Fragen und Antworten zur Heizkostenabrechnung (FAQ)

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Welchen Zweck hat die Heizkostenabrechnung?

Deshalb ist die Abrechnung nach Verbrauch seit 1981 in Deutschland erfolgreich etabliert

Kurz und knapp

Die Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch ist ein Erfolgsmodell für den eigenen Geldbeutel und den Umwelt­schutz. Durch keine andere Maßnahme wird seit Jahrzehnten so viel Energie eingespart wie durch sie. Alle anderen Energiespareffekte erfordern wesentlich aufwändigere bauliche und heiz­technische Eingriffe.

Die in Deutschland bereits 1981 eingeführte Pflicht zur Heizkosten­abrechnung in Mehrfamilien­häusern wird in ihrer Bedeutung gerne unterschätzt. Mieter und Wohnungs­eigentümer sehen die Abrechnung kritisch, wenn eine Nachzahlung herauskommt und weniger kritisch, wenn ein Guthaben ausbezahlt wird. Die wichtigsten Aspekte der Heizkosten­abrechnung sind aber nicht Guthaben und Nachzahlungen, sondern Sparmotivation, Energie­einsparung und Umweltschutz. Lesen Sie hier, weshalb die verbrauchs­gerechte Abrechnung von Heizung und Warmwasser heute wichtiger denn je ist.

Jeder, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt, bekommt wenigstens einmal im Jahr eine Heiz­kosten­abrechnung vom Verwalter oder Vermieter. Die Komplexität ist zugegebener­maßen hoch und durch gesetzliche Vorgaben, Transparenzgebote und Mess­technik nicht für jeden einfach nachzuvollziehen. Die meisten von uns beschäftigen sich nicht mit den Details der Abrechnung und verlassen sich darauf, dass der Messdienst­leister das schon richtiggemacht hat. Erst wenn die Voraus­zahlungen nicht ausreichten, folgt ein kritischer Blick auf das umfangreiche Zahlenwerk.

Kostengerechtigkeit

Befragt man Mieter und Wohnungseigentümer nach dem Zweck der Heizkostenabrechnung, hört man stets, dass es dabei wohl hauptsächlich um Gerechtigkeit in der Kostenverteilung geht. Das findet man in der Regel auch gut so, denn keiner möchte den Heizungsverbrauch des möglicherweise verschwenderischen Nachbarn mitbezahlen. Dieser Eindruck ist richtig, denn durch die Heizkostenabrechnung werden die Gesamtkosten für Heizenergie und Warmwasser gerecht auf die einzelnen Nutzer umgelegt. Jeder zahlt entsprechend seines individuellen Verbrauchsanteils. Dies trägt zur gerechten Verteilung der Kosten bei und verhindert, dass einige Nutzer für den übermäßigen Verbrauch anderer aufkommen müssen.

Kostentransparenz

Die Heizkostenabrechnung ermöglicht es den Nutzern einer Wohnanlage oder eines Gebäudes, ihre individuellen Heizkosten zu kennen. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht es den Einzelnen, ihren Heizverbrauch besser zu kontrollieren und gegebenenfalls Energieeinsparungen vorzunehmen. Weil eine Heizkostenabrechnung aber nur einmal im Jahr erstellt wird, ist den Bewohnern innerhalb des Jahres – speziell innerhalb der Heizperiode – nicht klar, welchen Verbrauch sie unterjährig haben. Seit Januar 2022 fordert die aktuellste Heizkostenverordnung deshalb bei fernauslesbaren Messgeräten sogenannte unterjährige Verbrauchsinformationen. Darin können interessierte Mieter monatlich online nachschauen, wie sich ihr Verbrauch entwickelt und wie sie im Vergleich zu den Nachbarn dastehen.

Mehr zu unterjährige Verbrauchsinformationen mit dem Minol eMonitoring

Anreiz zur Energieeinsparung

Indem die Heiz- und Warmwasserkosten individuell erfasst und abgerechnet werden, schafft die Heiz­kosten­abrechnung den einzigen und damit wichtigsten Anreiz für die Bewohner, ihren Verbrauch zu reduzieren. Nur wenn die Heizkosten transparent sind und direkt mit dem eigenen Verbrauch in Ver­bindung gebracht werden, sind Menschen motiviert, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen und dadurch Kosten zu sparen. Der Anreiz zu sparen ermöglicht bis zu 20 Prozent Energieeinsparung gegenüber einer Pauschalabrechnung. Ohne Verbrauchsmessung würde Wärme und Wasser vergeudet.

Umweltschutz

Daraus ergibt sich der logische Schluss, dass die individuellen Einsparungen durch die Heizkosten­abrech­nung massiv dazu beitragen, den Energieverbrauch insgesamt zu senken. Nur durch bewussten und sparsamen Umgang mit Heizenergie können die Kosten für die eigene Wohnung reduziert werden. Das reduziert gleichzeitig auch den CO₂-Ausstoß und die negativen Umweltauswirkungen übermäßigen Verbrauchs werden quasi nebenbei durch die Heizkostenabrechnung verringert.

Die erste Heizkosten­verordnung von 1981 wurde übrigens aufgrund des damaligen Energie­einsparungs­gesetzes von 1976 erlassen. Schon daran ist erkennbar, dass der erste Gedanke des Gesetzgebers zum Zweck der Heizkostenabrechnung die Energieeinsparung in Gebäuden war. Abrechnungs­gerechtig­keit war ein positiver Nebeneffekt, aber nicht der Hauptgrund.

Vor fast fünfzig Jahren war die Import­abhängigkeit von Öl nach der Energiekrise von 1973 der Hauptgrund für Maßnahmen zur staatlich verordneten Energieeinsparung. Der sogenannte Ölpreisschock führte zu einer starken Verteuerung von Rohöl. Die erstmals aufgetretenen Energieengpässe sind heute zum Dauerzustand geworden, weshalb eine zur Einsparung motivierende Heizkostenabrechnung nach wie vor enorme Bedeutung hat. Dazugekommen ist seit einigen Jahrzehnten die Erkenntnis, dass auch der CO₂-Ausstoss damit reduziert werden kann.

Was ist mit den Wasserkosten?

Das Energie­einsparungs­gesetz und die Heizkosten­verordnung haben von jeher die Einsparung von Wärme­energie im Fokus. Untrennbar damit verbunden sind jedoch auch die Kosten der Versorgung mit Kalt­wasser, das entweder kalt oder erwärmt verbraucht wird. Die Verbrauchsmessung für Wasser hat eine zunehmende Bedeutung, weil extreme Wetter­bedingungen vielerorts zumindest für saisonalen Wasser­mangel sorgen, der sich in teilweise drastischen Erhöhungen der Frischwasser- und Ab­wasser­kosten zeigt. Bei bewusstem Umgang sind auch beim Wasser­verbrauch Ein­sparungen möglich und jeder sollte an der Reduzierung des persönlichen Wasser­verbrauchs interessiert sein. Die heutzutage übliche Messung des Wasserverbrauchs zahlt sich für den Einzelnen und die Gemeinschaft ebenso aus wie die Heizkosten­ab­rech­nung.

Ist wirklich jede zweite Heizkostenabrechnung falsch?

So zumindest titeln Mietervereine gerne in Artikeln und Postings. Das klingt schrecklich und schränkt das Vertrauen von Mietern gegenüber Vermieter und Mess­dienst­leister erstmal ziemlich ein. Dabei ist die Feststellung wahr­schein­lich nicht mal falsch, aber eben im falschen Kontext angewendet. Beim Mieter­verein landen die Abrechnungen der Mit­glieder zur Prüfung, die auffällig sind. Das sind fast immer Abrechnungen mit Nachforderungen. Von dieser geringen Zahl ungewöhnlicher Abrechnungen, von einer ebenfalls geringen Zahl an Mit­gliedern, lässt sich natürlich der Schluss ziehen, dass dabei jede zweite Abrechnung einen Fehler aufweist. Daraus aber zu schließen, dass generell jede zweite Heizkosten­abrechnung falsch wäre und dass der Fehler immer zulasten des Mieters geht, dessen Abrechnung geprüft wurde, ist eine reißerische Schluss­folgerung, die statistisch nicht haltbar ist. Minol führt seit Jahrzehnten Statistiken über notwendige Abrechnungs­wiederholungen wegen vorhergehenden Fehlern. Die Quote liegt dabei regelmäßig stabil unter zwei Prozent. Genauer hinzusehen lohnt sich immer, aber die Fehler­wahr­scheinlich­keit ist gering.

Connect Funksystem von Minol
Beispiel für eine funkbasierte Verbrauchserfassung von Wärme und Wasser mit dem Connect Funksystem von Minol.