Empfehlungen für Vorauszahlung

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Empfehlungen für Vorauszahlungen

Vermeiden Sie Ärger durch Nachzahlungen auf die Heizkostenabrechnung

Wohnungsverwalter und Vermieter können (§ 556 BGB) und sollten angemessene Abschläge auf die zu erwartende Heizkostenabrechnung mit ihren Wohnungseigentümern und Mietern vereinbaren, damit einerseits die laufenden Energiebezüge damit bezahlt werden können und um andererseits unangenehme Nachzahlungen mit der Schlussabrechnung zu vermeiden. Mit ausreichenden Vorauszahlungen können zudem unnötige Reklamationen über Nachzahlungen vermieden werden, die niemand mag und nur selten erwartet. Die meisten Wohnungseigentümer und Mieter zahlen lieber monatlich etwas mehr, als mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung leisten zu müssen.

Die Höhe einer Heizkostenabrechnung hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Dazu zählen insbesondere die Lage der Wohnung im Gebäude, der Zustand der Heizanlage und die Größe der Wohnung. Welche Kosten zu bezahlen sind, wird auch vom Heizmedium und den dafür zu bezahlenden Energiepreisen beeinflusst. Nicht zuletzt ist es das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner selbst, das zu großen Unterschieden in der Abrechnung führt. Brunata Minol möchte Ihnen die Berechnung der Vorauszahlungen erleichtern, falls Sie bisher noch keine Abrechnungen nach Verbrauch erstellt haben und deshalb noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Suchen Sie bitte in den Tabellen die Bedingungen heraus, die am besten zu der Wohnung passen, für die Sie eine Vorauszahlungsempfehlung brauchen. Das Ergebnis zeigt die empfohlene Vorauszahlung in Euro je Monat für die Wohnung. In diesen Pauschalen für Vorauszahlungen sind individuelle Verbrauchsgewohnheiten nicht zu berücksichtigen. Diese stellen sich frühestens nach der ersten verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung heraus. Höhere Nachzahlungen oder Guthaben sind deshalb durchaus möglich. Passen Sie bitte nach der nächsten effektiven Verbrauchsabrechnung die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten an. Nach § 556 des Mietrechts im BGB dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden, können dann aber nach der Abrechnungserstellung auf eine angemessene Höhe angepasst werden (§ 560 BGB). Die Empfehlungen in den folgenden Tabellen dürfen nur für die Festlegung von Vorauszahlungen verwendet werden. Eine Schlussabrechnung darf damit nicht erstellt werden. Dafür ist ausschließlich die Heizkostenabrechnung nach Verbrauch zu verwenden.

Vereinbaren Sie als Vermieter unbedingt die Zahlung von monatlichen Vorauszahlungen im Mietvertrag. Ihre Mieter haben sonst das Recht, Vorauszahlungen zu verweigern. Das bedeutet zwar eine hohe Zahlung zum Jahresende und dient niemandem, ist aber in der Rechtsprechung so entschieden worden (Beispiel: Amtsgericht Daun, Az. 3 C 240/99, WM 99, 434).

Empfehlung: Die Entwicklung der Energiepreise war in den letzten Jahren kaum vorhersehbar. Es gab immer wieder Perioden mit enormen Preissteigerungen, gefolgt von kurzen Phasen der Erholung. Alle Prognosen gehen jedoch davon aus, dass sich die Energiepreise auf hohem Niveau halten werden und langfristig über ein Euro je Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Gas bezahlt werden muss. Sollte sich eine unverhoffte extrem hohe Preissteigerung oder -senkung ergeben, sind die in diesen Tabellen genannten Empfehlungen entsprechend herauf- bzw. herabzusetzen.

Alternative: Heizkostenprognose mit Vorauszahlungsrechner


Vorauszahlungstabellen

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage nach 2002 erstellt

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 14 21 28 35 43 50 57 64 71 78 85
Wohnung im Erdgeschoss 16 24 33 41 49 57 65 73 82 90 98
Wohnung im Dachgeschoss 18 28 37 46 55 65 74 83 92 102 111
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage zwischen 1982 bis 2002 erstellt oder nach 1982 modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 18 27 35 44 53 62 71 80 89 98 106
Wohnung im Erdgeschoss 20 31 41 51 61 71 82 92 102 112 122
Wohnung im Dachgeschoss 23 35 46 58 69 81 92 104 115 127 138
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage vor 1982 erstellt und nicht modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 21 32 43 53 64 75 85 96 106 117 128
Wohnung im Erdgeschoss 24 37 49 61 73 86 98 110 122 135 147
Wohnung im Dachgeschoss 28 42 55 69 83 97 111 125 138 152 166
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage nach 2002 erstellt

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 20 30 40 50 60 70 80 89 99 109 119
Wohnung im Erdgeschoss 23 34 46 57 69 80 91 103 114 126 137
Wohnung im Dachgeschoss 26 39 52 65 78 90 103 116 129 142 155
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage zw. 1982 bis 2002 erstellt od. nach 1982 modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 25 37 50 62 75 87 99 112 124 137 149
Wohnung im Erdgeschoss 29 43 57 71 86 100 114 129 143 157 171
Wohnung im Dachgeschoss 32 48 65 81 97 113 129 145 161 178 194
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage vor 1982 erstellt und nicht modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 30 45 60 75 89 104 119 134 149 164 179
Wohnung im Erdgeschoss 34 51 69 86 103 120 137 154 171 189 206
Wohnung im Dachgeschoss 39 58 78 97 116 136 155 174 194 213 233
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat