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Gesetzliche Neuerungen für die Heizkostenabrechnung

Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes, des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, der Energiepreisbremse und der erweiterten Informationen in der jährlichen Heizkostenabrechnung

Nie zuvor gab es in Deutschland eine solche Fülle an gesetzlichen Anforderungen für Vermieter und Verwalter. Wir von Minol helfen Ihnen dabei, viele der damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen. Hier zeigen wir Ihnen wie Sie als Verwalter und Vermieter die unterschiedlichen neuen Themen mit uns in der Heizkostenabrechnung lösen.

Umsetzung des CO₂-Kosten­­aufteilungs­­gesetzes in der Heizkosten­abrechnung

Bis 2022 wurden die Kosten für die CO₂-Bepreisung komplett vom Mieter getragen. Ab 2023 werden auch Vermieter an den CO₂-Kosten beteiligt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach der energetischen Gebäudequalität. Die Beteiligung der Mieter erfolgt über die Abrechnung der Heizkosten.

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Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfe­gesetzes in der Heizkosten­abrechnung

Kosten­entlastungen des EWSG sind über die Heizkosten­abrechnung an die Wohnungsnutzer weiterzugeben. In der Minol Kosten­aufstellung ermöglichen wir unseren Kunden, den Entlastungs­betrag anzugeben. Die Abrechnung wird dann mit den verminderten Gas- oder Wärmekosten erstellt.

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Erweiterte Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung

Für Abrechnungszeiträume die nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, müssen mit der Jahresabrechnung ergänzende Informationen bereitgestellt werden. Die Minol Abrechnung entspricht den rechtlichen Anforderungen der HKVO 2021. Minol Kunden bekommen alles Notwendige automatisch und müssen nichts extra beauftragen.

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Umsetzung der Energiepreisbremse in der Heizkostenabrechnung

Entlastung von Wohnungseigentümern und Mietern von Erdgas-, Wärme- und Stromkosten mit der Abrechnung 2023. Lesen Sie hier, was Sie als Vermieter und Verwalter beachten sollten, damit Sie die Preis­bremsen für Fern­wärme, Gas und Strom richtig an Ihre Wohnungs­eigentümer und Mieter weitergeben.

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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Am 30. März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, auch Privat­haushalte zu unterstützen, die ihre Gebäude mit nicht leitungs­ge­bundenen Energie­trägern wie Heizöl oder Holzpellet beheizen. Somit können diese rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Entlastung erhalten.

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