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Sind Verdunstungsheizkostenverteiler für Heizkostenabrechnungen noch zulässig?
Die Jahrzehnte währende Ära der heute nicht mehr zeitgemäßen Technologie ist nun vorüber
Kurz und knapp
Verdunstungsheizkostenverteiler waren eine preiswerte Möglichkeit der Verbrauchserfassung. Seit Dezember 2021 dürfen bei Neuausstattungen nur noch elektronische Heizkostenverteiler mit Funkübertragung der Verbrauchswerte verwendet werden. Bis Ende 2026 sind auch Bestandsgebäude mit Funk-Heizkostenverteilern umzurüsten.
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip wurden erstmals in den 1930er Jahren in Deutschland und Dänemark entwickelt. Das relativ einfache Funktionsprinzip blieb lange Zeit erhalten, jedoch wurden über die Jahrzehnte hinweg kontinuierlich verfeinerte und präzisere Formen entwickelt. Unbestritten ist, dass die Verbrauchserfassung mit elektronischen Heizkostenverteilern seit den 1990er Jahren als technisch anspruchsvollere Alternative zu diesem Gerätetyp gilt. Die letzten bedeutenden Weiterentwicklungen bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip fanden bei den meisten Herstellern in den 1980er Jahren statt. Seitdem sind die technischen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.
Neufassung der Heizkostenverordnung definiert höhere technische Anforderungen
Mit der Neufassung der Heizkostenverordnung (HKVO), die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Die politischen Ziele dieser Vorgaben sind verstärkter Klimaschutz und die Reduzierung von Emissionen in Europa. Konkret bedeutet dies, dass bis Ende 2026 die sogenannten Verdunsterröhrchen durch Funkheizkostenverteiler ersetzt werden müssen. Diese Maßnahme ist unter anderem damit begründet, dass mit Verdunstungsheizkostenverteilern die Anforderungen der Heizkostenverordnung bezüglich unterjähriger Verbrauchsinformationen nicht erfüllt werden können. Zudem werden Heizanlagen heutzutage typischerweise mit sehr niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben, für die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nicht mehr geeignet sind.
So funktioniert die Umrüstung auf Funkauslesung
Nach Beauftragung werden die bestehenden Heizkostenverteiler und Wasserzähler durch Minol Connect Funk-Geräte ersetzt. In den meisten Fällen können die vorhandenen Montageplatten der zu ersetzenden Verdunstungsheizkostenverteiler für die neuen elektronischen Funk-Heizkostenverteiler weiterverwendet werden. Dadurch sind keine größeren Montagearbeiten erforderlich, und es entstehen keine unschönen Flecken am Heizkörper. Nach der Installation entfallen vollständig Terminabsprachen für Jahresablesungen. Bei Nutzerwechseln sind keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr erforderlich, da eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung jederzeit möglich ist. Auch Schätzungen sind in Zukunft nicht mehr nötig, da alle Messstellen für die Verbrauchserfassung bei der Funkauslesung erreicht werden.
Mit dem Minol Connect Funk-Geräte erfüllen Sie alle Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung. Die Verbrauchswerte werden unterjährig fernausgelesen und sicher in einer in Deutschland betriebenen Cloud übertragen. Dort stehen sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung, einschließlich der Erzeugung von unterjährigen Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner.
Vermeiden Sie es, bis zur letzten Minute zu warten
Die Frist der Heizkostenverordnung, die die Umrüstung veralteter Messausstattungen auch in bestehenden Miet- und Eigentumswohnungen vorschreibt, wird im Jahr 2026 zu enormen Herausforderungen für alle Messdienstleister führen. Die Umrüstung von Millionen Wohnungen kann nicht innerhalb weniger Monate bewerkstelligt werden. Vermietern und Verwaltern wird dringend geraten, die Umrüstungsangebote der Messdienstleister ernsthaft zu prüfen und nicht zu lange mit der Entscheidung zu zögern. Insbesondere Eigentümergemeinschaften mit längeren Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen sollten sich spätestens bis 2024 mit der Modernisierung ihrer Messausstattungen befassen.
Was sind die Konsequenzen, wenn die alten Verdunster nicht modernisiert werden?
Die Umrüstung auf modernere Technologie zur Verbrauchserfassung unterliegt keiner behördlichen Kontrolle. Der Gesetzgeber hat jedoch eine effektive Maßnahme eingeführt, um sicherzustellen, dass Vermieter die Umrüstung durchführen lassen. Sollten nach 2026 weiterhin Abrechnungen mit Verdunstungsheizkostenverteilern erfolgen, haben Mieter das Recht, den auf sie nach der alten Methode gemessenen Anteil der Heizkosten um drei Prozent zu kürzen. Angesichts der kontinuierlich steigenden Energiekosten könnten sich dadurch beträchtliche Beträge ansammeln. Die Entscheidung für neue Messgeräte ist daher weitaus kostengünstiger, insbesondere wenn sich Gebäudeeigentümer dazu entscheiden, die Geräte zu mieten.
Gab es Ungenauigkeiten bei den alten Verdunstern?
Auch wenn es immer wieder Zweifel an der Genauigkeit des Verfahrens gab, bleibt unbestreitbar, dass Verdunstungsheizkostenverteiler bei normgerechtem Einsatz viele positive Eigenschaften vereinten. Die Geräte waren äußerst kostengünstig, ausreichend genau und manipulationssicher. Unter den damaligen Gesichtspunkten waren Verdunster technisch einwandfrei und zeitgemäß. Die heutigen Möglichkeiten der elektronischen Verbrauchserfassung mit Funkübertragung der Messwerte sind zweifellos überlegen.
Sie haben noch nicht modernisiert?
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip - sogenannte Verdunster-Röhrchen - sind zwar gesetzlich noch zugelassen, werden aber seit Jahren verstärkt von elektronischen Geräten abgelöst, heutzutage mit komfortabler Funkübertragung der Ablesewerte. Ab Ende 2026 ist Funk sogar Pflicht. Informieren Sie sich jetzt und rüsten auf modernste Technik um. Das ist günstiger als Sie denken!
Quelle: www.minol.de/sind-verdunstungsheizkostenverteiler-fuer-heizkostenabrechnungen-noch-zulaessig.html - Stand vom: 09.09.2024