Heizkostenverordnung
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung - Heizkosten V)
Am 1. Januar 2009 trat die neue Fassung der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (kurz: Heizkostenverordnung oder HKVO) in Kraft. Nach der Erstfassung vom 01.03.1981 und den Novellierungen vom 01.05.1984 und 01.03.1989 ist das jetzt die vierte Version der Heizkostenverordnung. Während die ersten Novellierungen vor allem die Unsicherheiten beseitigten, die in den Anfangsjahren der Heizkostenverordnung in der Praxis aufgetreten sind, verfolgt die Novellierung zum 1. Januar 2009 primär energiepolitische Ziele.
Nach über zwei Jahrzehnten des Bestehens dieser Verordnung kann heute festgestellt werden, dass die Heizkostenverordnung ausgereift und praxisgerecht ist. Diskussionen über den Sinn und Inhalt gibt es kaum noch und die Erkenntnis, dass durch die Abrechnung nach Verbrauch erheblich Energie eingespart wird, hat sich überall durchgesetzt. Seit dem 01.01.96 gilt die Heizkostenverordnung uneingeschränkt auch in allen neuen Bundesländern.
Energieeinsparung durch die Abrechnung nach Verbrauch
Während in den Anfangsjahren der Heizkostenverordnung hauptsächlich
die Energieeinsparung wegen der Importabhängigkeiten Deutschlands im
Vordergrund stand, wurde es in der Folge mehr und mehr der Umweltschutz.
Heute sind die Energielieferanten Deutschlands kaum noch in der Lage,
unsere Energieversorgung durch Boykotte nachhaltig zu gefährden.
Anerkannt große Gefahren für das Weltklima ergeben sich aber, wenn die
CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre, die für den so
genannten Treibhauseffekt verantwortlich ist, nicht schnellstens
drastisch reduziert wird. Die Abrechnung nach Verbrauch leistet dazu
einen wertvollen Beitrag, weil mit der Verbrauchserfassung nachweislich
Energie gespart wird.
Die Heizkostenverordnung ist für alle
Beteiligten, also Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter,
Wohnungseigentümer und nicht zuletzt für Messdienstunternehmen die
rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen
Wärmekostenabrechnung.
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