Brunata Minol informiert
Ausfüllhilfe zur Kosten- und Nutzeraufstellung
Ihre jährlichen Datenangaben für Brennstoffkosten, Heiznebenkosten und Nutzerdaten
Kurz und knapp
Lesen Sie hier, welche Daten wir von Ihnen als Vermieter und Verwalter für die Abrechnung von Heizkosten benötigen und worauf besonders dabei zu achten ist.
Zur Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung benötigen wir von Ihnen als Verwalter oder Vermieter ein paar Angaben zu den verbrauchten Energie- und Heiznebenkosten. Ergänzend dazu informieren Sie uns über ausgezogene sowie neue Wohnungseigentümer oder Mieter. Dazu genügt es, wenn Sie uns diese Daten einmal pro Jahr kurz vor dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums zusammenstellen. Wir erinnern Sie rechtzeitig an die Dinge, die wir von Ihnen benötigen. Hier ein paar Informationen zu den einzelnen Punkten.
Ausgaben für Energie
Kosten für Gas und Fernwärme
Bitte geben Sie uns für den betreffenden Abrechnungszeitraum Ihre Gas- Fernwärmekosten in Euro sowie den Verbrauch in kWh an. Sollten Sie für diesen Zeitraum mehrere Rechnungen vorliegen haben, lassen Sie uns diese bitte in Kopie zukommen. Anhand von Gradtagzahlen ermitteln wir gerne für Sie den genauen Verbrauch sowie die dazugehörigen Kosten.
Kosten für Heizöl und Holzpellets
Heizöl und Holzpellets sind Brennstoffe mit Vorratshaltung. Abgerechnet werden dürfen nur die Kosten, die innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht wurden. Die Kosten der Bevorratung sollten über Vorauszahlungen finanziert werden, sofern das mit den Bewohnern vereinbart ist. Bitte geben Sie uns bei Öl und Holzpellets den Stand zum Beginn des Abrechnungszeitraums in Liter bzw. Kilogramm und dem dazugehörigen Betrag in Euro an. Weitere Zukäufe, die in der Abrechnungsperiode getätigt wurden, geben Sie bitte auch mit Mengen und Kosten an. Abschließend benötigen wir noch den Endstand an von Heizöl und Holzpellets zum Ende des betreffenden Abrechnungszeitraums. Die Bewertung des Restbestands übernehmen wir gerne für Sie.
Kosten für Wärmepumpen und Solaranlagen
Bitte geben Sie uns für den Abrechnungszeitraum den Stromverbrauch in kWh und die Stromkosten für Wärmepumpen und Solaranlagen an. Sollten Sie für diesen Zeitraum mehrere Rechnungen vorliegen haben, so stellen Sie uns bestenfalls Rechnungskopien zur Verfügung. Gerne ermitteln wir für Sie dann den genauen Verbrauch und die Kosten anhand von Gradtagzahlen für den jeweiligen Zeitraum.
Um den angegebenen Stromverbrauch in die daraus erzeugte thermische Energie umzurechnen, wird die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe benötigt. Diese finden Sie in den Unterlagen zu Ihrer Wärmepumpe. Sollten Ihnen keine Angaben möglich sein, nehmen wir eine Durchschnittjahresarbeitszahl von 3,5 an.
Weitere Informationen zu Wärmepumpen und Solaranlagen finden Sie hier:
Messen und Abrechnen mit Solaranlagen (www.minol.de/solaranlagen)
Messen und Abrechnen mit Wärmepumpen (www.minol.de/waermepumpen)
Angaben zu Energiemix, Steuern, Abgaben, Zöllen, Treibhausgasemissionen und Primärenergiefaktoren
Gebäudeeigentümer sind gemäß § 6a (3) der Heizkostenverordnung dazu verpflichtet, ihren Endnutzer, also Mietern und Eigentümern, sogenannte erweiterte Informationen als Ergänzung zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Das soll dazu dienen, den Bewohnern ihr persönliches Verbrauchsverhalten bewusster zu machen sowie Energieverbrauch und Emissionen des Gebäudes transparenter darzustellen.
Den Ausweis dieser Informationen auf der Abrechnung übernimmt Minol auf Basis Ihrer Angaben in der Kostenaufstellung. Die Verpflichtung gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen.
Mehr dazu in unserer Ausfüllhilfe zu erweiterten Informationen auf der Heizkostenabrechnung
Ausgaben für Heiznebenkosten
Nebenkosten zum Betrieb der zentralen Heizanlage geben Sie bitte hier an. Typische Heiznebenkosten sind
- Tankreinigung, Kesselreinigung und Boilerreinigung,
- Wartungskosten und Kundendienst für die Heizanlage,
- Kaminreinigung, Immissionsmessung und Feuerstätten- oder Abgaswegeschau,
- Zusatzmittel, Hilfsstoffe, Frostschutzmittel und Additive für die Heizanlage und die Wasserversorgung,
- Stromkosten* für den Betrieb der zentralen Heizanlage,
- Kosten für die Erstellung der Abrechnung durch ein Fachunternehmen wie Minol (diese legen wir automatisch um und Sie müssen dazu nichts eintragen).
Hier erfahren Sie, welche weiteren Heiznebenkosten in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden dürfen und welche nicht:
*Stromkosten für die Heizanlage sind in der Heizkostenabrechnung zu verteilen. Stromkosten für die Heizanlage dürfen nicht zusammen mit dem Allgemeinstrom, z.B. für die Treppenhausbeleuchtung, über die kalten Betriebskosten mit umgelegt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns die Stromkosten der Heizanlage in der Kostenaufstellung mit anzugeben und vom Allgemeinstrom abzuziehen. Den reduzierten Betrag legen Sie bitte als Allgemeinstrom in Ihrer Betriebskostenabrechnung um.
Ausgaben für Wasser
Bitte teilen Sie uns den Verbrauch des Frisch- und Abwassers der jeweiligen Abrechnungsperiode in Kubikmeter sowie in Euro mit. Falls Sie Kosten für das Niederschlagswasser in der Wasserrechnung haben, dann rechnen Sie diese Kosten bitte nach Fläche in den kalten Betriebskosten ab. Falls Sie für diesen Zeitraum mehrere Rechnungen vorliegen haben, so stellen Sie uns bitte die Rechnungskopien zur Verfügung. Wir ermitteln dann gerne für Sie, anhand von Tagen, den genauen Verbrauch sowie die Kosten für den Abrechnungszeitraum.
Ausgaben zur gesonderten Verteilung
Diese Eingabefelder benötigen Sie nur, wenn einzelne Kostenpositionen anders verteilt werden sollen, als das im Rahmen der Heizkostenabrechnung sowieso vorgesehen ist. Miet- und Wartungskosten für Messgeräte werden von Minol automatisch auf die Nutzer verteilt und müssen von Ihnen nicht gesondert angegeben werden.
Ausgaben für Betriebskosten
Hier geht es um die kalten Betriebskosten oder die sogenannten Nebenkosten außerhalb der Heizkosten. Bitte teilen Sie uns zu den Kostenpositionen der Betriebskosten den mietvertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel mit. Typischerweise sind das Flächenanteile, seltener ist eine Verteilung nach Personen oder nach Nutzeinheiten. Sollten Sie Kostenarten nach Personenanzahl umlegen, dann benötigen wir die Personenanzahl pro Nutzeinheit.
Nutzeraufstellung
Bitte prüfen Sie die Namen der angegebenen Nutzer, die den letzen Stand aus der Vorjahresabrechnung darstellen. Gab es innerhalb des Zeitraums Nutzerwechsel oder Namensänderungen, so nennen Sie bitte das Auszugdatum des ausgezogenen Bewohners sowie den Namen und das Einzugsdatum des neuen Bewohnes. Benennen Sie auch Leerstände dazwischen, wenn es keinen nahtlosen Übergang gab. Gerne können Sie auch geleistete Heizkosten-Vorauszahlungen der Nutzer angeben. Wir werden dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung Guthaben oder Nachzahlungen ausweisen.
Grunddatenermittlung
Falls noch nicht über das Formular „Grunddatenermittlung“ erfolgt, geben Sie bitte die Flächen der einzelnen Nutzeinheiten noch an. Bitte überprüfen Sie auch den Verteilerschlüssel der Liegenschaft (Aufteilung der Grund- und Verbrauchskosten Ihrer Liegenschaft – z. B. 50:50 oder 30:70…).
Empfehlung
Sollten Sie Ihre jährliche Kosten- und Nutzeraufstellung noch nicht online ausfüllen, empfehlen wir Ihnen das in jedem Fall. Das geht einfacher und schneller als auf Papier und unterstützt Sie bei Ihren Eingaben durch Hinweise und Tipps. Hier geht es zur Anmeldung:
Quelle: www.minol.de/ausfuellhilfe-zur-kosten-und-nutzeraufstellung.html - Stand vom: 12.12.2024