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Checkliste für die Bestellung verbrauchsbasierter Energieausweise
Diese Checkliste hilft Ihnen beim Ausfüllen ihrer Energieausweis-Bestellung bei Minol. Hier sehen Sie vorab, welche Gebäude- und Verbrauchsdaten für die Online-Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Wohngebäude benötigt werden.
Fotos von Gebäude und Anlagentechnik
Seit dem 1. Mai 2021 schreibt der Gesetzgeber vor, dass Bildaufnahmen zur Verfügung zu stellen sind, sofern keine Vor-Ort-Begehung stattfindet. Bitte halten Sie für die Bestellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises die nachfolgenden Fotos gleich bereit. Alternativ können Sie den Bestellvorgang unterbrechen und später wieder fortsetzen, wenn Ihnen die erforderlichen Fotos vorliegen.
Gebäudefotos
- Gebäudeansichten mit Dachflächen (Außenfassade).
- Sichtbare Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke - bei nicht einsehbarer Dämmung bitte Rechnungen beifügen (sofern vorhanden).
- Sichtbare Dämmung der Kellerdecke bzw. des unteren Gebäudeabschlusses – wenn Keller vorhanden und unbeheizt. Bei nicht einsehbarer Dämmung bitte Rechnungen beifügen (sofern vorhanden).
- Fotos der Fenster. Bitte mit Rahmen, Verglasung und Bezeichnung im Scheibenzwischenraum (sofern vorhanden).
Fotos der Anlagentechnik
- Wärmezentrale / Heizungsanlage inkl. Rohrleitungen. Bei Fernwärme: Übergabestation
- Typenschild des Wärmeerzeugers bzw. alternativ Schornsteinfegerprotokoll
Im Fotoleitfaden haben wir für Sie ergänzende Erläuterungen zur Erstellung der erforderlichen Bildaufnahmen zusammengestellt.
Besonderheiten
- Mehrere Gebäude an einer Heizanlage
Bei einem Gebäude mit mehreren Hauseingängen (Hausnummern) prüfen wir individuell, ob die Erstellung nur eines Energieausweises für das Gebäude zulässig ist. Gegebenenfalls werden Sie nach Bestelleingang aufgefordert, weitere Unterlagen (z.B. Bau-/Grundrisspläne aller Etagen) einzureichen. Sie werden über die weitere Vorgehensweise informiert. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Bitte kontaktieren Sie uns (siehe Kontaktdaten rechts oben). - Unterschied Erdgas L und Erdgas H
Im deutschen Gasnetz fließt Erdgas noch bis Herbst 2029 in zwei Qualitäten: Als L-Gas („low calorific gas") mit niedrigem Methangehalt und damit einen geringeren Brennwert (Energiegehalt) oder als H-Gas („high calorific gas") mit hohem Brennwert (Energiegehalt). Bei der Angabe Erdgas in kWh/MWh gehen wir vom hohem Brennwert aus. Ihr Erdgaslieferant rechnet automatisch mit dem richtigen Brennwert in kWh/MWh um. - Leerstand
Längere Leerstände (5 % < Leerstand < 30 %, nicht Urlaubszeiten) müssen angegeben werden und werden im Energieausweis berücksichtigt. Bei einem Leerstand über 30 % kann kein Energieverbrauchsausweis sondern muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. - Zur Wärmeschutzverordnung
Die am 1. November 1977 erstmals eingeführte Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV77) schreibt die Ausführung eines baulichen Wärmeschutzes bei der Errichtung von Gebäuden vor. Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden, weniger als 5 Wohneinheiten haben und seither auch keine weiteren energetischen Sanierungen durchlaufen haben, ist nur noch der Bedarfsausweis als Energieausweis zulässig. Bei einer energetischen Modernisierung handelt es sich ausschließlich um Sanierungen, die Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben. Beispiele: Es wurde eine neue Dämmung angebracht oder erneuert, das Dach wurde gedämmt, die Fenster wurden im neueren Standard verbaut. - Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, besteht keine Energieausweispflicht.
Datenabfrage zum Gebäude und Energieverbrauch der letzten drei Jahre
Weiter werden die folgenden Informationen bei der Bestellung eines verbrauchbasierten Energieausweises für Wohngebäude abgefragt.
Datenabfrage | Erläuterung | Wo finde ich die Informationen? |
---|---|---|
Baujahr Gebäude | Bauantrag, Pläne | |
Baujahr Anlagentechnik | Typenschild, Rechnungen, Schornsteinfegerprotokoll | |
Anzahl Wohnungen | Bauantrag, Mietvertragsunterlagen, Pläne | |
Wohnfläche oder Nutzfläche | Für Gebäude mit Minol-Heizkostenabrechnung liegen die Daten im Kundenportal vor | Bauantrag, Mietverträge, Pläne Heizkostenabrechnung |
Nachweis über Einhaltung des Anforderungsniveaus der Wärmeschutzverordnung von 1977 | Wird nur benötigt, wenn Bauantrag vor 01.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen im Gebäude | Ausstellung durch Architekt, Energieberater, Statiker |
Erneuerbare Energien z. B.: Solarthermie, Wärmepumpen, Photovoltaik, Holzheizung, … |
nur erforderlich falls vorhanden | Betriebsanleitung Heizung, Schornsteinfegerprotokoll, Planungsunterlagen Haustechnik |
Lüftung | In den meisten Fällen „Fensterlüftung“. Weitere Lüftungsarten sind auswählbar. | Bauantrag, Pläne |
Kühlung und gekühlte Fläche | nur erforderlich falls vorhanden | Pläne, Planungsunterlagen Haustechnik |
Inspektionsdatum Klima-/Lüftungsanlage | nur falls vorhanden und Inspektionspflicht | Wartungsbuch der Haustechnik |
Brennstoffangaben (Energieträger, Mengen) der letzten 3 Abrechnungsjahre | Für Gebäude mit Minol-Heizkostenabrechnung liegen die Daten im Kundenportal vor | Heizkostenabrechnungen, Abrechnungen des Energielieferanten |
Leerstände in den letzten 3 Abrechnungsjahren | Für Gebäude mit Minol-Heizkostenabrechnung liegen die Daten im Kundenportal vor | Heizkostenabrechnungen |
Bescheinigung Primärenergiefaktor/ CO2-Emission | nur erforderlich bei Gebäudeheizung mit Nah-/Fernwärme | Bescheinigung vom Energieversorger (Homepage des Energieversorgers, ggf. Anforderung beim Anbieter) |
Energetische Modernisierungen, z.B. nachträgliche Dämmungen. Angabe des Jahres, in welchem die Maßnahme durchgeführt wurde. | Nur erforderlich, wenn energetische Modernisierungen bereits erfolgten | Rechnungsunterlagen u.a. von Baugewerken, Unternehmererklärung vom Bauausführenden, Unterlagen vom Architekt, Bauingenieur |
Quelle: www.minol.de/checkliste-verbrauchsbasierter-energieausweis-wohngebaeude.html - Stand vom: 16.09.2024