Energieausweise

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Plädoyer für verbrauchsbasierte Energieausweise

Angaben in verbrauchsbasierten Energieausweisen sind meistens praxisnäher als die aufwendig in Bedarfsausweisen errechneten

Die Frage, welcher Energieausweis besser ist - der bedarfsbasierte oder der verbrauchsbasierte - hängt davon ab, wen man fragt. Ein Bausachverständiger wird immer dafür plädieren, dass eine akkurate Vermessung des Gebäudes und eine darauf basierende Berechnung des Energiekennwerts die einzig wahre Methode ist. Das entspricht seiner Erfahrungswelt und dient schließlich auch seinem Broterwerb. Ein Wohnungsverwalter oder Vermieter dagegen weiß, dass zwischen berechneten Energiekennwerten und in der Praxis tatsächlich vorhandenen Kennwerten oftmals riesige Unterschiede bestehen. Meistens sind die Bewohner nämlich sparsamer im Heizungsverbrauch, als es die bedarfsbasierten Kennwerte erkennen lassen.

Schon seit 2007 sind bei Neuvermietung bzw. Verkauf einer Wohnung Energieausweise vorgeschriebenen. Damit soll potenziellen Käufern bzw. Mietern einer Wohnung gezeigt werden, ob das Gebäude viel Wärmeenergie verbraucht oder ob eher niedrige Heizkosten zu erwarten sind. Ein Gutachten des Instituts für Städtebau, Wohnungswesen und Bausparwesen hat nun ergeben, dass die Angaben in verbrauchsbasierten Energieausweisen praxisnäher sind als die aufwendig in Bedarfsausweisen errechneten. 71 % aller bedarfsbasierten Energieausweise zeigen fehlerhafte Werte an. Meisten wurde der Energiebedarf des Gebäudes zu hoch berechnet.

Energieausweis

Bessere Ergebnisse liefern Energieausweise, die auf gemessenen Verbrauchswerten von drei Abrechnungsperioden basieren. Das Gutachten empfiehlt der Regierung in einer Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Wiedereinführung der Wahlfreiheit, wie es sie zwischen 2007 und 2009 schon mal gab. Gebäudeeigentümer sollen selbst wählen dürfen, ob sie einen teuren bedarfsbasierten Energieausweis erstellen lassen oder ob es nicht der recht preiswerte verbrauchsbasierte Energieausweis tut. Angesichts der unabhängig bestätigten besseren Qualität von verbrauchsbasierten Energieausweisen ist das eigentlich selbstverständlich. Alle nachfolgenden Versionen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ließen dann auch weiterhin verbrauchsbasierte Energieausweise ergänzend zu bedarfsbasierten Energieausweisen zu.

Die Gesetzgebung zum Energieausweis wurde inzwischen mehrfach angepasst und in Teilen geändert. Die Wahlfreiheit für den Energieausweis ist dabei für Gebäude ab fünf Wohnungen weitgehend erhalten geblieben. Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften können also nach wie vor zwischen verbrauchsbasiert und bedarfsbasiert erstellten Energieausweise wählen.

Mehr zu Energieausweisen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Online-Publikation, Nr. 01/2011 - Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007