Brunata Minol informiert
Einbau von Temperaturfühlern bei Wärme- und Kältezählern
Fachhandwerkern und Planern ist zu empfehlen, nur direkttauchende Temperaturfühler zu verwenden
Mit der Verabschiedung des am 7. Februar 2007 in Kraft getretenen Eichgesetzes ist bei Neuinstallationen von Wärmezählern, die gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie (MID) zugelassen werden, der Einbau von Temperaturfühlern in Rohrleitungen nur noch direkttauchend zugelassen. Kältezähler sind nicht nach MID, sondern national zugelassen und hier gilt ohne Ausnahme seit 2007 die Vorschrift, dass der Einbau von Temperaturfühlern nur direkttauchend erfolgen darf. Brunata Minol schließt sich diesen Vorgaben unbedingt an und empfiehlt bei neuen Wärmezähler-Installationen generell direkttauchende Fühler einzusetzen.
Wichtig für Fachhandwerker
Bei Erstellung der Heizungsanlage ist das Fabrikat des Zählers in der Regel noch nicht festgelegt. Daher muss eine Installation ausgeführt werden, die sowohl für die MID-Zähler als auch für Altzähler tauglich ist. Wenn erst nach der Auslieferung der Wärmezähler auf der Baustelle festgestellt wird, dass es sich um ein Produkt mit MID-Zulassung handelt, entstehen erhebliche Änderungskosten, da dann falsch vorgerüstete Tauchhülsen gegen Kugelhähne mit Anschluss für direkttauchende Fühler ausgetauscht werden müssen. Viele Monteure werden einen Wärmezähler mit MID-Zulassung nicht ohne weiteres von einer Altzulassung unterscheiden können. Bei einer Vorrüstung für direkttauchenden Fühler ist problemlos auch ein Einbau eines Wärmezählers mit alter Zulassung möglich. Somit können teure Fehler erst gar nicht entstehen.
Fachhandwerker sind deshalb gut beraten, bei der Erstellung einer Heizungsanlage diese so vorzurüsten, dass eine Messausstattung entsprechend der neuesten gesetzlichen Grundlagen erfolgen kann. Wenn der Gebäudeeigentümer einen Kältezähler oder einen Wärmezähler mit einer Zulassung nach MID, aufgrund fehlender Vorrüstung nicht einbauen kann, wird er die Übernahme von Mehrkosten für den Umbau der Anlage in Frage stellen.
Wichtig für Planer
Für eine freie Entscheidung des Eigentümers bei der Anmietung von Wärmezählern ist eine fabrikatsneutrale Vorplanung erforderlich. Eine Vorrüstung mit herstellerspezifischen Tauchhülsen wird hier keine Akzeptanz mehr finden. Vom Planer wird gefordert, den aktuellen technischen Stand neutral auszuschreiben und keine Lösungen für nur mit einer Übergangsfrist versehenen Messgeräte zu schaffen, wenn er eine Heizungsanlage konzipiert, die eine Nutzung von über 40 Jahre erfahren soll. Seit 2012 gelten zur Planung von Heizanlagen die Bestimmungen der Technischen Richtlinien der PTB K9 2.2.2 Einbaustelle der Temperaturfühlerpaare, welche den direkttauchenden Einbau von Fühlern in Rohrleitungen fordern.
Bei speziellen Heizsystemen wie Einrohrheizungen, Fußbodenheizungen und Lüftungsanlagen, sowie bei den meisten Kältekreisläufen treten systembedingt kleinste Temperaturdifferenzen auf, die sicherer und besser mit direkttauchenden Fühlern erfasst werden. Damit Installationssysteme nicht differenziert je nach Heizungssystem ausgesucht werden müssen, ist es eine wesentliche Vereinfachung, nur noch direkttauchende Fühler für diese Größen auszuschreiben. Der Kostenaufwand für die Installation eines Kugelhahns mit einer Bohrung für einen direkttauchenden Fühler ist der Gleiche, wie der zur Installation einer Absperrung und eines T-Stückes mit Tauchhülse. Somit ist diese einheitlich bessere Vorrüstung der Messstellen auch kein wirtschaftliches Problem. Da bei direkttauchendem Einbau der Fühler immer mit der richtigen Tauchtiefe eingebaut ist, ist diese Einbauart zudem eine Vereinfachung für die Prüfung bei der technischen Abnahme des Wärme- bzw. Kältezählers.
Wichtig für Gebäudeeigentümer
Die Installation von direkttauchenden Fühlern stellt eine fabrikatsneutrale Vorrüstung dar. Bei der Verhandlung über die Anmietung oder Kauf von Wärme- oder Kältezählern sind Sie als Eigentümer an keine Vorentscheidung seitens des Planers oder Heizungsbauers für ein Fabrikat gebunden, sondern können jeweils die für Ihre Anlage optimale Wärmezählerkonstruktion einsetzen, ohne Umbauten am Rohrnetz tätigen zu müssen. Für den weiteren Betrieb der Immobilie ist die bei vielen Systemen höhere Messgenauigkeit der direkt tauchenden Fühler positiv, da Fehlmessungen und dadurch verursachte nicht rechtssichere Abrechnungen vermieden werden. Da in mehreren europäischen Ländern nur noch Geräte mit MID-Zulassung bestellt werden, wird bis 2016 die Produktion aller Hersteller ganz auf diese Zulassungsart umgestellt. Die technische Richtlinie PTB K9 fordert seit 2012 die Inbetriebnahme, bei welcher der korrekt Einbau und Betrieb von Wärme- und Kältezählern protokolliert wird.
Warum nur noch direkttauchende Fühler?
Die Änderung der Eichordnung wurde herbeigeführt, da direkttauchende Fühler eindeutig die bessere technische Lösung sind. Die Vertreter der Eichbehörden und der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Arbeitsausschuss Wärmezähler haben daher in ihrer Sitzung am 18. April 2007 die Empfehlungen dieser Leitlinien als richtungsweisend begrüßt. Da für Wohnungswirtschaft, Handwerk und Planer die Vorrüstung für direkttauchende Fühler technisch sinnvoll und wirtschaftlich vorteilhaft ist, empfiehlt Brunata Minol bei Neuinstallationen nur noch die Vorrüstung für direkttauchende Fühler vorzunehmen. Weiterhin fordert die technische Richtlinie der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) TR K8 - Auswahl und Einbau von Temperaturfühlern für Messgeräte thermischer Energie (Wärme - und Kältezähler) - den direkttauchenden Fühlereinbau in Rohrleitung.
Quelle: www.minol.de/einbau-temperaturfuehler.html - Stand vom: 12.12.2024