Brunata Minol Energieausweise für Haus & Grund-Mitglieder
Immobilien verkaufen oder vermieten? Nicht ohne Energieausweis!
Als Mitglied von Haus & Grund profitieren Sie bei der Bestellung von Energieausweisen bei Brunata Minol von Sonderkonditionen und schlagen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Mit Ihrem Brunata Minol Energieausweis entsprechen Sie der vom Gesetzgeber geforderten Ausweispflicht und sichern sich zugleich Sonderpreise.
Ein niedriger Energiebedarf ist heute eines der Top- Kriterien bei der Wohnungssuche. Um hier für mehr Transparenz und die energetische Vergleichbarkeit von Objekten zu sorgen, wurde bereits 2007 der Energieausweis eingeführt.
Wichtig: Der Energieausweis muss alle zehn Jahre erneuert werden!
Die gute Nachricht: Als Experte rund ums Energiemanagement bietet Brunata Minol Ihnen den Energieausweis für Ihre Liegenschaften an – schnell, rechtssicher und zu günstigen Konditionen.
Unser Günstigster
Verbrauchsbasierter Energieausweis digital 77,35 € inkl. 19 % MwSt.
- für kleinere Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen als Haus & Grund Mitglied
- auf Basis Ihrer Angaben zum Energieverbrauch
- komfortable Online-Erfassung
- Lieferung als druckfähiges PDF-Dokument per E-Mail
- Lieferzeit ca. 4-6 Wochen aufgrund hoher Nachfrage
Unser Klassiker
Verbrauchsbasierter Energieausweis ab 111,27 € inkl. 19 % MwSt.
- für größere Wohngebäude ab 5 Wohnungen als Haus & Grund Mitglied
- auf Basis Ihrer Angaben zum Energieverbrauch
- komfortable Online-Erfassung
- Lieferung als druckfähiges PDF-Dokument per E-Mail
- Lieferzeit ca. 4-6 Wochen aufgrund hoher Nachfrage
Unser aussagekräftigster Energieausweis
Bedarfsbasierter Energieausweis inkl. Begehung ab 475,41 € inkl. 19 % MwSt. als Haus & Grund Mitglied
- Vor-Ort-Begehung zur Datenaufnahme gemeinsam mit einem geprüften Objektbesichtiger
- Keine eigene Dateneingabe
- Lieferung als Druckexemplar und PDF-Datei
- Lieferzeit ca. 4-6 Wochen aufgrund hoher Nachfrage
Aus unserer Checkliste für verbrauchsbasierte Energieausweise und dem Fotoleitfaden entnehmen Sie am besten vorab, welche Informationen zum Gebäude und Energieverbrauch wir bei ihrer Bestellung Ihres verbrauchsbasierten Energieausweises aus gesetzlichen Gründen abfragen werden. Möchten Sie die Dateneingabe und Fotografien nicht selbst machen? Dann empfehlen wir ihnen die Bestellung eines bedarfsbasierten Energieausweises. Hier erfolgt die Datenaufnahme gemeinsam mit dem geprüften Objektbesichtiger anhand dieser Checkliste.
Welcher ist der richtige? Ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis?
Wie wird ein bedarfsbasierter Energieausweis erstellt?
Ein bedarfsbasierter Energieausweis bzw. Energiepass wird auf Grundlage der Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Wir bieten eine leistungsstarke Alternative mit Gebäudebegehung und gemeinsamer Datenaufnahme mit einem geprüften Objektbesichtiger vor Ort.
Wie wird ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt?
Ein günstiger verbrauchsbasierter Energieausweis bzw. Energiepass, der auf den Daten der letzten Heizkostenabrechnungen basiert, ist zulässig für alle Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohnungen, oder für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die nach 1977 gebaut oder gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.09.1977 energetisch modernisiert wurden.
Ihre Vorteile mit Energieausweisen von Brunata Minol
- Besonders günstig: Verbrauchsausweise mit Foto-Analyse.
- Besonders bequem: Bedarfsbasierte Energieausweise mit Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme durch zertifizierte Sachverständige.
- Bedarfsbasierte Energieausweise mit Vor-Ort-Begehung und gemeinsame Datenaufnahme durch geprüften Objektbesichtiger.
- Keine eigene Dateneingabe erforderlich.
- Fotos erstellen Objektbesichtiger für Sie.
Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
Im Gebäudeenergiegesetz kurz: GEG - werden Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler beim Verkauf oder einer Vermietung von Gebäuden und Wohnungen verpflichtet, Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Immobilienanzeigen für Verkauf oder Vermietung müssen bei Wohngebäuden diese Informationen ausweisen:
- Art des Energieausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert).
- Baujahr des Gebäudes.
- Wesentliche Energieträger für Heizung.
- Endenergiebedarfs oder Energieverbrauchs in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²*a)).
- Energieeffizienzklasse von A+ bis H falls vorhanden.
Ihr direkter Kontakt
Unser Expertenteam für Energieausweise hilft Ihnen gerne bei Fragen
Quelle: www.minol.de/energieausweis-hug.html - Stand vom: 16.09.2024