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Wasserzählerpflicht in den Bundesländern
Gesetzliche Regelungen und Fristen der Landesbauordnungen zum Einbau von Kaltwasserzählern für Vermieter und Verwalter
Kurz und knapp
Zähler für Warmwasser sind seit 1981 deutschlandweit gesetzlich vorgeschrieben. Im Fall von Kaltwasserzählern bestehen bisher nur in Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt keine verbindlichen Regelungen. Trotzdem ist auch in diesen Bundesländern die Erfassung des Kaltwasserverbrauchs für die Mehrheit der Vermieter obligatorisch.
Außer Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt schreiben seit den 2000er-Jahren alle Bundesländer den Einbau von Kaltwasserzählern vor. Die Pflicht zu Warmwasserzählern, bzw. Wasseruhren wie man die Messgeräte auch nennt, ist im Gegensatz zu Kaltwasserzählern in der bundesweit gültigen Heizkostenverordnung geregelt. Sowohl in Neubauten, als auch in Bestandsgebäuden sind Warmwasserzähler seit den 1980er-Jahren vorgeschrieben. Weil die Regelungen zum Einbau von Zählern für den Kaltwasserverbrauch Ländersache sind, hat jedes Bundesland seine eigene gesetzliche Vorgabe in den jeweiligen Landesbauordnungen. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen handelt.
Werden Sie als Vermieter und Wohnungseigentumsverwalter aktiv und setzen Sie, sofern noch nicht geschehen, die Verpflichtung zur Ausstattung mit Kaltwasserzählern um. Dies dient in erster Linie der Herstellung von Fairness bei der Kaltwasserabrechnung zwischen Eigentümern und Mietern. Darüber hinaus zielt diese Maßnahme darauf ab, Wasserverschwendung zu verhindern. Erfahrungsgemäß neigen Verbraucher dazu, Wasser sparsamer zu nutzen, wenn der Verbrauch gemessen wird. Eine pauschale Verteilung schafft hingegen keine Anreize für einen verantwortungsbewussten Wasserverbrauch.
Anmerkung zur Unverhältnismäßigkeit
Gemäß den meisten Landesbauordnungen besteht die Möglichkeit, bei unverhältnismäßigem Aufwand auf den Einbau von Kaltwasserzählern zu verzichten. Ein Aufwand gilt als unverhältnismäßig, wenn die entstehenden Kosten erheblich höher sind als die potenziellen Einsparungen durch die Maßnahme. Wenn man aus dieser Überlegung heraus den Einbau von Kaltwasserzählern unterlassen möchte, wäre dies in jedem Einzelfall anhand der Montagekosten und der Wasserpreise zu berechnen. Es kann als Orientierung dienen, dass der Einbau von bis zu zwei Kaltwasserzählern in jedem Fall wirtschaftlich ist. Erst ab drei oder mehr Zählern lohnt es sich, eine genauere Kalkulation vorzunehmen.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg § 35 Absatz 3
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Bayern
Es besteht bisher keine Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Berlin
Bauordnung für Berlin § 43 Absatz 3
Jede Wohnung muss einen eigenen Kaltwasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Brandenburg
Es besteht bisher keine Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Bremen
Bremische Landesbauordnung § 43 Absatz 3
Jede Wohnung ist mit Einrichtungen zur Messung des Wasserverbrauchs auszustatten. Bei der Änderung baulicher Anlagen sowie bei Nutzungsänderungen gilt dies nur, wenn dadurch keine unzumutbaren Mehrkosten verursacht werden.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Hamburg
Hamburgische Bauordnung § 45 Absatz 4
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Hessen
Hessische Bauordnung § 38 Absatz 4
¹Jede Wohnung muss Einrichtungen zur Erfassung des Wasserverbrauchs haben. ²Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern § 43 Absatz 2
(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung § 41 Absatz 3
¹Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. ²Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem
Mehraufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Nordrhein-Westfalen
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen § 44 Absatz 2
Jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit müssen einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz § 44 Absatz 6
Jede Wohnung in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen soll einen eigenen Wasserzähler haben.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern im Saarland
Landesbauordnung Saarland § 42 Absatz 2
Wasserversorgungsanlagen sind so anzuordnen und instand zu halten, dass sie unnötigen Trinkwasserverbrauch vermeiden. Für jede Wohnung und jede sonstige Nutzungseinheit müssen Einrichtungen zur Messung des Kaltwasserverbrauchs vorhanden sein; dies gilt auch für Wohnungen und sonstige Nutzungseinheiten in bestehenden Gebäuden, wenn die Wasserinstallation erneuert oder wesentlich geändert wird.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Sachsen
Sächsische Bauordnung § 43 Absatz 2
¹Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. ²Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Sachsen-Anhalt
Es besteht bisher keine Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Schleswig-Holstein
Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 43 Absatz 2
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, Wohnungen ohne eigene Wasserzähler im Rahmen einer Erneuerung oder wesentlichen Änderung der Trinkwasserinstallationen im Gebäude mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten. Abweichungen sind zuzulassen, soweit die Ausrüstung wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu unverhältnismäßigen Kosten führt.
Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern in Thüringen
Thüringer Bauordnung § 43 Absatz 2
Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann.
Quelle: www.minol.de/kaltwasserzaehlerpflicht.html - Stand vom: 12.12.2024