Brunata Minol informiert
Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Verbrauchsvergleiche und Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes sorgen für mehr Transparenz und motivieren zur Einsparung
Kurz und knapp
Für Abrechnungszeiträume die nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden. Die Minol Abrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021. Minol Kunden bekommen alles Notwendige automatisch und müssen nichts extra beauftragen.
Eine Anforderung der Heizkostenverordnung 2021 sind erweiterte Informationen für Hausbewohner auf der jährlichen Heizkostenabrechnung. Diese sollen dabei helfen, Wohnungseigentümern und Mietern ihr persönliches Verbrauchsverhalten bewusster und vergleichbarer zu machen. Die Ausweisung des Gebäude-Energieverbrauchs und der Emissionen des Gebäudes sorgen für ein besseres Verständnis um die Bedeutung des Gebäudesektors bei der Energieversorgung. Viele von uns kennen zwar den Spritverbrauch ihres Autos und den Stromverbrauch ihres Kühlschranks, wissen aber nur wenig über Energieverbrauch und Umweltbelastung durch ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch. Das wird mit den erweiterten Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung verbessert.
Anforderungen der Heizkostenverordnung
Gebäudeeigentümer sind gemäß § 6a (3) der Heizkostenverordnung dazu verpflichtet, ihren Endnutzer, also Mietern und Eigentümern, sogenannte erweiterte Informationen als Ergänzung zur klassischen Heizkostenabrechnung zukommen zu lassen. Den Ausweis dieser Informationen auf der Abrechnung übernimmt Minol auf Basis der Angaben seiner Kunden. Die Verpflichtung gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen. Diese Informationen sind auszuweisen:
Verbrauchsvergleiche
- Witterungsbereinigter Vorjahresvergleich.
- Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer.
Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes
- Informationen zum Energiemix und der prozentualen Zusammensetzung.
- Informationen zu Steuern, Abgaben und Zölle der Energierechnung.
- Treibhausgasemissionen (CO2).
- Primärenergiefaktor bei Fernwärmeanlagen.
- Informationen über Streitbeilegungsverfahren.
- Informationen über Verbraucherorganisationen.
Die Lösung für unsere Kunden
Minol weist in Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 1. Dezember 2021 beginnt, diese Angaben aus. Als Kunde müssen Sie dazu nichts extra beauftragen oder beachten. Wir kümmern uns darum.
Für die erweiterten Informationen benötigen wir im Vorfeld der Abrechnungserstellung allerdings ein paar zusätzliche Informationen von Ihnen. Als Online-Kunde stellen wir Ihnen die entsprechenden Fragen in den Erfassungsmasken zur jährlichen Kosten- und Nutzeraufstellung bereit. Sofern Sie noch über Formulare mit uns kommunizieren, können Sie die Angaben dort eintragen. Die neuen Zusatzangaben werden dann automatisch, entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung, auf den Abrechnungen für die Hausbewohner in grafisch ansprechender Form ausgegeben. Sollten wir keine Daten von Ihnen bekommen, werden wir für den allgemeinen Teil auf Standardwerte zurückgreifen. Die Verbrauchsvergleiche ermitteln wir selbst im Rahmen der Heizkostenabrechnung.
Neben der gesetzlichen Vorgabe umfasst die Minol Lösung einen Verbrauchsvergleich über zwei Jahre und nicht nur einem Jahr. Um unsere Kunden bei der Eingabe zu unterstützen, können für alle Abfragefelder automatisch Durchschnittswerte herangezogen werden. So kann z.B. die Ermittlung des CO2-Verbrauchs durch Minol erfolgen. Dabei wird zusätzlich der Verbrauchsanteil für die einzelnen Wohnungsnutzer ermittelt und mit mehreren Grafiken vergleichbar gemacht.
Weitere Erläuterungen zu erweiterten Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Ausfüllhilfe zu erweiterten Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Gesetzliche Neuerungen der Heizkostenverordnung 2021
Quelle: www.minol.de/erweiterte-informationen-heizkostenabrechnung.html - Stand vom: 07.10.2024