Rauchwarnmelder: Wer macht was?

Brunata Minol informiert

Rauchwarnmelder: Wer macht was?

Informationen zur Anschaffung, Installation und jährlichen Prüfung von Rauchmeldern in Eigentums- und Wohnanlagen

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist nach den Bauordnungen aller Bundesländer inzwischen zur Pflicht geworden. Mit der Installation von Rauchwarnmeldern stellt sich aber auch die Frage, wer wofür zuständig ist. Wer kauft die Geräte? Wer übernimmt die jährliche Funktionsprüfung? Informieren Sie sich hier über die unterschiedlichen Möglichkeiten.

Minol informiert: Rauchwarnmelder: Wer macht was?
Rauchwarnmelder sollten in keiner Woh­nung fehlen. Sie schlagen bei Brän­den zu­ver­lässig Alarm und kön­nen so Leben retten.

Wer installiert Ihre Rauchwarnmelder?

Sie sind Wohnungseigentümer?

Bei Eigentumswohnungen kommt es auf den gemeinsamen Beschluss Ihrer Eigentümergemeinschaft an:

  • Hat sich die Eigentümergemeinschaft zur gemeinsamen Anschaffung entschieden - was wir als Minol unbedingt empfehlen – sollten Sie als einzelner Wohnungseigentümer keine selbst gekauften Rauchwarnmelder installieren.
  • Ist die Entscheidung in der Eigentümergemeinschaft noch nicht getroffen worden, bitten Sie Ihren Verwalter, sich ein Rauchwarnmelder-Angebot von Minol zu besorgen und das der Eigentümergemeinschaft vorzustellen.
  • Eine Selbstinstallation von Rauchwarnmeldern machen Sie als einzelner Wohnungseigentümer nur dann, wenn sich die Eigentümergemeinschaft entschieden haben sollte, dass jeder Wohnungseigentümer dafür selbst zuständig ist.

Sie sind Mieter?

In gemieteten Wohnungen und Häusern ist die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern Sache des Vermieters. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf die Rauchwarnmelderpflicht an und installieren Sie als Mieter keine selbst gekauften Geräte. Ihr Vermieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten selbst beschaffter Rauchwarnmelder zu erstatten. Empfehlen Sie Ihrem Vermieter den Rauchwarnmelder-Service von Minol, der die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern im Gebäude übernimmt.

Wer wartet Ihre Rauchwarnmelder?

Genau so bedeutend wie die Installation von Rauchwarnmeldern ist auch die jährliche Wartung der kleinen Lebensretter an der Decke. Nur funktionierende Melder schützen im Notfall auch wirklich das Leben der Bewohner. Um ständige Funktionssicherheit zu gewährleisten, sind Rauch­warn­melder gemäß Anwendungsnorm DIN 14676 jährlich zu prüfen. Einige Landesbauordnungen gestatten zwar prinzipiell die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern durch Wohnungseigentümer oder Mieter selbst, eine wirklich optimale Lösung ist das aber nicht. Nicht jeder Bewohner ist in der Lage die Wartung der Rauchwarnmelder auch selbst vorzunehmen. Die Gründe dafür reichen von Unwissenheit bis zu körperlichen Einschränkungen, die es nicht jedem ermöglichen, auf eine Leiter zu klettern, die Rauchwarnmelder zu reinigen und auf Funktion zu testen. Wenn die Melder in einer Wohnung nicht funktionieren, hat das auch Auswirkungen auf den Brandschutz der Nachbarwohnungen.

Besser ist es, sich auf einen professionellen Dienstleister zu verlassen. Der Minol-Rauch­warn­melder-Service bietet Sicherheit für alle Bewohner. Einmal im Jahr werden alle Rauch­warn­melder im Gebäude auf Funktion getestet. Verschmutzte Geräte werden gereinigt und defekte Geräte werden ausgetauscht. Nur so ist die Funktionsbereitschaft aller Melder im Gebäude sichergestellt. Nur so besteht die größtmögliche Sicherheit für alle Bewohner. Beim Minol-Rauchwarnmelder-Service wird die jährliche Wartung in einer Checkliste dokumentiert und vom Wohnungseigentümer oder Mieter bestätigt. Im hoffentlich nie eintretenden Schadensfall haben Vermieter und Verwalter so immer den Nachweis, alles in ihrer Macht stehende zum Brandschutz getan zu haben.