Heizkostenaufteilung bei Solaranlagen

Brunata Minol informiert

Messen und Abrechnen mit Solaranlagen

Wie können Betreiber von Solaranlagen deren Betriebskosten rechtssicher unter den Nutzern verteilen?

Seit 31.12.2013 ist nach den Vorgaben der Heiz­kosten­ver­ordnung der Heiz­energie­eintrag zur Erwärmung von Trink­wasser im Stand­ard­fall mit einem Wärmezähler zu erfassen. Prin­zi­piell gilt diese Regelung uneingeschränkt auch für Ge­bäude, die zusätzlich zur kon­ven­tio­nellen Heiz­anlage über eine solare Heizungs­unter­stützung ver­fügen.

Fall 1: Wärmezähler erfasst nur Wärme für Warmwasser aus der konventionellen Heizanlage

Ideal sind Anlagen­konzepte, in denen der Heiz­energie­eintrag zur Trink­wasser­er­wärmung aus einem konventionellen Heiz­kessel oder Fern­wärme­an­schluss direkt über einen Wärme­zähler gemessen wird. Der Kosten­anteil zur Erwärmung des Trink­wassers aus der zentralen Heizanlage ist damit einwandfrei feststellbar. Solare Wärme­gewinne werden typischer­weise nicht über Wärmezähler im Heiz­kreis zur Warm­wasser­bereitung erfasst. Das ist auch richtig so, denn nach den Vor­gaben der Heiz­kosten­verordnung dürfen „die Kosten der verbrauchten Brenn­stoffe“ umgelegt werden, nicht aber solare Wärmegewinne. Thermische Solaranlagen reduzieren den Heiz­energie­verbrauch aus der konventionellen Heiz­anlage. Die Ab­rechnung ist einfach und erfordert keine besonderen zusätzlichen Messungen oder Auf­wendungen.

Generell sind Anlagen­konzepte, bei denen der Heiz­energie­anteil zur Trink­wasser­erwärmung über geeichte Wärme­zähler möglich ist, unbedingt zu favorisieren. Das ist der bewährte und einfachste Weg. Die dafür erforderlichen Messstrecken zum Wärmezählereinbau sind vom Fachplaner mit Einbau­ort und An­ordnung der Temperatur­mess­stellen vorzugeben.

Fall 2: Wärmezähler erfasst Wärme für Warmwasser aus der konventionellen Heizanlage durchmischt mit Wärme aus der Solaranlage

Aufwendiger wird es, wenn sich die Wärme­energie aus der konventionellen Heiz­anlage mit einem solaren Energie­eintrag durchmischt und nicht separat gemessen werden kann. Für solche Fälle werden in der VDI 2077 Blatt 3.3 „Kostenaufteilung bei Solaranlagen“ besondere Anlagenschemen mit entsprechenden Mess­aus­stattungen und Berechnungs­methoden beschrieben.

Die Verantwortung dafür, das eigene solar unter­stützte Anlagen­system zu kennen und einem Abrechnungs­unternehmen alle erforderlichen Angaben zur Fest­legung der passenden Abrechnungsmethode vorzugeben, liegt beim Gebäudeeigentümer. Prinzipiell gibt zwei Möglich­keiten, eine Ab­rechnung vorzubereiten:

A: Das Heizanlagenschema mit Darstellung der Funktion der solaren Wärme­unterstützung liegt vor

Wenn Ihnen das Heiz­anlagen­schema mit Dar­stellung der Funktion der solaren Wärmeunterstützung bereits vorliegt, schicken Sie es Ihrem Minol-Fach­berater. Ist das nicht der Fall, fragen Sie Ihren Fachplaner oder Heizungs­installateur. Verlangen Sie von diesen das ausgeführte Heiz­anlagen­schema mit Darstellung der Funktion der solaren Wärme­unterstützung.

Besonders wichtig sind die jeweils gesondert anzugebenden Planungs­werte für den solaren Deckungs­grad der Warm­wasser­bereitung und der Raum­heizung.

B: Ein Heizanlagenschema mit Darstellung der Funktion der solaren Wärmeunterstützung liegt NICHT vor

Obwohl Planungs­unterlagen und Angaben zur Heiz­anlage einschließlich solarer Komponenten bei jeder Bau­maß­nahme beim Fach­planer oder Heizungsinstallateur vorliegen sollten, kann es auch vorkommen, dass diese nicht mehr zu beschaffen sind. Dann kann der solare Deckungsgrad nur vereinfacht und pauschaliert festgelegt werden. Um festzustellen, welche Abrechnungs­parameter anzuwenden sind, bitten wir Sie darum, das Formular „Angaben zur thermischen Solar­anlage“ auszufüllen und an Ihren Minol-Fach­berater zu schicken.

Fall 3: Der Wärmezähler für Warmwasser fehlt

Ist die Installation des nach Heiz­kosten­verordnung erforderlichen Wärme­zählers für Warm­wasser in den gemäß Heiz­kosten­verordnung zulässigen Aus­nahme­fällen nicht umsetzbar, darf der Heiz­energie­anteil für die Trink­wasser­erwärmung über eine Formel­berechnung ermittelt werden. Dabei fließt der solare Deckungsgrad für die Warm­wasser­erzeugung in die Berechnung ein.

A: Die Angaben zum solaren Deckungsgrad und ein Heizanlagenschema mit Darstellung der Funktion der solaren Wärmeunterstützung liegen vor

Besonders wichtig sind in jedem Falle die separaten Angaben der Planungs­werte für den solaren Deckungsgrad der Warm­wasser­bereitung und - soweit gemäß Anlagen­konzept vorgesehen - für die Raumheizung. Wenn Sie zudem ein vollständiges Heiz­anlagen­schema besitzen, schicken Sie es zusammen mit den Angaben zum solaren Deckungsgrad Ihrem Minol Fachberater.

Verlangen Sie diese Angaben und Planungs­unterlage von Ihrem Fach­planer oder Heizungs­installateur, sollten Sie Ihnen nicht bereits vorliegen.

B: Die Angaben zum solaren Deckungsgrad und ein Heiz­anlagen­schema mit Darstellung der Funktion der solaren Wärme­unter­stützung liegen NICHT vor

Obwohl diese Angaben und Unterlagen bei jeder Baumaßnahme vorliegen sollten, kann es vorkommen, dass diese nicht zu beschaffen sind. Dann kann der solare Deckungsgrad nach VDI 2077 3.3 errechnet werden, wofür jedoch mehrere Berechnungsparameter benötigt werden.

Zur Vereinfachung des durchaus komplizierten Verfahrens wurde durch Minol das Formular „Angaben zur thermischen Solaranlage zur Berechnung des solaren Energieeintrags nach VDI 2077 Blatt 3.3 (2016)“ entwickelt.

Fehlen feste Planungs­angaben zu den solaren Deckungs­graden müssen in diesem Formular auf der Seite 2 unter Punkt B alle Daten zur Ermittlung des solaren Deckungs­grades ergänzt werden. Nur mit diesen Angaben ist die genaue Berechnung der solaren Deckungs­grade möglich.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, hilft Ihnen Minol gegen ein ent­sprechen­des Beratungs­honorar bei der Berechnung nach VDI 2077 3.3. Reichen Sie dazu das vollständig ausgefüllte Formular „Angaben zur thermischen Solaranlage“ bei Ihrem Minol-Fach­berater ein.