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Rietschel-Henneberg-Heizanlagen in der Heizkostenabrechnung

Besonderheiten zur Verbrauchserfassung für Fußleistenheizungen aus Profilrohren

Kurz und knapp

Auch wenn der Wärme­verbrauch von Fußleisten­heizungen nicht individuell geregelt werden kann, ist es fachlich richtig, den Ver­brauch mess­technisch zu erfassen und abzurechnen.

Heizanlagen mit Fußleistenheizungen aus rechteckigen Profilrohren nach dem Rietschel-Henneberg-Prinzip unterscheiden sich von den sonst verwendeten Ein- und Zweirohrheizsystemen. Die Versorgung der Heizkörper mit Heißwasser aus der Heizanlage erfolgt hier über Rohrleitungen, die wie Fußleisten an der Innenseite der Außenwand montiert sind. Dadurch ist eine Grunderwärmung der Wohnung gewährleistet. Dieses Heizsystem vermeidet kalte und feuchte Außenwände, führt zu mehr Behaglichkeit und verhindert Schimmelpilzbildung. Rietschel-Henneberg-Heizanlagen erfordern aber eine spezielle Handhabung bei der Verbrauchserfassung.

Grunderwärmung ist zu erfassen

Wärme aus der Heizanlage wird der Wohnung in diesen Fällen nicht nur über die Heizkörper zugeführt, sondern in erheblichem Maß auch durch die Profilrohre am Fußboden. Eine exakte Heizkostenverteilung erfordert deshalb einerseits die Verbrauchserfassung der Heizkörper und zusätzlich auch die der Fußleisten. Neben den Heizkostenverteilern an den Heizkörpern muss also zusätzlich ein weiteres Gerät zur Registrierung der Wärmeabgabe der Fußleistenheizung montiert werden.

Dabei genügt allerdings ein zusätzlicher Heizkostenverteiler pro Wohnung. Die Berechnung der individuellen Heizleistung basiert dann auf der Länge und damit auf der Heizfläche der in der jeweiligen Wohnung verlegten Profilrohre. Je länger diese Rohre sind, desto größer ist auch die Wärmeabgabe. Alle Details zur Bestimmung der Heizleistung sind in den technischen Grunddatenblättern über die Heizkörperausstattung der Wohnung dokumentiert.

Wärmeabgabe unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung

Immer wieder wird die zusätzliche Anbringung von Heizkostenverteilern an den Fußleistenheizungen von den Bewohnern abgelehnt. Das ist bei erster Betrachtung auch ganz verständlich. Ein zusätzliches Gerät könnte ja mehr Heizkosten bedeuten. Schon deshalb haben sich mehrfach Fachgremien (z. B. die Technische Universität Berlin im Jahr 1984) und Gerichte mit diesem Thema befasst und sind immer zu dem Schluss gelangt, dass nicht die Anbringung, sondern das Weglassen der Erfassungsgeräte für die Fußleisten zu Ungerechtigkeiten führt. Die Wärmeabgabe der Profilrohre unterscheidet sich, je nach verlegter Länge und der Temperatur der Rohre, von Wohnung zu Wohnung. Würde das nicht beachtet, hätte jeder, ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs, eine Pauschale zu bezahlen. Mit der Verbrauchserfassung wird jede Wohnung dagegen gerecht an der Wärmeabrechnung beteiligt.

Das ist auch recht einfach nachvollziehbar. Würde man die Heizkostenverteiler an den Fußleistenheizungen weglassen, dann würden sich die gesamten Heizkosten des Gebäudes weder senken, noch erhöhen. Diese Gesamtkosten würden sich dann aber nur auf die Verbrauchseinheiten der Heizkostenverteiler an den Heizkörper verteilen, obwohl die abgegebene Wärme dort gar nicht vollständig erfasst werden konnte. Wer viel von den Fußleistenheizungen profitiert, würde die gleichen Heizkosten bezahlen wie der, der nur einen geringen Vorteil davon hat. Das ist nicht im Sinn einer gerechten Abrechnung nach Verbrauch und wird von keinem Fachunternehmen praktiziert.

Rietschel-Henneberg-Heizanlagen in der Heizkostenabrechnung (Bild: Minol)
Funktionsprinzip eines Rietschel-Henneberg Heizsystems. Auch die Wärmeabgabe der Fußleistenprofile muss mit wenigstens einem Heizkostenverteiler pro Wohnung erfasst werden (Bild: Minol).