Brunata Minol informiert
Pflichten und Fristen der Heizkostenverordnung 2021
Minol hat die passenden Lösungen für fernauslesbare Messgeräte, unterjährige Verbrauchsinformationen und erweiterte Abrechnungsdetails
Die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der EU machten eine Neufassung der deutschen Heizkostenverordnung (HKVO) erforderlich. Hauptzweck ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Lesen Sie hier, was Sie als Verwalter oder Vermieter jetzt tun müssen, um der neuen Gesetzeslage zu entsprechen.
Neue Pflichten und Fristen der Heizkostenverordnung
Mit der Neufassung der Heizkostenverordnung (HKVO), die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, werden die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Ziele der politischen Vorgaben sind mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Konkret bedeutet das folgende Pflichten für Verwalter in Deutschland.
Minol hilft Ihnen dabei, auch in Zukunft eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die allen rechtlichen Anforderungen entspricht – mit den passenden Lösungen für Vermieter und Verwalter. Denken Sie daran: Die Nichterfüllung der neuen Anforderungen ermöglicht Mietern ein Kürzungsrecht ihrer Heizkostenabrechnung um drei Prozent.
Minol Lösungen machen es Ihnen leicht, ihre Liegenschaften auch künftig HKVO-konform abzurechnen.
Empfehlung
Wohnungswirtschaftliche Verbände empfehlen, alle nötigen Vorarbeiten, die sich aus den neuen Anforderungen der Heizkostenverordnung ergeben, baldigst umzusetzen. Die Nachrüstung hunderttausender Gebäude mit fernauslesbaren Messgeräten könnte insbesondere kurz vor Fristende im Jahr 2027 zu einem Auftragsstau führen.
Maßnahme 1: Auf Funk umrüsten mit Minol Connect
Ablesen vor Ort in der Wohnung war gestern. Moderne Funk-Messgeräte übertragen automatisiert alle erforderlichen Ablesewerte in die Cloud. Hausbewohner müssen nicht mehr zuhause auf den Ableser warten. Zeitgemäße Funktechnologie wie das Minol Connect Funksystem wird durch die Heizkostenverordnung zum Standard. Allerspätestens ab Januar 2027 sind nicht funkende Geräte nicht mehr zulässig. Auf weiterhin mit veralteten Geräten erstellte Heizkostenabrechnungen haben Mieter dann ein Kürzungsrecht von drei Prozent.
So funktioniert die Funkauslesung
Die vorhandenen Heizkostenverteiler und Wasserzähler werden nach ihrer Beauftragung gegen Minol Connect Funk-Geräte ausgetauscht. Danach entfallen Terminabsprachen für Jahresablesungen komplett. Bei Nutzerwechseln braucht es keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Auch Schätzungen sind künftig unnötig, weil bei der Funkauslesung alle Messstellen für die Verbrauchserfassung erreicht werden.
Mit dem Minol Connect Funksystem erfüllen Sie alle Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung.* Die Verbrauchswerte werden unterjährig fernausgelesen und an eine sichere, in Deutschland betriebene Cloud übertragen. Dort stehen sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung. Auf dieser Basis werden auch die unterjährigen Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner erzeugt.
* Wir empfehlen daher auch die Umrüstung auf Minol Connect bei bereits installierten Minol Funksystemen (Ausführungen bis radio3)
Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie noch nicht das aktuelle Minol Connect Funksystem installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt und profitieren Sie von attraktiven Konditionen.
Was können wir für Sie tun?
Sie sind Wohnungsvermieter oder Immobilienverwalter? Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.
Maßnahme 2: Unterjährige Verbrauchsinformationen bereitstellen mit dem Minol eMonitoring
Wer nur einmal im Jahr seine Heizkostenabrechnung bekommt, weiß nichts über sein Verbrauchsverhalten während des Jahres. Das wird mit der nun gesetzlich geforderten Auskunft anders. Zusätzlich zur jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten Hausbewohner eine monatliche Verbrauchsinformation. Das soll Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren und nachhaltig für Einsparungen sorgen. Die passende Anwendung dazu: das Minol eMonitoring.
So funktioniert die unterjährige Verbrauchsinformation mit dem Minol eMonitoring
Nach Installation des Minol Connect Funksystems in der Liegenschaft stehen die monatlichen Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte zur Verfügung. Mit ihrem eMonitoring Zugang können Sie jedem Hausbewohner die Rechte zur Dateneinsicht für seine Wohnung zuweisen. So erhalten alle Bewohner einen geschützten Zugang zu ihren individuellen Verbrauchsinformationen (direkt über einen Internetbrowser oder die Minol Bewohner-App). Sie sehen ihre persönliche Verbrauchsentwicklung und können bei Bedarf einem zu hohen Verbrauch gegensteuern. Lediglich bei Nutzerwechsel sind vom Verwalter und Vermieter die Berechtigungen anzupassen. Ansonsten entstehen keine Aufwendungen.
Mehr zur unterjährigen Verbrauchsinformation mit dem Minol eMonitoring
Was müssen Sie jetzt tun?
Sollten Sie bereits fernauslesbare Minol Connect Messgeräte in ihrer Liegenschaft installiert haben, müssen Sie Minol nur noch mit dem eMonitoring beauftragen.
Das Minol eMonitoring können Sie über das Kunden-Portal minoldirect.de aufrufen
Wenn noch keine Funkausstattung vorhanden ist, fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot an.
Verwenden Sie noch ältere Heizkostenverteiler oder Wasserzähler?
Dann fordern Sie am besten gleich Ihr Angebot zur Umrüstung der Messgeräte auf die aktuelle Funktechnologie an. Egal, welche Messausstattung vorhanden ist: Wir bieten die passende Alternative zur Modernisierung.
Maßnahme 3: Erweiterte Informationen auf der Heizkostenabrechnung ausgeben
Neu in der Heizkostenverordnung ist die Forderung nach erweiterten Informationen für Hausbewohner auf der jährlichen Heizkostenabrechnung. Das soll dazu dienen, den Bewohnern ihr persönliches Verbrauchsverhalten bewusster zu machen, sowie Energieverbrauch und Emissionen des Gebäudes darzustellen.
So funktionieren die erweiterten Informationen auf der Abrechnung
Mit Ihrer Kosten- und Nutzeraufstellung für die jährliche Abrechnung werden wir Sie als Gebäudeeigentümer und Verwalter um zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes bitten. Dazu zählen beispielsweise der Brennstoffmix und die daraus errechenbaren CO2-Emissionen. Sie tragen diese Daten dann in der jährlichen Kosten- und Nutzeraufstellung ein – entweder wie gewohnt per Papierformular oder bequem online im
Was müssen Sie jetzt tun?
Im Prinzip nichts. Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen, wird Minol die Abfrage in den Formularen der jährlichen Kosten- und Nutzeraufstellung vornehmen. Wenn wir Ihre Angaben einmal jährlich bekommen, werden wir diese automatisch entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung auf den Abrechnungen für ihre Hausbewohner in grafisch ansprechender Form ausgeben. Diese Leistung ist mit Ihrem bestehenden Dienstleistungsvertrag abgedeckt.
Maßnahme 4: Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway
Zukünftig – so sieht es die HKVO vor – sollen die Messdaten der Zähler und Heizkostenverteiler in den Wohnungen (Submetering) über das Smart Meter Gateway (SMGW) des Gebäudes übertragen werden.
Die Maßnahme umfasst Warmwasserzähler, Wärme- und Kältezähler sowie Heizkostenverteiler und optional weitere Zähler und Sensoren. Diese Anforderungen an die Messtechnik nach HKVO kündigen an, dass Submetering-Systeme künftig über den vom Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Kommunikationskanal des SMGW kommunizieren und damit die Schutzprofile und technischen Richtlinien des BSI erfüllen müssen.
So funktioniert die Anbindung an ein Smart Meter Gateway
Um das zu ermöglichen, werden zwei bestehende Lösungskomponenten, das Minol Connect Funksystem und das SMGW, intelligent miteinander vernetzt. Die funkfähigen Messgeräte übertragen künftig ihre Daten an eine Minol Submetereinheit, welche die Daten anschließend über die CLS-Schnittstelle des SMGW BSI-konform weiterleitet.
Mehr Informationen zum Smart Meter Gateway
Was müssen Sie jetzt tun?
Im Prinzip nichts. Für die Ausstattung von Messstellen mit Smart Meter Gateways ist der Messstellenbetreiber zuständig. Sobald die Verpflichtung zur Datenübertragung über das SMGW in Kraft tritt, sorgt Minol für die rechtssichere Datenübertragung. Minol Connect kann bereits heute die Datenübertragung über das SMGW realisieren.
Informationen zum Interoperabilität von Erfassungsgeräten zur Verbrauchserfassung
Quelle: www.minol.de/hkvo-neu.html - Stand vom: 07.10.2024