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Differenzen bei der Wassermessung

Weshalb bei Wasser­abrechnungen technisch bedingte Unterschiede zwischen der Summe aller Unterzähler und dem Hauptzähler bestehen und welche Bedeutung das für den Einzelnen hat

Kurz und knapp

Wasser-Messdifferenzen zwischen Haupt­zählern und Unter­zählern sind normal und können bis zu 30 Prozent be­tra­gen. Der vermeintliche Fehler relativiert sich durch die Verteilungs­methode in der Abrechnung und kein Bewohner bezahlt wegen Mess­differenzen zu viel Wasserkosten.

"Die Stadtwerke verlangen 4 Euro für einen Kubik­meter Wasser. In meiner Abrechnung stehen aber 5 Euro. Da stimmt doch was nicht." Diese Frage beschäftigt Wasser­zähler­hersteller, Abrechnungs­unternehmen und Wohnungs­verwaltungen immer wieder, weil Wohnungs­eigentümer und Mieter bei stetig steigenden Wasser- und Abwasserkosten verständlicher­weise auf jeden Cent achten. Wasser­kosten sind heute vielerorts schon fast so hoch wie die Heiz­kosten und jeder will sparen, aber zumindest nur das bezahlen, was er auch verbraucht hat. Jetzt hat man schon eine Wasser­abrechnung nach Ver­brauch, dann soll sie gefälligst auch auf den Liter stimmen.

Jeder erfahrene und technisch versierte Wohnungs­verwalter und Vermieter weiß es: Es gibt keine Wasser­ab­rechnung ohne Messdifferenzen. So ist es typisch, dass der Haupt­zähler der Stadtwerke beispiels­weise 200 m³ Verbrauch anzeigt, die Summe der Wohnungs­wasserzähler aber nur 160 m³ ergibt. Wie ist das zu erklären? Sind womöglich die Wasserzähler defekt? Welche Auswirkungen hat das auf die Genauigkeit der Wasser­abrechnung? Wie sieht die Rechtslage bei Mess­differenzen aus?

Zur reinen Kaltwasserlieferung kommen meist noch weitere Kosten hinzu

Das Wasser­versorgungs­unter­nehmen rechnet das gelieferte Wasser anhand des Haupt­wasser­zählers mit dem Haus­eigen­tümer oder der Eigen­tümer­gemein­schaft ab. Die Weiter­verteilung der Wasser­kosten erfolgt dann über die Wasser­zähler in den Wohn­ungen. Was oft nicht beachtet wird: Neben den Kosten der Frisch­wasserver- und Ab­wasser­ent­sorgung fallen bei der wohnungs­weisen Abrechnung stets auch zusätzliche Kosten­positionen an. Das sind in der Regel die Kosten für die Wasser­auf­bereitung, für Wartung, für Geräte­miete, für die Ablesung und schließlich auch noch die Kosten der Abrechnung selbst. Den Wohnungs­eigen­tümern und Mietern wird also keinesfalls nur der Kubik­mete­rpreis der Stadt­werke in Rechnung gestellt. Verteilt wird immer die Summe der Gesamt­wasser­kosten auf der Basis des von den Wohnungs­wasser­zählern erfassten Verbrauchs. Der Kubik­meter­preis ist schon da­durch zwangs­läufig höher, als der Kubik­meter­preis in der Rechnung des Wasser­lieferanten.

Schlupfmengen bei Klein-Wasserzählern

Dazu gibt es aber noch einige technische Gründe, die dazu führen, dass der Ver­brauch an den Wohnungs­wasser­zählern nie identisch mit dem Ergebnis eines Haupt­wasser­zählers ist. Auch wenn es er­strebens­wert wäre, ist es technisch und wirt­schaftlich nicht möglich, dass die Wohnungs­wasser­zähler so genannte Schlupf­mengen im untersten Mess­bereich voll­ständig anzeigen.

Jeder Zapfvorgang (dunkel) führt auch zu einem kaum erfassbaren Nachlauf (hell) des Zählers. Am Hauptzähler führt aber jede Zapfung im Haus zu einem Nachlauf und damit zu einer messbaren Menge.
Abb. 1: Jeder Zapfvorgang (dunkel) führt auch zu einem kaum er­fass­baren Nach­lauf (hell) des Zählers. Am Haupt­zähler führt aber jede Zapf­ung im Haus zu einem Nach­lauf und damit zu einer mess­baren Menge.
Minimale Wasserentnahmen, z. B. tropfende Wasserhähne, werden von den Wohnungszählern nicht erfasst. Am Hauptzähler summieren sie sich aber zu einer messbaren Menge.
Abb. 2: Mini­male Wasser­ent­nahmen, z. B. tropf­ende Wasser­hähne, werden von den Wohn­ungs­zählern nicht erfasst. Am Haupt­zähler summieren sie sich aber zu einer mess­baren Menge.

Je nach Typ und Einbaulage beginnen Wasserzähler für Wohnungen erst ab einem Durchfluss vom 12 Litern pro Stunde zu zählen. Wenn der Wohnungs­wasserzähler aus leitungs­technischen Gründen senkrecht eingebaut werden musste, beginnt eine Messung erst ab 20 Litern Durchfluss in der Stunde. Der konstruktiv und technisch wesentlich aufwendigere und damit auch relativ teure Hauswasserzähler, der zur Gesamt­wasser­erfassung verwendet wird, läuft dagegen schon bei einem Durch­fluss von 7 Litern pro Stunde an, in der Ausführung als Ringkolbenzähler bereits bei 2 Litern pro Stunde. Während auf einen Wohnungs­wasser­zähler gerade mal zwei oder drei Zapf­stellen mit Kleinst­durch­flüssen einwirken, ist es beim Hauswasserzähler dagegen die Summe aller Zapf­stellen des Hauses. Vereinfacht gesagt erfassen Wohnungs­wasser­zähler kleinste Wasser­mengen nicht, wogegen der Haus­wasser­zähler darauf reagiert.

Die größten Abweich­ungen ergeben sich, wenn sehr wenig Wasser durch den Zähler läuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Einlauf bei WC-Wasser­kästen extrem niedrig ein­gestellt ist, so dass es fast eine Stunde dauert, bis der Wasser­kasten wieder gefüllt ist. Aber auch tropf­ende Wasser­hähne und kleine Rinnsale bei defekten WC-Spül­ungen werden durch die preis­günstigen Wohnungs­wasser­zähler nicht vollständig erfasst, wenn die Durch­fluss­menge bei unter 12 Litern pro Stunde liegt. Das ist in der einzelnen Wohnung nicht viel, aber die vielen kleinen Durch­flüsse in allen Wohn­ungen summieren sich so zu einer Größe, die vom Haupt­zähler einwand­frei erfasst wird. Schon dadurch ergeben sich einige fehlende Kubik­meter an den Wohnungs­wasser­zählern im Ver­gleich zum Haupt­zähler.

Wirtschaftlichkeit kontra Genauigkeit

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist es keine Schwierigkeit, auch die Wohnungswasserzähler so zu konstruieren, dass sie die Genauigkeit des Hauswasserzählers erreichen. Natürlich ist das prinzipiell möglich - die Technik ist dabei nicht das Problem. Ein solcher Wasserzähler wäre aber so teuer, dass die Wassermessung damit unwirtschaftlich wäre. Kein Hersteller bietet seinen Kunden einen Wasserzähler an, bei dem man erheblich mehr für die Messung ausgeben müsste, als durch die Verwendung des Wasserzählers eingespart werden kann. Wirtschaftlichkeit ist nicht nur ein Gebot des Energieeinsparungsgesetzes, sondern auch aus Vernunftgründen zu empfehlen.

Wasserzähler in Wohnungen sind konstruktiv einfacher und deshalb erheblich preiswerter als Hauptwasserzähler. Dafür ist ihre Genauigkeit geringer. Ein vernünftiger wirtschaftlicher Kompromiss, der durch das Eichgesetz toleriert wird.
Abb. 3: Wasserzähler in Wohn­ungen sind kon­struktiv einfacher und des­halb er­heb­lich preis­werter als Haupt­wasser­zähler. Dafür ist ihre Ge­nauig­keit geringer. Ein ver­nünftiger wirt­schaft­licher Kom­promiss, der durch das Eich­gesetz toleriert wird.
Beispiel für die Messfehlerkurve eines Einstrahl-Flügelradzählers
Abb. 4: Beispiel für die Mess­fehler­kurve eines Ein­strahl-Flügel­rad­zählers. Vor allem im unter­sten Bereich mit mini­malem Durch­fluss (Qmin) führt eine Wasser­ent­nahme zu einer ver­minderten An­zeige am Wasser­zähler.

Messtoleranzen

Das Eichgesetz, das den Austausch von Wasserzählern nach fünf oder sechs Jahren vorschreibt, damit der natürliche mechanische Verschleiß nicht zu Fehlmessungen führt, ist verbindlich einzuhalten. Ergänzend dazu definiert die Eichordnung zulässige Fehlergrenzen, um dem Verbraucher eine größtmögliche Genauigkeit innerhalb eines - und das ist wichtig - wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zu gewährleisten. Diese so genannten Eichfehlergrenzen liegen für die heute üblichen Wohnungswasserzähler bei:

Messtoleranzen bei Kaltwasserzählern und Warmwasserzählern
  • Diese Eichfehlergrenzen bestimmen die Toleranzen, die bei der Prüfung des Wasserzählers auf einem staatlich anerkannten Prüfstand zulässig sind. Jeder neu eingebaute Warm- oder Kaltwasserzähler - egal von welchem Hersteller - erfüllt diese Vorgaben der Eichordnung, was durch die Eichmarke auf dem Zähler garantiert wird.
  • Die Verkehrsfehlergrenze bestimmt dagegen die maximalen Toleranzen im eingebauten Zustand. Die Verkehrsfehlergrenze ist doppelt so hoch wie die Eichfehlertoleranz und so dürfen Wasserzähler im praktischen Einsatz im Rahmen der Vorgaben des Eichgesetzes am Beispiel von Warmwasserzählern im unteren Bereich bis zu ± 10 %an Messtoleranzen aufweisen, ohne dass das Messergebnis deshalb in Frage gestellt werden kann.

Horizontale und vertikale Einbaulage von Wasserzählern

Für die Ansprechempfindlichkeit von Warm- und Kalt­wasser­zählern ist auch deren Einbaulage von Bedeutung. Ideal ist die horizontale Montage des Wasser­zählers mit aufrecht­stehender Flügel­radachse, weil dann der Eigen­widerstand des Flügel­rades gegen den laufenden Wasser­strom am geringsten ist. Die besonders günstige horizontale Einbaulage ist am Haupt­wasser­zähler des Wasser­lieferanten, aber auch am Boiler­zulauf-Zähler, praktisch immer gegeben. Bedingt durch die Führung der Verteilleitungen im Gebäude müssen Wohnungs­wasser­zähler aber not­wendiger­weise sehr häufig vertikal eingebaut werden. Hieraus resultiert wieder eine etwas geringere Mess­empfind­lich­keit Der Wohnungs­wasser­zähler, was eine gewisse Minderanzeige zur Folge hat.

Größe und Optik

Die technisch und konstruktiv aufwendigeren Haus­wasser­zähler nach dem Mehr­strahl­prinzip und als Nassläufer können nicht in Wohnungen eingebaut werden. Die sind viel zu groß und wären für diesen Zweck auch zu teuer. Moderne Bäder mit schicken Kacheln und die gleichzeitige Verwendung von Haus­wasser­zählern wären nicht nur unwirtschaftlich, sondern würden auch unmöglich aussehen. Kein Sanitärhandwerker würde für eine höhere Messgenauigkeit riesige Hauswasserzähler in Wohnungen einbauen.

Bei vertikalem Einbau der Wohnungswasserzähler liegt die Flügelradachse horizontal. Dadurch ist die Anlaufempfindlichkeit um ein paar Prozent geringer, als bei dem fast immer horizontal eingebauten Hauptzähler.
Abb. 5: Bei vertikalem Ein­bau der Wohnungs­wasser­zähler liegt die Flügel­rad­achse hori­zontal. Da­durch ist die An­lauf­empfind­lich­keit um ein paar Prozent geringer, als bei dem fast immer hori­zontal ein­ge­bauten Haupt­zähler.

Fehlende Zähler an allgemeinen Entnahmestellen

Sind erhebliche Messdifferenzen festzustellen und prüfen Techniker dann im Haus die Situation, ist in vielen Fällen festzustellen, dass gemeinschaftlich genutzte Zapfstellen nicht mit Wasserzählern ausgestattet sind. Dann kann die Summe der Wohnungswasserzähler auch nicht dem Ergebnis des Hauptzählers entsprechen. Dieser Aspekt ist immer zu beachten. Typisch für nicht gemessene Entnahmestellen sind Leitungen zur Gartenbewässerung, zur Gehweg- und Treppenhausreinigung, aber auch Waschküchen, Fahrradkeller, Heizungsräume und häufig Garagen.

Ist der Wasserverbrauch dieser Entnahmestellen erheblich, dann sind Wasserzähler selbstverständlich nachzurüsten und der Verbrauch ist gesondert abzurechnen. Handelt es sich aber um Entnahmestellen der gemeinschaftlichen Nutzung durch alle Bewohner mit relativ geringem Verbrauch, sind Wasserzähler nicht unbedingt nachzurüsten. Klare Regeln dafür gibt es nicht - weder in Verordnungen, noch in der Rechtsprechung. Es hat sich aber aus Kostengründen in der Praxis eingespielt, auf den Einbau von Wasserzählern für Allgemeinwasser zu verzichten und diesen Verbrauch über die Wohnungswasserzähler mit zu verteilen. Bei der Beurteilung von Messdifferenzen muss dieser Umstand aber beachtet werden und dadurch erklärt sich mancher fehlende Kubikmeter.

Zeitliche Abweichungen von Ableseterminen

Neben diesen technisch bedingten Gründen gibt es aber noch weitere bedeutende Ursachen für Messdifferenzen. Ein Beispiel: Die Ablesung des Wasserwerks am Hauptzähler und die Ablesung des Messdienstes an den Wohnungszählern werden meistens nicht zum gleichen Zeitpunkt gemacht. Aus organisatorischen Gründen können auch mal mehrere Wochen Unterschied zwischen den beiden Zeitpunkten bestehen. Dadurch ist eine völlige Übereinstimmung der Verbrauchswerte nicht möglich, aber auch nicht problematisch, weil die differierenden Zeiträume alle Wohnungen betreffen und die Relation untereinander dadurch kaum beeinträchtigt wird.

Auch die Abrechnungszeiträume der Wasserlieferanten stimmen meistens nicht mit dem Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten des Gebäudes überein. Häufig muss man sich mit der Verrechnung von Abschlagszahlungen begnügen, weil die Wasserwerke fixe Abrechnungstermine haben und in der Regel nicht bereit sind, sich den Wünschen ihrer Kunden anzupassen. Vielleicht wird sich das einmal ändern, im Moment müssen wir aber damit leben und die sich daraus ergebenden Differenzen akzeptieren.

Wohnungswasserzähler sind in der Regel Trockenläufer mit Magnetkupplung (links). Die Hauptzähler der Wasserversorgungsunternehmen sind dagegen Nassläufer (rechts).
Abb. 6: Wohnungs­wasser­zähler sind in der Regel Trocken­läufer mit Magnet­kupplung (links). Die Haupt­zähler der Wasser­ver­sorg­ungs­unter­nehmen sind da­gegen Nass­läufer (rechts). Nass­läufer sind genauer, können aber in Wohn­ungen nicht ein­gesetzt werden, weil durch Licht­einfall (Sonne) eine Algen­bildung im Schau­glas nicht ver­meid­bar wäre. Diese Licht­ein­wirkung wird bei Haus­wasser­zählern durch einen ab­dunkel­nden Schutz­deckel verhindert.
Nicht erfasste Zapfstellen führen zu Differenzen. Typisch dafür sind Garten- und Garagenleitungen. Ist der Verbrauch dieser Zapfstellen gering, darf auf den Einbau von Zählern allerdings verzichtet werden.
Abb. 7: Nicht erfasste Zapf­stellen führen zu Differenzen. Typisch dafür sind Garten- und Garagen­leitungen. Ist der Ver­brauch die­ser Zapfstellen gering, darf auf den Einbau von Zählern allerdings verz­ichtet werden.

Einfluss von Schätzungen auf Messdifferenzen

Nicht ablesbare Wohnungen sind bei noch nicht per Funk aus der Ferne abzulesenden Geräten eine weitere Ursache für Messdifferenzen bei Wasserzählern. Sind Zähler bei der Ablesung unzugänglich, dann werden die Verbrauchswerte nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung entweder nach dem Vorjahresverbrauch oder dem Durchschnitt des Verbrauchs vergleichbarer Wohnungen eingeschätzt. Schätzungen werden auf diese Weise zwar so verbrauchsnah wie möglich gemacht, sie ersetzen dennoch keine effektive Ablesung und führen zu mehr oder weniger weiteren Differenzen. Kann im nächsten Jahr dann wieder ein Verbrauch abgelesen werden, wird er mit der Schätzung des Vorjahres verrechnet, wodurch sich zwar ein Ausgleich ergibt, im jeweiligen Jahr entstehen dadurch aber erneut Unterschiede zwischen dem Hauptzähler und der Summe aller Unterzähler.

Bedeutung von Messdifferenzen für die Abrechnung

Eine völlige Übe­rein­stimmung der Anzeige­werte zwischen dem Haus und den Wohnungs­wasser­zählern ist aus technischen, aber auch aus organisatorischen Gründen, nicht möglich. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir mit diesen Mess­differenzen in der Abrechnung umgehen, damit trotzdem ein gerechtes Ergebnis für alle Be­wohner heraus­kommt. Zu oft wird fälschlicher­weise davon ausgegangen, dass Mess­differenzen zwingend einen Abrechnungs­fehler bedeuten müssen.

Das ist nicht so, wenn man beachtet, dass die Wohnungs­wasser­zähler der relativen Kosten­verteilung dienen. Der Gesamt­verbrauch eines Haupt­zählers erfasst die zu ver­teilenden Gesamt­kosten eines Gebäudes. Der Preis eines Kubikmeters Wasser ergibt sich in der Abrechnung aber erst aus der Formel: Gesamt­kosten dividiert durch die Summe aller Unterzähler. Dadurch erhöht sich der Preis je Kubikmeter Wasser um die Fehlmenge und damit trägt jeder seinen proportionalen Anteil an den Differenzen. Wer einen hohen Verbrauch hat, bezahlt einen höheren Anteil an den Mess­differenzen, wer einen geringen Verbrauch hat, einen entsprechend kleineren.

Durch diese, übrigens ausnahmslos von allen Abrechnungs­unter­nehmen praktizierte Ver­teilung­sart, entstehen dem Einzelnen auch überhaupt keine Nachteile, weil dieses Abrechnungs­prinzip für alle Verbraucher im Gebäude gilt. Auch wenn es immer wieder vehement gefordert wird, ist es nicht möglich, mit den Kubikmetertarifen der Wasser­ver­sorgungs­unter­nehmen abzurechnen. Würde man das tun, dann bliebe der Vermieter oder Verwalter auf einem Teil der Wasser­kosten sitzen. Wer soll die Fehl­menge dann bezahlen? Der Vermieter wohl kaum, denn er bezahlte den am Haupt­zähler gemessenen Verbrauch an den Wasser­lieferanten und muss nun mit den Mess­ergebnissen aus den Wohn­ungen wieder zu seinem Geld kommen.

Hauswasserzähler sind genauer, als Wohnungs­wasser­zähler. Es ist aber kaum möglich, diese Geräte in Wohn­ungen zu montieren, weil sie viel zu groß und auch zu teuer für diesen Einsatz­zweck wären.
Abb. 8: Hauswasserzähler sind genauer, als Wohnungs­wasser­zähler. Es ist aber kaum möglich, diese Geräte in Wohn­ungen zu montieren, weil sie viel zu groß und auch zu teuer für diesen Ein­satz­zweck wären.
Auch wenn Wasserzähler Kubikmetermengen anzeigen, werden sie doch als Verteilgeräte verwendet. So trägt jeder Nutzer seinen Anteil an den Messdifferenzen und die Wasserkosten werden gerecht verteilt.
Abb. 9: Auch wenn Wasserzähler Kubik­meter­mengen anzeigen, werden sie doch als Ver­teil­geräte verwendet. So trägt jeder Nut­zer seinen Anteil an den Mess­differen­zen und die Wasser­kosten werden gerecht verteilt.

Praktische Erfahrungen mit Messdifferenzen

Im Regelfall bewegen sich die Messdifferenzen in der Praxis bis zu 20 %. Wenn alle ungünstigen Bedingungen zusammenkommen gibt es gelegentlich auch Messdifferenzen bis zu 30 %. Die Verteilung der Gesamtwasserkosten auf der Basis des gemessenen Verbrauchs der Wohnungswasserzähler ist gängige Praxis und auch ganz vernünftig, auch wenn der Kubikmeterpreis dann höher ist, als der von den Stadtwerken berechnete. Dass das so vernünftig und richtig ist, wurde in dieser Form auch schon von den Gerichten entschieden, z. B. vom Amtsgericht Mannheim (AZ 10 C 390/93) und vom Amtsgericht Dortmund (DWW 92 180).

In diesem Zusammenhang muss aber auch das Urteil des Landgerichts Braunschweig erwähnt werden, das 1998 un­ver­ständ­licher­weise nur eine Mess­differenz von maximal 20 % zuließ. Hier hatte der Vermieter die Fehl­menge dann voll­ständig selbst zu bezahlen. Die Verbände der Wasser­versorgungs­wirtschaft und Wasser­zähler­hersteller liefen gegen dieses Urteil Sturm, was aber erfahrungs­gemäß nicht die publizistische Wirkung hat, wie das spektakuläre und fachlich nicht haltbare Urteil.


Differenzen bei der Verbrauchs­messung für Warm- und Kalt­wasser sind nicht ungewöhnlich und durch technische und organisatorische Gründe zu erklären. Es wäre technisch zwar möglich, den Mess­fehler zu reduzieren, dann würde die Wasser­erfassung aber viel zu teuer und damit unwirt­schaftlich. Durch die gleiche Mess­aus­stattung in allen Wohn­ungen relativiert sich der Fehler und jeder hat letzten Endes den richtigen Anteil am Gesamt­wasser­verbrauch zu bezahlen. Entscheidend ist vielmehr, dass mit der vorhandenen und gesetzlich anerkannten Technik eine rechtlich gesicherte Basis für eine wirtschaftliche und verursacher­gerechte Abrechnung der Wasser­kosten gegeben ist. Der gewünschte Effekt der Wasser­einsparung und der verbrauchs­gerechten Verteilung wird durch die Mess­differenzen überhaupt nicht be­ein­trächtigt und ist lediglich ein kosmetischer, aber durchaus nach­voll­ziehbarer und erklärlicher Fehler.


Ergänzende Literaturhinweise zum Thema Messdifferenzen bei Wasserzählern: Besonderheiten bei der verbrauchsgerechten Wasserkostenabrechnung, Sonderdruck aus "Die Heizkostenabrechnung", Mai 2000, Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V., Bonn-Bad Godesberg. Mietrechtliche Probleme beim Einbau und Betrieb von Wärme- und Wasserzählern, WM Wohnungswirtschaft und Mietrecht, Februar 1998, Assessor Dietmar Wall, Köln. Messdifferenzen bei Wasserzählern, Sanitär-, Heizungs-, Klima und Klempnertechnik SBZ, Ausgabe 17/95, Dipl.-Ing. Manfred Jutte, TWS-Stuttgart.