Die Novelle der Heizkostenverordnung ist da

Brunata Minol informiert

Pflichten und Fristen der Heiz­kosten­­verordnung 2021

Minol hat die passenden Lösungen für fernauslesbare Messgeräte, unterjährige Verbrauchs­informationen und erweiterte Abrechnungsdetails

Die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der EU machten eine Neufassung der deutschen Heizkostenverordnung (HKVO) erforderlich. Hauptzweck ist die Senkung des Energieverbrauchs sowie mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Gebäudesektor. Lesen Sie hier, was Sie als Verwalter oder Vermieter jetzt tun müssen, um der neuen Gesetzeslage zu entsprechen.

Pflichten und Fristen der HKVO

Neue Pflichten und Fristen der Heizkostenverordnung

Mit der Neufassung der Heizkosten­verordnung (HKVO), die im Dezember 2021 in Kraft getreten ist, werden die Vorgaben der Energie­effizienz­richtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Ziele der politischen Vorgaben sind mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Konkret bedeutet das folgende Pflichten für Verwalter in Deutschland.

Minol hilft Ihnen dabei, auch in Zukunft eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die allen rechtlichen Anforderungen entspricht – mit den passenden Lösungen für Vermieter und Verwalter. Denken Sie daran: Die Nichterfüllung der neuen Anforderungen ermöglicht Mietern ein Kürzungsrecht ihrer Heizkostenabrechnung um drei Prozent.

Minol Lösungen machen es Ihnen leicht, ihre Liegenschaften auch künftig HKVO-konform abzurechnen.

Empfehlung

Wohnungs­wirtschaftliche Verbände empfehlen, alle nötigen Vor­arbeiten, die sich aus den neuen Anforderungen der Heizkosten­verordnung ergeben, baldigst umzusetzen. Die Nach­rüstung hundert­tausender Gebäude mit fernaus­lesbaren Mess­geräten könnte insbesondere kurz vor Fristende im Jahr 2027 zu einem Auftragsstau führen.

Maßnahme 1: Auf Funk umrüsten mit Minol Connect

Ablesen vor Ort in der Wohnung war gestern. Moderne Funk-Messgeräte übertragen automatisiert alle erforderlichen Ablesewerte in die Cloud. Hausbewohner müssen nicht mehr zuhause auf den Ableser warten. Zeitgemäße Funktechnologie wie das Minol Connect Funksystem wird durch die Heizkostenverordnung zum Standard. Allerspätestens ab Januar 2027 sind nicht funkende Geräte nicht mehr zulässig. Auf weiterhin mit veralteten Geräten erstellte Heizkostenabrechnungen haben Mieter dann ein Kürzungsrecht von drei Prozent.

So funktioniert die Funkauslesung

Die vorhandenen Heizkostenverteiler und Wasserzähler werden nach ihrer Beauftragung gegen Minol Connect Funk-Geräte ausgetauscht. Danach entfallen Terminabsprachen für Jahresablesungen komplett. Bei Nutzerwechseln braucht es keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Auch Schätzungen sind künftig unnötig, weil bei der Funkauslesung alle Messstellen für die Verbrauchserfassung erreicht werden.

Mit dem Minol Connect Funksystem erfüllen Sie alle Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung.* Die Verbrauchswerte werden unterjährig fernausgelesen und an eine sichere, in Deutschland betriebene Cloud übertragen. Dort stehen sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung. Auf dieser Basis werden auch die unterjährigen Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner erzeugt.

* Wir empfehlen daher auch die Umrüstung auf Minol Connect bei bereits installierten Minol Funksystemen (Ausführungen bis radio3)

Was müssen Sie jetzt tun?

Wenn Sie noch nicht das aktuelle Minol Connect Funksystem installiert haben, entscheiden Sie sich jetzt und profitieren Sie von attraktiven Konditionen.

Auf Funk umrüsten mit Minol Connect
Anbindung an Smart Meter Gateway: Funkmesstechnik, die ab Dezember 2022 installiert wird, muss an ein Smart Meter Gateway (SMGW) angebunden werden können. Minol Connect kann schon heute mit dem SMGW verbunden werden. Sie müssen als Minol Kunde nichts unternehmen. Minol stellt für Sie die rechtssichere Datenübertragung her.

Was können wir für Sie tun?

Sie sind Wohnungs­vermieter oder Immobilien­verwalter? Dann nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.

Maßnahme 2: Unterjährige Verbrauchs­informationen bereitstellen mit dem Minol eMonitoring

Wer nur einmal im Jahr seine Heizkosten­abrechnung bekommt, weiß nichts über sein Verbrauchs­verhalten während des Jahres. Das wird mit der nun gesetzlich geforderten Auskunft anders. Zusätzlich zur jährlichen Heizkosten­abrechnung erhalten Hausbewohner eine monatliche Verbrauchs­information. Das soll Verbraucher stärker für den bewussten Umgang mit Energie sensibilisieren und nachhaltig für Einsparungen sorgen. Die passende Anwendung dazu: das Minol eMonitoring.

Minol eMonitoring

So funktioniert die unterjährige Verbrauchsinformation mit dem Minol eMonitoring

Nach Installation des Minol Connect Funksystems in der Liegenschaft stehen die monatlichen Verbrauchs­werte aller Wohnungen und Geräte zur Verfügung. Mit ihrem eMonitoring Zugang können Sie jedem Hausbewohner die Rechte zur Dateneinsicht für seine Wohnung zuweisen. So erhalten alle Bewohner einen geschützten Zugang zu ihren individuellen Verbrauchs­informationen (direkt über einen Internet­browser oder die Minol Bewohner-App). Sie sehen ihre persönliche Verbrauchs­entwicklung und können bei Bedarf einem zu hohen Verbrauch gegensteuern. Lediglich bei Nutzerwechsel sind vom Verwalter und Vermieter die Berechtigungen anzupassen. Ansonsten entstehen keine Aufwendungen.

Mehr zur unterjährigen Verbrauchsinformation mit dem Minol eMonitoring

Was müssen Sie jetzt tun?

Sollten Sie bereits fernauslesbare Minol Connect Messgeräte in ihrer Liegenschaft installiert haben, müssen Sie Minol nur noch mit dem eMonitoring beauftragen.

Das Minol eMonitoring können Sie über das Kunden-Portal minoldirect.de aufrufen

Wenn noch keine Funkausstattung vorhanden ist, fordern Sie gleich ein unverbindliches Angebot an.

Verwenden Sie noch ältere Heizkosten­verteiler oder Wasserzähler?

Dann fordern Sie am besten gleich Ihr Angebot zur Umrüstung der Mess­geräte auf die aktuelle Funk­technologie an. Egal, welche Mess­ausstattung vorhanden ist: Wir bieten die passende Alternative zur Modernisierung.

Maßnahme 3: Erweiterte Informationen auf der Heizkosten­abrechnung ausgeben

Neu in der Heizkosten­verordnung ist die Forderung nach erweiterten Informationen für Hausbewohner auf der jährlichen Heizkosten­abrechnung. Das soll dazu dienen, den Bewohnern ihr persönliches Verbrauchs­verhalten bewusster zu machen, sowie Energieverbrauch und Emissionen des Gebäudes darzustellen.

So funktionieren die erweiterten Informationen auf der Abrechnung

Mit Ihrer Kosten- und Nutzeraufstellung für die jährliche Abrechnung werden wir Sie als Gebäudeeigentümer und Verwalter um zusätzliche Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes bitten. Dazu zählen beispielsweise der Brennstoffmix und die daraus errechenbaren CO2-Emissionen. Sie tragen diese Daten dann in der jährlichen Kosten- und Nutzeraufstellung ein – entweder wie gewohnt per Papierformular oder bequem online im

Kundenportal minoldirect.de

Was müssen Sie jetzt tun?

Im Prinzip nichts. Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen, wird Minol die Abfrage in den Formularen der jährlichen Kosten- und Nutzeraufstellung vornehmen. Wenn wir Ihre Angaben einmal jährlich bekommen, werden wir diese automatisch entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung auf den Abrechnungen für ihre Hausbewohner in grafisch ansprechender Form ausgeben. Diese Leistung ist mit Ihrem bestehenden Dienstleistungsvertrag abgedeckt.

Erweiterte Informationen auf der Minol Heizkosten­abrechnung Seite 1
Erweiterte Informationen auf der Minol Heizkosten­abrechnung Seite 2

Maßnahme 4: Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway

Zukünftig – so sieht es die HKVO vor – sollen die Messdaten der Zähler und Heizkostenverteiler in den Wohnungen (Submetering) über das Smart Meter Gateway (SMGW) des Gebäudes übertragen werden.

Die Maßnahme umfasst Warmwasserzähler, Wärme- und Kältezähler sowie Heizkosten­verteiler und optional weitere Zähler und Sensoren. Diese Anforderungen an die Mess­technik nach HKVO kündigen an, dass Submetering-Systeme künftig über den vom Bundesministerium für Sicherheit in der In­form­ations­technik (BSI) zertifizierten Kommunikations­kanal des SMGW kommunizieren und damit die Schutzprofile und technischen Richtlinien des BSI erfüllen müssen.

So funktioniert die Anbindung an ein Smart Meter Gateway

Um das zu ermöglichen, werden zwei bestehende Lösungs­komponenten, das Minol Connect Funk­system und das SMGW, intelligent miteinander vernetzt. Die funkfähigen Mess­geräte übertragen künftig ihre Daten an eine Minol Submetereinheit, welche die Daten anschließend über die CLS-Schnittstelle des SMGW BSI-konform weiterleitet.

Mehr Informationen zum Smart Meter Gateway

Was müssen Sie jetzt tun?

Im Prinzip nichts. Für die Ausstattung von Messstellen mit Smart Meter Gateways ist der Mess­stellen­betreiber zuständig. Sobald die Verpflichtung zur Datenübertragung über das SMGW in Kraft tritt, sorgt Minol für die rechtssichere Datenübertragung. Minol Connect kann bereits heute die Datenübertragung über das SMGW realisieren.

Informationen zum Interoperabilität von Erfassungsgeräten zur Verbrauchserfassung

Anbindbarkeit an ein Smart Meter Gateway