Brunata Minol informiert
Geräte-Wartungsservice von Brunata Minol
Vereinbaren Sie beim Kauf von Wasser- und Wärmezählern am besten auch gleich die Wartung durch den Hersteller
Kurz und knapp
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie ausschließlich geeichte Wärme- und Wasserzähler verwenden. Bei der Anschaffung von Wasser- und Wärmezählern ist es ratsam, direkt auch die Wartung durch den Hersteller zu vereinbaren. Noch unkomplizierter gestaltet sich dies für Verwalter und Vermieter, wenn sie die Möglichkeit nutzen, Messgeräte zu mieten.
Um Bußgelder zu vermeiden, setzen Sie stets geeichte Wärme- und Wasserzähler ein. Beim Kauf von Brunata Minol Geräten empfehlen wir, gleichzeitig die Wartung Ihrer Wasser- oder Wärmezähler zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass in Ihrem Gebäude eichrechtlich zugelassene Messgeräte im Einsatz sind.
Die Verwendung ungeeichter Messgeräte kann gemäß den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) zu hohen Bußgeldern führen, insbesondere bei Wärme-/Kältezähler sowie Wasserzähler in Wohnungen mit verbrauchsabhängiger Abrechnung. Alle sechs Jahre sind Zähler für Wärme, Kälte, Warmwasser und Kaltwasser zu eichen (für Warmwasserzähler galt bis zum 3. November 2021 eine Eichfrist von fünf Jahren).
Vermeiden Sie jegliches Risiko. Nach dem Erwerb von Brunata Minol Geräten empfehlen wir, gleichzeitig die Wartung Ihrer Wasser- oder Wärmezähler zu vereinbaren. Dadurch stellen wir sicher, dass in Ihrem Gebäude eichrechtlich zugelassene Messgeräte verwendet werden. Dieses Angebot gilt auch für Produkte anderer Hersteller.
Selbst für die Einhaltung der Eichvorschriften zu sorgen, bedeutet erheblich mehr Aufwand und Kosten. Sie müssen eigenständig auf Austauschtermine achten, die Geräte beschaffen, einen Handwerker beauftragen, und die Umlagemöglichkeit gestaltet sich nicht so einfach wie bei einer Wartungsvereinbarung mit Brunata Minol. Gehen Sie auf Nummer sicher mit dem Brunata Minol Geräte-Wartungsservice!
Unser Geräte-Wartungsservice - Ihr Plus
Durch den Kauf unserer Geräte erfüllen Sie einmalig die Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes. Wenn Sie darüber hinaus einen Wartungsvertrag abschließen, übernehmen wir alle weiteren Aufgaben für Sie!
Bei Vereinbarung des Wartungsvertrags führen wir den Austausch der Wärme- und Wasserzähler innerhalb der Eichfrist ohne zusätzliche Kosten durch. Beim Wartungsaustausch entstehen weder zusätzliche Arbeits- und Fahrtkosten noch zusätzliche Eichgebühren. Sie profitieren von einwandfrei funktionierenden und den Vorschriften des MessEG entsprechenden Messgeräten.
Unsere Leistungen umfassen die Durchführung der jährlichen Geräteprüfung im Rahmen der Ablesung (sofern eine Vorort-Ablesung erfolgt) sowie bei Bedarf die Instandsetzung von defekten Geräten. Wir dokumentieren die Geräte und erfüllen bei Bedarf die Anzeige- und Meldepflicht an die Eichbehörden gemäß § 32 des MessEG. Zudem sind die Wartungskosten gemäß der Heizkostenverordnung umlagefähig.
Quelle: www.minol.de/wartungsservice.html - Stand vom: 12.12.2024