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Fremdwärmeeinflüsse auf Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Wenn die Wärme nicht von der Heizanlage kommt
Kurz und knapp
Der Einfluss externer Wärmequellen sollte bei der Verwendung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip vermieden werden.
Zusätzliche Wärmequellen in der Wohnung, wie Herde, Wäschetrockner, Heizlüfter, Kachelöfen oder Kamine führen zu einer Anhebung der Raumtemperatur. Der Raum erwärmt sich, ohne dass die Wärme von der zentralen Heizanlage kommt. Untersuchungen ergaben, dass sich dadurch die Verbrauchsanzeige an Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip erhöhen kann.
Doch selbst bei einer Erhöhung der Raumtemperatur um etwa 5 °C ist dieser Einfluss in der Regel geringer, als der Kaltverdunstungseffekt, worunter die geringe Verdunstungsmenge bei abgestellten Heizkörpern zu verstehen ist, die durch eine Flüssigkeitsvorgabe in Form der Tiefersetzung des Null-Punktes bereits kompensiert wird. Zu bedenken ist auch, dass sich fremde Wärmequellen oft nur wenige Stunden am Tag in Betrieb befinden und dass ihr Einfluss auf die Heizkostenverteiler dadurch - zumindest zeitlich - entsprechend eingeschränkt ist.
Etwas anders sieht es bei Extremsituationen aus: Ein direkt vor dem Heizkörper aufgestellter zusätzlicher Heizlüfter oder ein Backofen, der nur wenige Zentimeter entfernt steht und dauernd in Betrieb ist, führt bestimmt zu einer erhöhten Verbrauchsanzeige bei Verdunstergeräten. In welchem Maß die Verbrauchsanzeige aber erhöht wird, hängt davon ab, wie stark die zusätzliche Wärmequelle ist, wie lange sie auf den Heizkostenverteiler einwirkt und wie nah sich der Heizkostenverteiler daran befindet. Selbst wenn dazu genaue Angaben über Wärmeleistungen, Maße, Zeiträume und Entfernungen vorliegen, ist eine Reduktion der Verbrauchseinheiten, also eine Gutschrift für die vermuteten Fremdwärmeeinflüsse, in der Praxis doch unmöglich.
Es kann nicht einmal eine Pauschale festgelegt werden, da zu viele individuelle Punkte eine Rolle spielen können und die Bedingungen schließlich nicht immer gleich sein müssen. Wird einem Bewohner beispielsweise von der Hausgemeinschaft eine Einheiten-Gutschrift aufgrund besonderer Umstände zugestanden, so können sich diese Umstände im Jahr schon wieder völlig verändern, was die Gutschrift nicht mehr rechtfertigt und dann die anderen Wohnungseigentümer oder Mieter benachteiligt.
Gelöst werden kann dieses in der Praxis recht seltene Problem nur durch diese Maßnahmen Heizkörpern die Funktion der gesamten Heizanlage gestört werden.
- Abschalten oder verhindern der zusätzlichen Wärmequelle.
- Abdecken des Heizkostenverteilers mit einem wärmeisolierenden Material (z. B. Pappe). Dann darf der Heizkörper aber nicht benutzt werden, weil sonst einen Wärmestau entsteht, der zu erhöhter Verbrauchsanzeige führt oder
- die Demontage oder Plombierung des Heizkörpers, also die völlige Außerbetriebsetzung, womit auch keine Einheiten mehr ablesbar sind.
Auf eine Erfahrung soll in diesem Zusammenhang aufmerksam gemacht werden: Oft wird eine erhöhte Verbrauchsanzeige durch fremde Wärmequellen vermutet. Einzelne Heizkörper werden entfernt oder von der Heizanlage abgeklemmt. Danach stellt man fest, dass man mit den dabei entstehenden Demontagekosten jahrelang eine erhöhte Kaltverdunstung hätte tragen können. Diese Schritte sollten also wohl überlegt sein. Eine geplante Demontage oder Plombierung muss in jedem Fall mit der Hausverwaltung und Heizungstechnikern abgestimmt werden. In einigen Fällen kann durch die Entfernung von einzelnen Heizkörpern die Funktion der gesamten Heizanlage gestört werden.
Fremdwärmeeinflüsse auf Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip gibt es, sie werden aber häufig überschätzt. In den meisten Fällen liegt es am Wohnungseigentümer oder Mieter selbst, diese Einflüsse so gering wie möglich zu halten. Eine Gutschrift für eventuelle Fremdwärmeeinflüsse ist in der Heizkostenabrechnung praktisch nicht machbar.
Übrigens: Elektronische Minol-Heizkostenverteiler erkennen Fremdwärme und verhindern eine ungewollte Verbrauchsanzeige. Verdunstergeräte können das nicht. Wenn der Verdacht erhöhter Verbrauchsanzeigen besteht, empfiehlt sich die Gerätemodernisierung auf elektronische Minol-Heizkostenverteiler. Mehr dazu: www.minol.de/heizkostenverteiler.
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Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip - sogenannte Verdunster-Röhrchen - sind zwar gesetzlich noch zugelassen, werden aber seit Jahren verstärkt von elektronischen Geräten abgelöst, heutzutage mit komfortabler Funkübertragung der Ablesewerte. Ab Ende 2026 ist Funk sogar Pflicht. Informieren Sie sich jetzt und rüsten auf modernste Technik um. Das ist günstiger als Sie denken!
Quelle: www.minol.de/fremdwaermeeinfluesse-auf-heizkostenverteiler-nach-dem-verdunstungsprinzip.html - Stand vom: 16.09.2024