Microsite Energieausweise für Haus & Grund-Mitglieder

Brunata Minol Energieausweise für Haus & Grund-Mitglieder

Immobilien verkaufen oder ver­mieten? Nicht ohne Energie­ausweis!

Als Mitglied von Haus & Grund profitieren Sie bei der Bestellung von Energieausweisen bei Brunata Minol von Sonderkonditionen und schlagen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Mit Ihrem Brunata Minol Energie­aus­weis entsprechen Sie der vom Gesetz­geber ge­forderten Ausweis­pflicht und sichern sich zugleich Sonder­preise.

Haus & Grund

Ein niedriger Energiebedarf ist heute eines der Top- Kriterien bei der Wohnungssuche. Um hier für mehr Transparenz und die energetische Vergleichbarkeit von Objekten zu sorgen, wurde bereits 2007 der Energieausweis eingeführt.

Wichtig: Der Energieausweis muss alle zehn Jahre erneuert werden!

Die gute Nachricht: Als Experte rund ums Energiemanagement bietet Brunata Minol Ihnen den Energieausweis für Ihre Liegenschaften an – schnell, rechtssicher und zu günstigen Konditionen.
 

Unser Günstigster

Verbrauchsbasierter Energieausweis digital 59,38 € inkl. 19 % MwSt.

  • für kleinere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen als Haus & Grund Mitglied
  • auf Basis Ihrer Angaben zum Energieverbrauch
  • komfortable Online-Erfassung
  • Lieferung als druckfähiges PDF-Dokument per E-Mail

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Unser Klassiker

Verbrauchsbasierter Energieausweis ab 106,51 € inkl. 19 % MwSt.

  • für größere Wohngebäude ab 5 Wohnungen als Haus & Grund Mitglied
  • auf Basis Ihrer Angaben zum Energieverbrauch
  • komfortable Online-Erfassung
  • Lieferung als druckfähiges PDF-Dokument per E-Mail

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Unser aussagekräftigster Energieausweis

Bedarfsbasierter Energieausweis inkl. Begehung ab 475,41 € inkl. 19 % MwSt. als Haus & Grund Mitglied

  • Vor-Ort-Begehung zur Datenaufnahme gemeinsam mit einem geprüften Objektbesichtiger
  • Keine eigene Dateneingabe
  • Lieferung als Druckexemplar und PDF-Datei

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Aus unserer Checkliste für verbrauchsbasierte Energieausweise und dem Fotoleitfaden entnehmen Sie am besten vorab, welche Informationen zum Gebäude und Energieverbrauch wir bei ihrer Bestellung Ihres verbrauchsbasierten Energieausweises aus gesetzlichen Gründen abfragen werden. Möchten Sie die Dateneingabe und Fotografien nicht selbst machen? Dann empfehlen wir ihnen die Bestellung eines bedarfs­basierten Energie­ausweises. Hier erfolgt die Datenaufnahme gemeinsam mit dem geprüften Objektbesichtiger anhand dieser Checkliste.

Welcher ist der richtige? Ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis?

Wie wird ein bedarfs­basierter Energie­ausweis erstellt?

Ein bedarfs­basierter Energie­ausweis bzw. Energiepass wird auf Grund­lage der Be­schaffen­heit der Ge­bäude­hülle sowie der Heizungs­anlage erstellt. Der er­mittelte Energie­bedarf ist un­ab­hängig vom Ver­halten der Be­wohner. Wir bieten eine leistungs­starke Alter­native mit Gebäude­be­gehung und ge­mein­samer Daten­auf­nahme mit einem ge­prüften Objekt­be­sichtiger vor Ort.

Wie wird ein verbrauchs­basierter Energie­ausweis erstellt?

Ein günstiger verbrauchs­basierter Energie­ausweis bzw. Energie­pass, der auf den Daten der letzten Heiz­kosten­abrech­nun­gen basiert, ist zu­lässig für alle Mehr­familien­häuser ab fünf Wohn­ungen, oder für Ge­bäude mit weniger als fünf Wohn­ungen, die nach 1977 gebaut oder gemäß der 1. Wärme­schutz­ver­ord­nung vom 11.09.1977 ener­getisch modernisiert wurden.

Brunata Minol Energieausweis: Verbrauchs- oder bedarfsbasiert?

Ihre Vorteile mit Energieausweisen von Brunata Minol

  • Besonders günstig: Verbrauchsaus­weise mit Foto-Analyse.
  • Besonders bequem: Bedarfsbasierte Energie­aus­weise mit Vor-Ort-Begehung und Daten­aufnahme durch zerti­fizierte Sach­ver­ständige.
  • Bedarfsbasierte Energieausweise mit Vor-Ort-Begehung und gemeinsame Datenaufnahme durch geprüften Objektbesichtiger.
  • Keine eigene Dateneingabe erforderlich.
  • Fotos erstellen Objektbesichtiger für Sie.

Für wen ist der Energieausweis Pflicht?

Im Gebäude­energie­gesetz kurz: GEG - werden Ver­käufer, Ver­mieter und Im­mobilien­makler beim Ver­kauf oder einer Ver­mietung von Ge­bäuden und Wohn­ungen ver­pflichtet, Inter­essenten spätestens bei der Be­sichtig­ung un­auf­ge­fordert einen gültigen Energie­aus­weis vorzulegen. Immobilienanzeigen für Ver­kauf oder Ver­mietung müssen bei Wohn­ge­bäuden diese Informa­tionen aus­weisen:

  • Art des Energie­ausweises (bedarfs- oder ver­brauchs­basiert).
  • Baujahr des Gebäudes.
  • Wesentliche Energie­träger für Heiz­ung.
  • Endenergiebedarfs oder Energie­ver­brauchs in Kilo­watt­stunden je Quadrat­meter und Jahr (kWh/(m²*a)).
  • Energie­effizienz­klasse von A+ bis H falls vor­handen.

Ihr direkter Kontakt

Unser Expertenteam für Energie­ausweise hilft Ihnen gerne bei Fragen

0711 94 91-1500

kundenservice@minol.com