Brunata Minol informiert
Geräte-Mietservice von Brunata Minol
Mieten Sie Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Wasserzähler und Rauchwarnmelder für Miet- und Eigentumswohnungen und sparen sich so einmalige Investitionen

Neben dem klassischen Kauf von Messgeräten zur Verbrauchserfassung gewinnt die Gerätemiete mehr und mehr an Bedeutung. Die überwiegende Zahl der zur Abrechnung erforderlichen Geräte wird heutzutage von Gebäudeeigentümern und Eigentümergemeinschaften gemietet. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Ohne große finanzielle Aufwendungen werden stets modernste Mess- und Erfassungsgeräte eingesetzt. Als Gebäudeeigentümer oder Vermieter müssen Sie sich nicht mehr um spätere Modernisierungen und auch nicht um Eichfristen und Austauschtermine kümmern.
Ob es dabei um die Umrüstung Ihrer Mess- und Erfassungstechnik auf modernste Verbrauchserfassung und Funk-Fernauslesung geht oder die Ausstattung Ihrer Immobilie mit Rauchwarnmeldern: Mit der Miete vermeiden Sie hohe Startinvestitionen und haben doch zeitgemäße Gerätetechnik in Ihrem Gebäude.
Übrigens: Geräte zur Verbrauchserfassung wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler, können sowohl gekauft oder gemietet werden. Beide Möglichkeiten lässt die Heizkostenverordnung zu! Die Miete ist umlagefähig. Sie müssen Ihre Mieter lediglich vorher informieren. Sofern die Mehrheit der Mieter nicht innerhalb eines Monats widerspricht, ist die Maßnahme zulässig.
Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes
Eichpflichtige Messgeräte wie Wasser- und Wärmezähler müssen den gesetzlichen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen. Die regelmäßige Prüfung von Wasser- und Wärmezählern sowie deren Meldung bei den Eichbehörden und der rechtzeitige Austausch innerhalb der Eichfrist sind Pflicht. Das aktuelle Mess- und Eichgesetz sieht bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen vor. Mit dem Geräte-Mietservice von Brunata Minol unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben.
Unser Geräte-Mietservice - Ihr Plus
Im Rahmen der Gerätemiete können diese Leistungen mit uns vereinbart werden:
- Die Erstinstallation der Geräte ist bei Vereinbarung im Mietpreis enthalten.
- Mietkosten sind gemäß Heizkostenverordnung umlagefähig. Bei Vereinbarung erfolgt Umlage der Gerätemiete gleich innerhalb der jährlichen Heizkostenabrechnung auf die Bewohner.
- Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch der Zähler für Wärme, Kälte, Warmwasser und Kaltwasser alle sechs Jahre ohne zusätzliche Kosten (für Warmwasserzähler galt bis 3. November 2021 noch eine eine Eichfrist von fünf Jahren).
- Beim Geräteaustausch entstehen keine extra Arbeits- und Fahrtkosten sowie keine Eichgebühren.
- Im Gebäude werden stets einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Messgeräte verwendet. Die Abrechnung ist damit unanfechtbar und Sie haben kein Bußgeld- und Umlagerisiko, zum Beispiel wegen abgelaufenen Eichfristen.
- Funktionsprüfungen werden bei der jährlichen Ablesung oder - bei funkender Ausstattung - per Ferndiagnose durchgeführt.
Nutzen Sie unser Mietangebot
Mietkosten für Erfassungsgeräte sind umlagefähig, wenn das von der Heizkostenverordnung verlangte Zustimmungsverfahren gegenüber den Mietern eingehalten wurde. Üblicherweise wird die Umlage dann direkt in der jährlichen Heizkostenabrechnung vorgenommen. Die Umlage der Mietkosten für Messgeräte ist dann zulässig, wenn die Mehrheit der Wohnungsmieter innerhalb eines Monats nicht widerspricht. Dieses Zustimmungsverfahren sollte unbedingt eingehalten werden, weil es einerseits durch die Heizkostenverordnung klar verlangt wird und weil andererseits auch die Gerichte darauf beharren. Ein Musterschreiben zur Ankündigung der vorgesehenen Gerätemiete finden Sie unten auf dieser Seite.
Mustertext für Vermieterinnen und Vermieter
Information der Wohnungsnutzerinnen und -nutzer über die vorgesehene Miete von Verbrauchserfassungsgeräten:
An die Mieterinnen und Mieter des Gebäudes
Musterstraße 25
12345 Musterstadt
Musterstadt, den {Datum}
Information über die vorgesehene Miete von Verbrauchserfassungsgeräten
Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Verbrauchserfassung wird sehr viel Energie und Wasser eingespart, was dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung entgegenkommt. Aber auch Sie haben davon einen beträchtlichen Vorteil, weil Sie nur das zu bezahlen haben, was Sie auch selbst verbrauchten. Eine Abrechnung nach Verbrauch ist heute selbstverständlich und es liegt damit in Ihrer Hand, die Nebenkosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind die notwendigen Messeinrichtungen (Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler) einzubauen. Wir haben vor, die Geräte von der Brunata Minol, einem der führenden Anbieter von Messgeräten zur Verbrauchserfassung, anzumieten und möchten Sie heute gemäß § 4, Absatz 2 der Heizkostenverordnung darüber informieren.
Die Mietkosten sind nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten umlagefähig und werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung veranschlagt.
Gegenüber dem Kauf der Erfassungsgeräte bietet die Miete einige Vorteile:
- Sie haben die Gewähr, dass immer modernste Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendet werden. Ihre Verbrauchsabrechnung wird präzise und gerecht.
- Eventuell notwendige Reparaturen oder die Beseitigung von Defekten werden kostenlos vorgenommen, sofern sie nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden.
- Bei Wasser- und Wärmezählern werden, ohne zusätzliche Kosten, entsprechend dem Eichgesetz und nach Ablauf der Eichintervalle jeweils alle 5 bzw. 6 Jahre, Geräte eingesetzt, die den Eichanforderungen entsprechen.
Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung auch Ihren Wünschen entgegenkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ
Sie verwenden noch ältere Heizkostenverteiler oder Wasserzähler?
Dann fordern Sie am besten gleich Ihr Angebot zur Umrüstung der Messgeräte auf die aktuelle Funktechnologie an. Welche Messausstattung auch vorhanden ist: Wir haben die passende Alternative zur Modernisierung.
Quelle: www.minol.de/mietservice.html - Stand vom: 18.05.2022