelder oder Hitzewarnmeldern
- Hinweise für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
- Unterteilung in 3 Rauchwarnmelderbauweisen und deren Inspektionsmöglichkeit
Dienstleistungsnorm DIN 14676-2
Der zweite Teil der DIN 14676 befasst sich mit der Qualifizierung von Dienstleistungserbringern. Dieser Punkt war seither auch schon Bestandteil der DIN. Da jedoch Maßnahmen zur Qualifizierung nicht mehr in Anwendungsnormen beschrieben werden dürfen, hat man diese Trennung vorgenommen. Hierin ist der Kompetenznachweis beschrieben sowie die damit verbundenen Anforderungen an den Erbringer der Dienstleistung. Die bedeutende Rolle von Servicefachkräften wird hiermit hervorgehoben.
Quelle: www.minol.de/rauchwarnmelder-anwendungsnorm-din-14676.html - Stand vom: 12.12.2024