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Differenzmessungen mit Wasserzählern sind nicht zu empfehlen

Der Verzicht auf Verbrauchszähler für Warm- oder Kaltwasser führt in der Praxis zu fehlerhaften Abrechnungen zu Ungunsten des Nutzers ohne eigenen Zähler

Kurz und knapp

Statten Sie immer alle Wohnungen mit Mess­ge­räten aus. Differenz­­mess­ungen sehen theoretisch gut aus, funk­tio­nie­ren prak­tisch aber nicht.

Um scheinbar unnötige Kosten für Wasserzähler zu sparen, möchten vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer in kleineren Gebäuden gerne mal auf den voll­ständigen Einbau von Wasser­zählern verzichten. Stattdessen möchte man den Wasser­verbrauch einer Wohnung durch eine Differenz­bildung zwischen dem Ergebnis des Haupt­zählers, abzüglich der Verbrauchs­werte der eingebauten Wohnungs­wasser­zähler, errechnen. Selbst wenn es sich dabei um die Woh­nung des Hauseigentümers handelt, ist diese Methode der sogenannten Differenzmessung nicht anzuraten.

Immer häufiger ergreifen aber auch Wohnungs­eigentümerinnen oder Wohnungseigentümer in älteren Gebäuden, die bisher ohne Wasserzähler­ausstattung waren, Eigen­initia­tive und lassen sich in Ihrer Wohn­ung im Zuge einer Bad­modernisier­ung von einem örtlichen Hand­werker einen eigenen Wasser­zähler einbauen. Danach wird eine Abrechnung des Wasser­verbrauchs für sich nach Verbrauch verlangt, wogegen der Rest im Haus weiterhin nach pauschalen Gesichts­punkten abge­rechnet werden soll. Das scheint auf den ersten Blick vernünftig und machbar.

Aus technischen Gründen ist davon aber unbedingt abzuraten und fachlich vertretbar ist diese Abrechnungs­form in keinem Fall. Eine Verbrauchs­ermitt­lung durch Differenz­messung ist zwar in keinem Gesetz, keiner Ver­ordnung und in keinem Gerichts­urteil aus­drücklich ausge­schlossen oder verboten, sie ist aber so fehler­be­haftet, dass von einer gerechten Verteilung keine Rede sein kann.

Differenzmessungen mit Wasserzählern (Quelle: Minol)
Auch wenn es vernünftig aussieht, funktioniert es praktisch nicht. Differenzmessungen sind immer zum Nachteil des Nutzers, der keinen eigenen Wasserzähler hat und müssen deshalb vermieden werden.
  • Hauptzähler­wasserzähler sind konstruktiv aufwändiger und teurer als Wohnungs­wasserzähler und gehören einer höheren metrolo­gischen Klasse mit einem deutlich größeren Messbereich und höherer Genauigkeit an. Hauptzähler messen auch geringste Wasser­entnahmen, die von Unter­zählern nicht erfasst werden. Zwar ließen sich auch Unter­zähler so konstruieren, dass sie die Genauigkeit von Haupt­zählern erreichen – nur wären sie dann so teuer, dass die Wasser­messung insgesamt unwirtschaftlich wäre.
  • Wasserzähler arbeiten zwar mit geringen Eichfehler­grenzen, innerhalb der doppelt so hohen zulässigen Verkehrsfehler­grenzen können sich aber Toleranzen von ±  10 % ergeben. Manche Zähler bewegen sich im oberen, andere im unteren Bereich dieser Toleranz. Auch wenn alle Zähler die vorgeschriebenen Fehlergrenzen einhalten, können sich recht hohe Unterschiede ergeben. Typischer­weise findet eine Minder­messung bei den Unterzählern von - 10 bis - 30 % statt.
  • Die Wohnungen, deren Wasserverbrauch durch eine Differenz­rechnung zum Hauptzähler ermittelt werden soll, hätten sämtliche im Haus auftretenden negativen Mess­differenzen zu bezahlen. Besonders fehlerhaft wird es, wenn letztlich nur noch eine Wohnung für die Differenz­messung übrigbleibt, die dann alle Mess­differenzen des Hauses zu bezahlen hätte.
  • Auch der Verbrauch an nicht gemessenen Zapf­stellen oder kleineren Leckagen, die es oft in Garagen oder Garten­leitungen gibt, geht bei dieser Berechnungs­art voll zu Lasten der Wohnungen ohne eigenen Wasser­zähler.

Es ist in der Praxis immer von einer Benachteiligung der Bewohner ohne eigenen Wasserzähler bei Differenzermittlungen auszugehen, weshalb aus fachlichen Gründen davon abzuraten ist. Eine gerechte Wasserkostenabrechnung ist nur möglich, wenn alle Wohnungen eines Hauses mit Wasserzählern ausgestattet sind. Alles andere ist abrechnungstechnisch zweifelhaft.