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Wichtig zu wissen

Dieser Service setzt voraus, dass die Messgeräte in Ihrer Wohnung über die Connect-Funktechnologie fernauslesbar sind und dass Ihr Verwalter bzw. Vermieter die uVI-Lösung eMonitoring bei uns in Auftrag gegeben hat.

Mehr zur Connect Funktechnologie

Die Zugangsdaten für Ihre persönlichen Daten erhalten Sie von Ihrem Wohnungsverwalter oder Vermieter. Falls Ihnen diese noch fehlen, wenden Sie sich bitte an ihn. Minol Brunata stellt die Daten zur Verfügung, jedoch nicht die individuellen Berechtigungen.

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Wie erhalten Wohnungseigentümer und Mieter ein neues Passwort?

Bewohner können über die Startseite webservices.minol.com des Online Portals selbst ein neues Passwort anfordern. Bei Klick auf „Passwort vergessen“ öffnet sich eine entsprechende Eingabemaske. Nach Auswahl der Kategorie „Mieter/Eigentümer“ kann der Bewohner seine E-Mailadresse angeben und erhält im Anschluss daran per Mail ein neues Passwort. Sollte das nicht innerhalb weniger Minuten erfolgen, empfiehlt sich ein Blick in den Spam-Ordner.

Welchen Zweck haben unterjährige Verbrauchs­informationen?

Unterjährige Verbrauchs­informationen dienen der Aufklärung der Verbraucher. Die überzeugende Annahme des Gesetz­gebers besteht darin, dass Klimaschutz und CO₂-Senkung nur möglich sind, wenn sowohl Gebäude­eigentümer als auch Verbraucher darüber informiert sind, wie viel und wofür sie Heizenergie und Warmwasser verbrauchen. Die Heizkosten­abrechnung kann dies nur in zu langen jährlichen Intervallen leisten. Für per Funk ablesbare Messgeräte bietet Minol daher zusätzlich zur jährlichen Ablesung und Abrechnung unterjährige Verbrauchs­informationen, eine sogenannte uVI, an. Wohnungs­nutzer können durch unterjährige Verbrauchsinformationen:

  • schneller auf einen hohen Verbrauch reagieren und so ihren eigenen Energie- und Wasserkonsum optimieren,
  • dadurch Kosten sparen und zum Umweltschutz beitragen,
  • die Auswirkungen ihres eigenen Verbrauchs­verhaltens schneller nachvollziehen und
  • mehr Transparenz durch Vergleiche zum Vorjahr und zum Durchschnitts­verbrauch im Gebäude erhalten.

Wie können Wohnungseigentümer und Mieter ihre Verbrauchsinformationen während des Jahres einsehen?

Nachdem der Verwalter oder Vermieter die Freischaltung im eMonitoring der Minol Online-Services durchgeführt hat, können Wohnungseigentümer und Mieter sofort auf ihre unterjährigen Verbrauchsinformationen zugreifen. Diese stehen monatsaktuell im Internet zur Verfügung. Der Zugang zu den individuellen Verbrauchsinformationen erfolgt direkt über einen Internetbrowser oder über die Minol Nutzer-App, die im App Store und bei Google Play zum Download bereitsteht. Die Anmeldung erfolgt mit den Zugangsdaten, die die Wohnungsnutzer nach der Freischaltung per E-Mail erhalten haben.

Zugang zum eMonitoring mit beliebigem Browser

Minol eMonitoring App im App Store

Minol eMonitoring als Android App bei Google Play

Wie erhalten Wohnungseigentümer und Mieter Benachrichtigungen über neue unterjährige Verbrauchsinformationen?

Gemäß den Vorschriften des § 6a Abs  1 der Heizkostenverordnung sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, unterjährige Verbrauchsinformationen monatlich mitzuteilen. Daher reicht es nicht aus, die Bewohner lediglich einmal über diese Informationsmöglichkeit zur Verbrauchsentwicklung zu informieren. Freigeschaltete Bewohner erhalten daher automatisch von Minol eine monatliche Benachrichtigung per E-Mail, die sie über neue Verbrauchsdaten informiert. Selbstverständlich haben Bewohner die Möglichkeit, diesen Benachrichtigungsservice nach Bedarf zu deaktivieren.