Empfehlungen für Vorauszahlung

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Empfehlungen für Vorauszahlungen

Vermeiden Sie Ärger durch Nachzahlungen auf die Heizkostenabrechnung

Wohnungsverwalter und Vermieter können (§ 556 BGB) und sollten angemessene Abschläge auf die zu erwartende Heizkostenabrechnung mit ihren Wohnungseigentümern und Mietern vereinbaren, damit einerseits die laufenden Energiebezüge damit bezahlt werden können und um andererseits unangenehme Nachzahlungen mit der Schlussabrechnung zu vermeiden. Mit ausreichenden Vorauszahlungen können zudem unnötige Reklamationen über Nachzahlungen vermieden werden, die niemand mag und nur selten erwartet. Die meisten Wohnungseigentümer und Mieter zahlen lieber monatlich etwas mehr, als mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung leisten zu müssen.

Die Höhe einer Heizkostenabrechnung hängt von vielen Einflussfaktoren ab. Dazu zählen insbesondere die Lage der Wohnung im Gebäude, der Zustand der Heizanlage und die Größe der Wohnung. Welche Kosten zu bezahlen sind, wird auch vom Heizmedium und den dafür zu bezahlenden Energiepreisen beeinflusst. Nicht zuletzt ist es das individuelle Verbrauchsverhalten der Bewohner selbst, das zu großen Unterschieden in der Abrechnung führt. Brunata Minol möchte Ihnen die Berechnung der Vorauszahlungen erleichtern, falls Sie bisher noch keine Abrechnungen nach Verbrauch erstellt haben und deshalb noch keine Erfahrungswerte vorliegen.

Suchen Sie bitte in den Tabellen die Bedingungen heraus, die am besten zu der Wohnung passen, für die Sie eine Vorauszahlungsempfehlung brauchen. Das Ergebnis zeigt die empfohlene Vorauszahlung in Euro je Monat für die Wohnung. In diesen Pauschalen für Vorauszahlungen sind individuelle Verbrauchsgewohnheiten nicht zu berücksichtigen. Diese stellen sich frühestens nach der ersten verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung heraus. Höhere Nachzahlungen oder Guthaben sind deshalb durchaus möglich. Passen Sie bitte nach der nächsten effektiven Verbrauchsabrechnung die Vorauszahlungen an die tatsächlichen Gegebenheiten an. Nach § 556 des Mietrechts im BGB dürfen Vorauszahlungen für Betriebskosten nur in angemessener Höhe vereinbart werden, können dann aber nach der Abrechnungserstellung auf eine angemessene Höhe angepasst werden (§ 560 BGB). Die Empfehlungen in den folgenden Tabellen dürfen nur für die Festlegung von Vorauszahlungen verwendet werden. Eine Schlussabrechnung darf damit nicht erstellt werden. Dafür ist ausschließlich die Heizkostenabrechnung nach Verbrauch zu verwenden.

Vereinbaren Sie als Vermieter unbedingt die Zahlung von monatlichen Vorauszahlungen im Mietvertrag. Ihre Mieter haben sonst das Recht, Vorauszahlungen zu verweigern. Das bedeutet zwar eine hohe Zahlung zum Jahresende und dient niemandem, ist aber in der Rechtsprechung so entschieden worden (Beispiel: Amtsgericht Daun, Az. 3 C 240/99, WM 99, 434).

Empfehlung: Die Entwicklung der Energiepreise war in den letzten Jahren kaum vorhersehbar. Es gab immer wieder Perioden mit enormen Preissteigerungen, gefolgt von kurzen Phasen der Erholung. Alle Prognosen gehen jedoch davon aus, dass sich die Energiepreise auf hohem Niveau halten werden und langfristig über ein Euro je Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Gas bezahlt werden muss. Sollte sich eine unverhoffte extrem hohe Preissteigerung oder -senkung ergeben, sind die in diesen Tabellen genannten Empfehlungen entsprechend herauf- bzw. herabzusetzen.

Alternative: Heizkostenprognose mit Vorauszahlungsrechner


Vorauszahlungstabellen

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage nach 2002 erstellt

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 10 16 21 26 31 36 42 47 52 57 62
Wohnung im Erdgeschoss 12 18 24 30 36 42 48 54 60 66 72
Wohnung im Dachgeschoss 14 20 27 34 41 47 54 61 68 74 81
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage zwischen 1982 bis 2002 erstellt oder nach 1982 modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 17 26 35 44 52 61 70 78 87 96 105
Wohnung im Erdgeschoss 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung im Dachgeschoss 23 34 45 57 68 79 91 102 113 125 136
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Nur Heizung - Gebäude und Heizanlage vor 1982 erstellt und nicht modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 24 36 48 60 72 84 96 108 120 132 144
Wohnung im Erdgeschoss 28 41 55 69 83 97 111 124 138 152 166
Wohnung im Dachgeschoss 31 47 62 78 94 109 125 141 156 172 187
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage nach 2002 erstellt

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 16 24 32 39 47 55 63 71 79 87 95
Wohnung im Erdgeschoss 18 27 36 45 54 63 72 82 91 100 109
Wohnung im Dachgeschoss 20 31 41 51 61 72 82 92 102 113 123
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage zw. 1982 bis 2002 erstellt od. nach 1982 modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 23 34 45 57 68 80 91 102 114 125 136
Wohnung im Erdgeschoss 26 39 52 65 78 92 105 118 131 144 157
Wohnung im Dachgeschoss 30 44 59 74 89 103 118 133 148 163 177
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat

Heizung und Warmwasser - Gebäude und Heizanlage vor 1982 erstellt und nicht modernisiert

Wohnfläche in m² 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120
Wohnung in Mittellage 29 44 59 73 88 102 117 132 146 161 176
Wohnung im Erdgeschoss 34 51 67 84 101 118 135 152 168 185 202
Wohnung im Dachgeschoss 38 57 76 95 114 133 152 171 190 209 228
  Vorauszahlungsempfehlung in € pro Monat