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Warmwasserabrechnung im Wandel

Wie erklären sich die Differenzen der Warmwasseranteile an den Gesamtkosten zwischen klassischer Formelabtrennung und neuer Wärmemessung?

Zur Erfassung des Warmwasser-Energieanteils am Gesamtenergieverbrauch schreibt die Heizkostenverordnung seit 2014 die Installation eines Wärmezählers vor. Nach der ersten Abrechnung mit dem neuen Warmwasser-Wärmezähler zeigt sich häufig ein scheinbar unerklärlicher Unterschied zur früheren Formelabtrennung. Der Warmwasseranteil ist entweder höher oder niedriger als zuvor, aber nahezu nie identisch.

Bis 2013 wurde der Wärmeverbrauch für die Warmwasserbereitung in den meisten Fällen gemäß der Formelabtrennung der Heizkostenverordnung berechnet. Dabei wurde durch die Volumenmessung der aufbereiteten Warmwassermenge, ergänzt um die Warmwassertemperatur und einen angenommenen Wirkungsgrad für die Warmwasserbereitung, die benötigte Energiemenge approximiert. Diese Formelabtrennung mit ihren bekannten Ungenauigkeiten und Pauschalierungen blieb über 30 Jahre lang bestehen und wurde sowohl rechtlich als auch fachlich akzeptiert, da sie als hinreichend genau und kostengünstig galt.

Höhere Anforderungen der Verordnung

Seit 2014 muss der Wärmeverbrauch für die Warmwasserbereitung durch einen Wärmezähler gemessen werden und darf nicht mehr anhand der Formel näherungsweise berechnet werden. Die Begründung des Gesetzgebers lautet sinngemäß: „Während der Heizungsverbrauch über die Jahre durch verbesserte Isolierungen in Neu- und modernisierten Altbauten stetig abnimmt, bleibt der Warmwasserverbrauch unverändert. Der relative Anteil der Warmwasserkosten am Gesamtverbrauch nimmt somit kontinuierlich zu und gewinnt an Bedeutung. Daher ist es erforderlich, die für die Warmwasserbereitung bereitgestellte Wärme direkt zu messen. Die bisherige Methode der Messung der Warmwassermenge genügt nicht mehr.“

Minol Prinzipskizze Wärmezähler für Warmwasser (nur Zähler für Warmwasser)
Die Pflichtausstattung gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung umfasst mindestens einen Wärmezähler für den Versorgungskreis Warmwasser.
Minol Prinzipskizze Wärmezähler für Warmwasser (mit Zähler für Heizung)
Eine messtechnisch präzisere, jedoch nicht verpflichtende Option zur Ausstattung von Wärmemessgeräten besteht in der zusätzlichen Installation eines Wärmezählers für die Raumwärmeversorgung des Gebäudes. Durch das Verhältnis der Zähler lässt sich der jeweilige Anteil für Heizung und Warmwasser bestimmen.

Formelabtrennung enthält Mittelwerte

Die Feststellung unterschiedlicher Wärmeanteile für die Warmwasserbereitung nach dem Einbau eines Wärmezählers ist eine zwangsläufige Konsequenz der verschiedenen Methoden. Ein genauerer Blick auf die einzelnen Faktoren der Warmwasserabtrennungsformel verdeutlicht die möglichen Abweichungen von den tatsächlichen Gegebenheiten eines Gebäudes.

Minol-informiert-Formelabtrennung enthält Mittelwerte

Was bedeutet der Buchstabe “K” in der Gleichung der Heizkostenverordnung?

Zur Angabe von Temperaturdifferenzen werden nicht Grad Celsius, sondern Kelvin mit dem Einheitenzeichen “K” verwendet. 60 °C minus 10 °C ergeben deshalb nicht 50 °C, sondern 50 K.

  • 2,5 bedeutet, dass zur Erwärmung eines Kubikmeters (m³) Wasser um ein Kelvin (K) 2,5 Kilowattstunden (kWh) Wärmeenergie (Q) benötigt werden. Der Faktor 2,5 wurde mit einem angenommenen Wirkungsgrad für die Warmwasserbereitung bestimmt. In der Praxis weichen die tatsächlichen Wirkungsgrade von diesem Mittelwert ab.

  • V steht für das Volumen des erwärmten Warmwassers in Kubikmetern, entweder durch einen Kaltwasserzähler im Boilerzulauf oder durch die Summe aller Wohnungswasserzähler gemessen. Angesichts durchschnittlicher Messdifferenzen von 10-20 % zwischen Haupt- und Unterzählern ist auch hier von einer gewissen Ungenauigkeit auszugehen.

  • tw ist die gemessene oder geschätzte Warmwassertemperatur am Boilerausgang. Diese liegt typischerweise bei 60 °C. Abweichungen sind im Jahresverlauf möglich.

  • 10 °C ist die angenommene mittlere Temperatur des Frischwassers aus der Leitung des Versorgers. Auch das ist eine Schätzung, die durchaus abweichen kann.

Alle Unwägbarkeiten zusammengenommen bewirken, dass mit der Formelabtrennung für Warmwasser nur näherungsweise der Energieanteil für Warmwasser bestimmt wurde. Mit dem Einbau eines Wärmezählers für Warmwasser wird dagegen gemessen, welche Wärmemenge zur Warmwasserbereitung aufgewendet wird.

Wärmemessung ist zuverlässiger

Die Wärmemessung ist immer der vormals üblichen Formelabtrennung vorzuziehen. So hat es der Gesetzgeber in der letzten Heizkostenverordnung bestimmt.

Abweichungen zwischen der Wärmemessung und der Formelabtrennung sind systembedingt unvermeidbar und durch die Vielzahl von Annahmen bei der Formelabtrennung erklärlich.

Es gibt keine generelle Tendenz, nach der bei Einführung einer Wärmemessung für Warmwasser der Warmwasseranteil immer höher oder niedriger als vorher ist. Das hängt davon ab, wie nah die Annahmen der Formelabtrennung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der jeweiligen Heizanlage übereinstimmen. Im besten Fall gibt es nur geringe Unterschiede. Sicher ist nur, dass die Wärmemessung die gesetzlich vorgegebene und fachlich richtige Methode ist.

Wärmezähler einsetzen oder nicht?

Der Verzicht auf den Einbau eines Wärmezählers zur Warmwasserbereitung ist nur möglich, wenn die Messung der Wärmemenge einen unzumutbar hohen Aufwand verursachen würde (Heizkostenverordnung § 9 Abs. 2).

  • Ein unzumutbar hoher Aufwand kann vorliegen, wenn bei einem Kompaktheizkessel, der Warmwasser und Heizwärme in einer bauartzugelassenen Einheit erzeugt, eine Öffnung der Einheit notwendig wird. Das betrifft in der Regel nur sehr kleine Heizanlagen bis zum Dreifamilienhaus.
  • Zumutbar ist der Aufwand, wenn ein Wärmezähler in typischer Weise und ohne größere bauliche Maßnahmen durch einen Fachhandwerker eingesetzt werden kann.

Wenn kein Wärmezähler vorhanden ist, sind weiterhin rechnerische Verfahren zur Ermittlung der Energiemenge für Warmwasser aus der Warmwassermenge zulässig (§ 9 Abs. 3).

Wärmezähler richtig eingebaut?

Treten erhebliche Abweichungen in den Anzeigen der Wärmemessung im Vergleich zur vorherigen Formelabtrennung auf, lässt dies auf mögliche Probleme schließen. Die Ursachen können vielfältig sein, jedoch lassen sie sich in folgende Bereiche eingrenzen:

  • Wurde der Wärmezähler rechtzeitig installiert und hat er die gesamte Abrechnungsperiode erfasst?

  • Liegt eine Unterstützung der Trinkwassererwärmung durch eine Solaranlage vor? Dies sollte gemäß der Richtlinie VDI 2077 berücksichtigt werden.

  • Wurde der Wärmezähler korrekt installiert? Bei unerklärlichen Minderanzeigen sollte die Montage vom Fachhandwerker überprüft werden.

  • Wurde der geeignete Wärmezähler verwendet? Bei unerklärlichen Messergebnissen sollte die Montage vom Fachhandwerker überprüft werden.

  • Funktioniert der Betrieb des Warmwasserkreislaufs fehlerfrei, oder führen undichte Rückflussverhinderer, wie z. B. Rückschlagklappen, zu Fehlströmungen und somit zu überhöhten Messungen? Bei unerklärlichen Messergebnissen sollte die Funktion der Rückflussverhinderer vom Fachhandwerker überprüft werden.

Auswirkungen auf die Abrechnungsgenauigkeit

Die Ermittlung der Wärmemenge für die Warmwasserbereitung hat den Zweck, die Aufteilung der Gesamtkosten der Heizanlage so genau wie möglich auf die Bereiche Heizung und Warmwasser vorzunehmen. Eine geringe Warmwasserabtrennung hat höhere Heizkosten zur Folge, eine höhere Warmwasserabtrennung umgekehrt entsprechend geringeren Heizkosten. An den zu verteilenden Gesamtkosten der zentralen Heizanlage ändert sich dadurch nichts. Abweichungen haben eine ungleiche Verteilung auf Heizung und Warmwasser zur Folge. Drastische Ungerechtigkeit für einen einzelnen Wohnungseigentümer oder Mieter sind nicht zu befürchten.