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Gesetzliche Neuerungen für die Heizkostenabrechnung

Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, der Energiepreisbremse und der erweiterten Informationen in der jährlichen Heizkostenabrechnung

Nie zuvor gab es in Deutschland eine solche Fülle an gesetzlichen Anforderungen für Vermieter und Verwalter. Wir von Minol helfen Ihnen dabei, viele der damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie als Verwalter und Vermieter die unterschiedlichen neuen Themen mit uns in der Heizkostenabrechnung lösen.


Umsetzung des CO₂-Kosten­­aufteilungs­­gesetzes in der Heizkosten­abrechnung

Bis 2022 wurden die Kosten für die CO₂-Bepreisung komplett vom Mieter getragen. Ab 2023 werden auch Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der energetischen Gebäudequalität. Die Beteiligung der Mieter erfolgt über die Abrechnung der Heizkosten.

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Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfe­gesetzes in der Heizkosten­abrechnung

Kosten­entlastungen des EWSG sind über die Heizkosten­abrechnung an die Wohnungsnutzer weiterzugeben. In der Minol Kosten­aufstellung ermöglichen wir unseren Kunden, den Entlastungs­betrag anzugeben. Die Abrechnung wird dann mit den verminderten Gas- oder Wärmekosten erstellt.

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Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung

Für Abrechnungszeiträume die nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden. Die Minol Abrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021. Minol Kunden bekommen alles Notwendige automatisch und müssen nichts extra beauftragen.

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Umsetzung der Energiepreisbremse in der Heizkostenabrechnung

Entlastung von Wohnungseigentümern und Mietern von Erdgas-, Wärme- und Stromkosten mit der Abrechnung 2023. Lesen Sie hier, was Sie als Vermieter und Verwalter beachten sollten, damit Sie die Preis­bremsen für Fern­wärme, Gas und Strom richtig an Ihre Wohnungs­eigentümer und Mieter weitergeben.

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Gesetzliche Neuerungen für die Heizkostenabrechnung

Was können wir für Sie tun?

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Sie sind Wohnungs­eigentümer oder Mieter?

Dann wenden Sie sich bei Fragen bitte stets zunächst an Ihren Verwalter oder Vermieter. Dieser wird sich bei Bedarf mit Brunata Minol in Verbindung setzen. Sofern Änderungen an Ihrer Abrechnung nötig werden, ist dazu immer die Mitwirkung Ihrer Eigentums- bzw. Miet­verwaltung erforderlich.

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