Brunata Minol informiert
Gesetzliche Neuerungen für die Heizkostenabrechnung
Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, der Energiepreisbremse und der erweiterten Informationen in der jährlichen Heizkostenabrechnung
Nie zuvor gab es in Deutschland eine solche Fülle an gesetzlichen Anforderungen für Vermieter und Verwalter. Wir von Minol helfen Ihnen dabei, viele der damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Hier zeigen wir Ihnen wie Sie als Verwalter und Vermieter die unterschiedlichen neuen Themen mit uns in der Heizkostenabrechnung lösen.
Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes in der Heizkostenabrechnung
Bis 2022 wurden die Kosten für die CO₂-Bepreisung komplett vom Mieter getragen. Ab 2023 werden auch Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der energetischen Gebäudequalität. Die Beteiligung der Mieter erfolgt über die Abrechnung der Heizkosten.
Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes in der Heizkostenabrechnung
Kostenentlastungen des EWSG sind über die Heizkostenabrechnung an die Wohnungsnutzer weiterzugeben. In der Minol Kostenaufstellung ermöglichen wir unseren Kunden, den Entlastungsbetrag anzugeben. Die Abrechnung wird dann mit den verminderten Gas- oder Wärmekosten erstellt.
Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Für Abrechnungszeiträume die nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden. Die Minol Abrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021. Minol Kunden bekommen alles Notwendige automatisch und müssen nichts extra beauftragen.
Umsetzung der Energiepreisbremse in der Heizkostenabrechnung
Entlastung von Wohnungseigentümern und Mietern von Erdgas-, Wärme- und Stromkosten mit der Abrechnung 2023. Lesen Sie hier, was Sie als Vermieter und Verwalter beachten sollten, damit Sie die Preisbremsen für Fernwärme, Gas und Strom richtig an Ihre Wohnungseigentümer und Mieter weitergeben.
Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Am 30. März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, auch Privathaushalte zu unterstützen, die ihre Gebäude mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellet beheizen. Somit können diese rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Entlastung erhalten.
Quelle: www.minol.de/gesetzliche-neuerungen-heizkostenabrechnung.html - Stand vom: 09.09.2024