Brunata Minol informiert
Interoperabilität von Erfassungsgeräten zur Verbrauchserfassung
So erfüllt Minol die Vorgabe der Heizkostenverordnung zum einfachen Wechsel des Messdienstleisters
Kurz und knapp
Bei einem Anbieterwechsel werden dem neuen Messdienstleister die Verbrauchswerte der vorhandenen Geräte über die LoRaWAN-Funktechnologie zur Verfügung gestellt.
In § 5 „Ausstattung zur Verbrauchserfassung“ der neuesten Heizkostenverordnung wird in Absatz 5 diese Anforderung gestellt: „Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel sind und dabei den Stand der Technik einhalten. Die Interoperabilität ist in der Weise zu gewährleisten, dass im Fall der Übernahme der Ablesung durch eine andere Person diese die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung selbst fernablesen kann. Das Schlüsselmaterial der fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung ist dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen."
Vereinfacht ausgedrückt, muss gewährleistet sein, dass ein Vermieter oder Verwalter beim Wechsel des Messdienstleisters nicht auch die verwendeten Messgeräte austauschen muss. Bisherige Systeme aller Hersteller, vor allem Heizkostenverteiler, waren nicht dafür vorgesehen. Wasser,- Wärme- und Kältezähler waren dagegen schon immer interoperabel, so dass es dafür keine neuen Maßnahmen ergriffen werden mussten.
Minol Funk-Heizkostenverteiler sind von jedem Messdienstleister ablesbar
Bei der Verwendung des Minol Connect Funksystems – und nur das wird seit Inkrafttreten den neuen Heizkostenverordnung von Minol bei seinen Kunden eingesetzt – ist die Interoperabilität von Haus aus gewährleistet. In Connect Erfassungsgeräten von Minol werrden LoRaWAN-Funkmodule zur Fernübertragung der Messwerte verwendet. Die LoRaWAN-Funktechnologie ist ein internationaler und offener Industriestandard, der auch bei der International Telecommunication Union (ITU) als Standard-Kommunikationstechnologie gelistet ist.
Schon heute gibt es unzählige Anbieter von LoRaWAN-fähige Messgeräten, Sensoren und Gateways, so dass erforderliche Hardware von unterschiedlichen Herstellern frei bezogen und genutzt werden kann. Geräte nach LoRaWAN-Standard können von unterschiedlichen Herstellern in einem gemeinsamen System betrieben werden. Ein Wechsel von Geräten aus dem Minol Connect System in LoRaWAN-Systeme anderer Anbieter und umgekehrt ist möglich.
IoT Gateways ermöglichen interoperablen Betrieb
Die Schnittstelle zum Backend wird durch IoT gateways gebildet. Dieses Gateway wird nach der technischen Richtlinie BSI TR-03109 Technische Vorgaben für intelligente Messsysteme und deren sicherer Betrieb als Submetereinheit (kurz SME) definiert, um die sichere und interoperable Fernauslesung von Submetering Systemen über ein intelligentes Messsystem (iMSys) bzw. Smart Meter Gateway (SMGW) zu ermöglichen. Minol Gateways können mit einem intelligenten Messsystem kommunizieren. Um eine direkte physische Nähe zum intelligenten Messsystem herzustellen wird eine Submetereinheit montiert, die der Bauform eines Smart Meter Gateway ähnelt und somit zum Bestandteil eines intelligenten Messsystems wird.
Quelle: www.minol.de/interoperabilitaet.html - Stand vom: 07.10.2024